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Registriert: Mo 28. Mai 2012, 16:08
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

gemäß Artikel 39 der Unionsverfassung hat der Unionspräsident alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu aufzufordern, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.

Aus diesem Grund lege ich Ihnen nun den Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 38. Legislaturperiode des Unionsparlaments vor, wie er mir von Frau Unionskanzlerin Helen Bont, KEL am gestrigen Tage übermittelt wurde:

[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
- Die Unionskanzlerin -
Unionsstraße 1
Manuri

Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 38. Legislaturperiode des Unionsparlaments

I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.

II. Unionskanzleramt und Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung

II.1. Allgemeines
Das Unionskanzleramt und das Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung wurden während der 38. Legislaturperiode des Unionsparlaments von Helen Bont als Unionskanzlerin und Unionsministerin in Personalunion geführt.

II.2. Gesetzgebungsarbeit und internationale Verträge
Auf dem Gebiet der Gesetzgebungsarbeit hat das Unionskanzleramt sowohl eine initiative als auch koordinierende Rolle innerhalb des Unionskabinetts ausgeführt. Gesetzesvorhaben, die während der 37. Legislaturperiode des Unionsparlaments vom Unionsparlament nicht verabschiedet wurden, wurden erneut dem Unionsparlament zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt; eine Beschlussfassung während der nun zu Ende gehenden 38. Legislaturperiode des Unionsparlaments ist jedoch nicht zu erwarten.

II.3. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
die angestrebte Novellierung des Umweltgesetzbuches bringt drei neue wichtige Prinzipien in das Umweltrecht ein, nämlich das Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip: danach sind unvermeidliche Umweltbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, der Verursacher von Umweltschäden wird nun ausdrücklich in Haftung genommen und nur in den Fällen, in denen kein Verursacher festgestellt werden kann, springt der Staat ein, um die Umweltbeeinträchtigung zu beseitigen.
Die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass dies zu einer Anpassung des Umweltrechts an die Erfordernisse unserer Zeit beiträgt.

II.4. Arbeitnehmerschutzgesetz
Mit der überarbeiteten Vorlage des Entwurfs für ein Arbeitnehmerschutzgesetz nahm die Unionsregierung erneut einen Anlauf, bestimmte Dinge des Arbeitslebens gesetzlich zu regeln.
Die Unionsregierung ist davon überzeugt, dass Fragen des Arbeitsrechts in der gesamten Union einheitlich geregelt werden müssen, um so unionsweit für Rechtssicherheit zu sorgen und so einen Baustein der Grundlagen unseres Wirtschaftssystems stellt.
Mit seinen Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Tarifautonomie, zum Betriebsrat und zum Streikrecht, werden grundlegende Aspekte des Arbeitslebens behandelt und geregelt. Damit leistet der Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verrechtlichung und des Arbeitslebens und zur Rechtssicherheit in der Demokratischen Union.

II.5.Grundlagenvertrag mit dem Königreich Freesland
Mit der Vorlage des Entwurfs für einen Grundlagenvertrags mit dem Königreich Freesland demonstriert die Unionsregierung ihren Willen, das diplomatische Netz zu befreundeten Staaten systematisch weiter auszubauen.
Der Entwurf bietet eine gute Grundlage für einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen, ist ausgewogen und trägt insgesamt zu einer Stabilisierung auf dem anticäischen Kontinent bei.

II.6. Grundlagenvertrag mit dem Empire Outremer
Der Grundlagenvertrag mit dem Empire Outremer soll die Tür zu einer Region öffnen, die im Besitz wirtschaftlich wichtiger Rohstoffe ist. Die Unionsregierung ist dabei überzeugt, dass die Demokratische Union einen Beitrag zu wirtschaftlicher Prosperität und politischer Stabilität in der Region beitragen kann, so dass auch die Handelswege für die Wirtschaft der Demokratischen Union in diese Region gesichert sind.

II.7. Verfassungsreform
Im Zuge der Diskussion um eine Verfassungsreform hat die Unionsregierung der Öffentlichkeit einen Entwurf für eine Verfassung vorgelegt. Die dazu geführte öffentliche Diskussion verlief jedoch im Sande.
An der von Unionspräsidentin Draga Markievic iniziierten Verfassungskonferenz beteiligt sich die Unionsregierung.

Manuri, den 24. November 2013

Bild
Unionskanzlerin

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POSTREACT(ions) SUMMARY

[size=110][color=#000080][i][b]Mag. Draga Markievic [img]http://mn-wiki.de/images/e/e3/Spdu_logo_kleiner.jpg[/img][/b][/i][/color][/size]
- Unionspräsidentin a.D. -[size=85][/size]

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[size=85]- Ehem. Mitglied des Unionsparlamentes -
- Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. -[/size]

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[size=85]Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
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Im Übrigen bin ich der Meinung, [url=https://ratelon.mns.li/forum/index.php?thread/12094-unionsexekution-11-2014-wahlen/&postID=232404#post232404]dass ein Tunnel gebaut werden muss[/url].

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