Hohes Haus.
Ich möchte mich nun auch einmal zu diesem lächerlichen Antrag äußern. Was Verspätungen bei Wahlterminen betrifft, so muss ich die Kritik in Demut entgegen nehmen und Besserung geloben.
Was die Kritik an den Listen der Wahlberechtigten betrifft, so schildere ich mal, wie ich eine solche Wahl starte. Wenn die Wahl ausgeschrieben wird, dann fordere ich vom AfEA eine Liste der Wahlberechtigten an und veröffentliche sie. Am Wahltag lasse ich mir noch eine aktualisierte Liste geben, um eventuelle Änderungen zu berücksichtigen.
Von dieser Liste bin ich bisher nur in einem Fall abgewichen. Herr van Bloemberg-Behrens versicherte mir
hier das er nur aufgrund eines Fehlers nicht als Wahlberechtigt beim AfEA geführt wird und wurde deswegen seit dieser Wahl von mir per Hand nachgetragen. Wie ich dann später bemerkte, ist Herr van Bloemberg-Behrens identisch mit Herrn Alexander Krüger und hat unter diesem Namen auch an der UP-Wahl und der abgebrochenen ersten Nachwahl teilgenommen. Herr Krüger ist im Bürgerverzeichnis auch als legitimer Inhaber des Wahlrechts eingetragen. Somit gehe ich davon aus, das Herr van Bloemberg-Behrens kein Wahlrecht, weder aktiv noch passiv, besitzt.
Erschwerend kommt noch hinzu, das, wenn ich davon ausgehe, das Herr van Bloemberg-Behrens/Krüger alle Stimmen sich selber gegeben hat, Herr van Bloemberg-Behrens bei einer korrekten Wählerliste nicht genug Stimmen bekommen hätte, um in das Parlament einzuziehen. Der Sitz wäre in diesem Fall an die KDU gegangen.
Als Konsequenz werde ich nun ab sofort nur noch Wähler akzeptieren, die mir vom AfEA gemeldet wurden. Keine Diskussionen mehr, wer nicht drauf steht ist nicht dabei. Der erste der darunter zu leiden hat ist jetzt Herr Montary, den ich nicht als Kandidaten zur Unionspräsidentenwahl zulassen kann.
Ich hoffe mit meinen Worten ein wenig zur Aufklärung beigetragen zu haben.