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    Ich eröffne die Aussprache zum Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen..
  • Gesetz zur Reform der Länderkompetenzen

    § 1.
    Artikel 46 I der Unionsverfassung wird geändert in:
    "Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung ihnen im Art. 47 die Gesetzgebungsbefugniss verleiht."

    § 2.
    Artikel 47 der Unionsverfassung wird geändert in:


    Art. 47 Ausschließende Gesetzgebung der Länder





    (1) Die Länder haben ausschließende Gesetzgebung in Angelegenheiten




    1. der Kultur
    2. des Schulwesen
    3. der Ordnungsbehörden und der Landespolizei
    4. der Verwaltung der Länder





    (2) In anderen Bereiche der Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit die Union von ihrer Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.




    (3) Die Union hat im Bereich der ausschließenden Gesetzgebung der Länder das Recht zur Rahmengesetzgebung, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Unionsgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine unionsgesetzliche Regelung erforderlich macht.




    (4) Die Union hat das Recht zur Errichtung eigener Polizeibehörden. Es kann unionsgesetzlich geregelt werden, dass die Unionspolizeibehörden weisungsberechtigt gegenüber den Länderpolizeibehörden sind oder Unionspolizeibehörden für bestimmte polizeiliche Tätigkeiten ausschließlich zuständig sind.


    § 3.
    Artikel 50 II der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
    (1) Das Wort "vierzehn" wird geändert in "vier".
    (2) Die Wörter "Zuleitung des Gesetzentwurfes" werden geändert in "Feststellung des Abstimmungsergebnises im Unionsparlament".

    § 4.
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündug in Kraft
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Meine Damen und Herren,

vor einiger Zeit äußerte sich der Premierminister der Republic of Roldem wie folgt:

"Irgendwie ist hier (in der Republic) nicht mehr viel los [...]

Bedingt durch die allgemeine Inaktivität der RoR [...] hab ich immoment wenig Lust und keine Kreativität für die DU und Roldem, ich weiß jetz auch nicht ob sich das in den nächsten Wochen ändert, jedenfalls nicht wenn ich alles alleine machen muss/soll/kann."

Dies ist ein Zustandbericht in allen Ländern. Die Länder sind weitesgehend inaktiv geworden und haben einen Einfluss auf die Union, der mittlerweile unangemessen ist. Im Unionsrat sind 5 Mitglieder vertreten, die Unionsgesetze blockieren und einen ungleiches Gewicht auf die Gesetzgebung haben. Dieses demokratische missverhältnis gilt es zu lösen.

Dieses Gesetz soll den Unionsrat nicht schwächen, sondern die Demokratie in der Union stärken. Da wo Ländergesetze zu Kleinstaaterei führen soll die Union ohne weiteres selber Regeln können. Kulturelle eigenheiten der Länder hingegen sollen bestand haben. Die Ausgestaltung der Länder steht nichts im Weg.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Das ist doch die faktische Abschaffung des Föderalismus.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Nein ist es nicht.
Das ist keine "Abschaffung" des Föderalismus sondern eine Einschränkung desgleichen auf einen angemessenen Teil an der Gesetzgebung.

Die Länder behalten vier ihrer Hauptkompetenzen, die zur Ausgestaltung relevatant sein könnten.

Das sind namentlich:

1. Kultur
2. Schulwesen
3. Ordnungsbehörden und der Landespolizei
4. Verwaltung der Länder

Darüberhinaus können die Länder Regelungen in allen Angelegenheiten treffen, die die Union gesetzlich nicht geregelt hat oder nicht regeln will. Das bedeutet, dass Absprachen zwischen der Union durchaus zulässig wären und die Union den Ländern einzelne Gebiete überlassen kann, sofern diese zweckmäßig ist. So z.B. ihre Forstwirtschaft o.ä.

Die Union wird ansonsten in die vier Hauptgebiete nur mit einer Rahemengesetzgebung eingreifen können und nur sofern gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden müssen oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine unionsgesetzliche Regelung erforderlich macht.

Weitere Einschränkung sind Unionspolizeibehörden, die eingerichtet werden können.

Die Änderung des Art. 50 heißt: Der Unionsrat rafft sein (pardon) Allerwertesten selber mal hoch und lässt sich nicht 14 Tage lang bitten bis er ein Gesetz mit beschließt. Die Frist ist 4 Tage zum Einspruch gegen ein Parlamentsbeschluss.

Ich sag es aber auch ganz klar: Wenn die Länder nach Kompetenzen schreien, dann müssen sie auch was in die Waage werfen können. Bisher sehe ich nur recht inaktive Länder, minimale Wahlbeteiligung auf Länderebene und einen Unionsrat, der, ob seiner Beschlußfähigkeit, zittern muss.

Statt mit einem Satz zu konstatieren, dass dieses Gesetz der Abgesang des Föderalismus ist, sollten Sie doch mal selber Vorschläge liefern. Es ist schwer vermittelbar, wenn 5 Unionsratsmitglieder mit ihrer demokratischen Legitimation, die sehr dünn ist, so ein Gewicht auf die Gesetzgebung der Union haben.

Der Unionsrat ist für einige zum "unberührbaren" Ei geworden. Vielleicht sollten einige hier weniger dogmatisch denken und sich mal Gedanken über den Fortbestand der Union beim gegenwärtigen status quo sorgen.
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Sean William Connor
Die Änderung des Art. 50 heißt: Der Unionsrat rafft sein (pardon) Allerwertesten selber mal hoch und lässt sich nicht 14 Tage lang bitten bis er ein Gesetz mit beschließt. Die Frist ist 4 Tage zum Einspruch gegen ein Parlamentsbeschluss.
Das ist doch geradezu lächerlich, wie soll den so eine legislative Mitarbeit möglich sein? Man kann doch in 4 Tagen keine Aussprache abhalten und noch dazu eine Abstimmung. Das schafft doch das UP auch nicht.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Durch dieses Gesetz werden die Länderkompetenzen derart beschnitten; von Ländern zu reden ist eigentlich in diesem Zusammenhang Quatsch, zumal die Union auch noch eine Rahmengesetzgebungskompetenz erhalten soll und auch noch die Weisungbefugnis gegenüber der Landespolizei eröffnet wird. Denn auf diese wird die Union vermutlich nicht verzichten wollen.

Wenn man schon soweit geht, sollte man vielleicht gleich die Länder abschaffen, bevor man die Länder zu einem Debattierclub auf vier kleinen Feldern macht, die wahrscheinlich niemanden wirklich interessieren.

Wenn hier unter dem Vorwand der Aktivitätserhöhung so eine Einschränkung vornimmt, dann ist dieser Grund eine glatte Lüge!
 

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Original von Holger Beuttler
Durch dieses Gesetz werden die Länderkompetenzen derart beschnitten; von Ländern zu reden ist eigentlich in diesem Zusammenhang Quatsch, zumal die Union auch noch eine Rahmengesetzgebungskompetenz erhalten soll und auch noch die Weisungbefugnis gegenüber der Landespolizei eröffnet wird. Denn auf diese wird die Union vermutlich nicht verzichten wollen.

Wenn man schon soweit geht, sollte man vielleicht gleich die Länder abschaffen, bevor man die Länder zu einem Debattierclub auf vier kleinen Feldern macht, die wahrscheinlich niemanden wirklich interessieren.

Wenn hier unter dem Vorwand der Aktivitätserhöhung so eine Einschränkung vornimmt, dann ist dieser Grund eine glatte Lüge!
Fein, Herr Unionsminister des Inneren. Was nun? Was ist ihr Vorschlag? Oder sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Ich spreche gerade nicht als Unionsminister sondern als Abgeordneter und das ist auch meine persönliche Meinung gewesen.

Ich sehe auch Handlungsbedarf aber die Aktivität erhöht man nicht, indem man die Länder unaktraktiver macht, sondern genau andersherum: Man muß den Ländern auch wieder Bereiche in die Hand geben, die einen einfluß auf das Geschehen haben, z.B. im Bereich der Wirtschaft. Allerdings sehe ich auch das Problem, daß viele Mitspieler der Meinung sind, Gesetze, die sich nur auf die virtuelle Welt beziehen, d.h. die keinen der menschlichen Mitspieler betreffen, nutzlos und daher nicht mehrheitsfähig sind. Zu früheren Zeiten, als ich hier begann, gab es solche Gesetze noch öfter aber irgendwann hat sich, sehr zu meinem Bedauern, die Meinung durchgesetzt, nur noch Gesetze die man auf die realen Spieler anwenden kann, sind wichtig.

Ich erinnere mich an eine Vorschrift des damaligen Diplomatigesetzes, nach dem Diplomaten nicht kontrolliert werden dürfen. Auf meinen Einwand, zumindest die ein- und Ausreisekontrolle müsse möglich sein, wurde geantwortet "Dann kontrollieren sie mal virtuell meine Paß".
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Marko Untrial »

Original von Holger Beuttler
Ich sehe auch Handlungsbedarf aber die Aktivität erhöht man nicht, indem man die Länder unaktraktiver macht, sondern genau andersherum: Man muß den Ländern auch wieder Bereiche in die Hand geben, die einen einfluß auf das Geschehen haben, z.B. im Bereich der Wirtschaft.
Also sprechen Sie sich eindeutig für eine Stärkung der Länder aus? Dazu muss ich sagen, das ich nicht gerade der Freund solcher Bestrebungen bin. Die Länder haben derzeit einiges an Kompetenzen, sie müssen sie nur nutzen. Leider tun viele das nicht. Daher lehne ich eine weitere Übertragung von Kompetenzen, besonders in Bereichen die entscheidend sind, entschieden ab. Sie sind der Meinung das erhöht die Attraktivität. Ich bin der Meinung, es würde die Union lähmen.
 

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Marko Untrial
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Hajo Poppinga

Das ist doch geradezu lächerlich, wie soll den so eine legislative Mitarbeit möglich sein? Man kann doch in 4 Tagen keine Aussprache abhalten und noch dazu eine Abstimmung. Das schafft doch das UP auch nicht.
Ich wiederhole meine Kritik.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
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