Dann zitiere ich die Geschäftsordnung, Herr Senator:Original von Patrick van Bloemberg-Behrens
Aus den von Ihnen genannten Quellen geht nichts hervor.
Wenn Sie bei Ihrer Auffassung bleiben, werden Sie dann konsequenterweise Frau Gribonne-Fritz die Mitgliedschaft im Unionsrat entziehen?
Selbstverständlich kündige ich jetzt schon einmal eine Klage an.
Jeder Ländervertreter im Haus ist auch zugleich wählbar als Unionsratspräsident. An den Unionsratspräsidenten stellt die Geschäftsordnung folgende Bedingungen (§ 3 Abs. 7):Der Unionsratspräsident wird von allen Ländervertretern gewählt. Wählbar ist jeder Ländervertreter. Auf Antrag eines Mitglieds wird die Wahl geheim abgehalten.
1. Er muss am leben sein,
2. die Staatsbürgerschaft besitzen und
3. nicht durch ein konstruktives Misstrauens abgewählt worden sein.
Ferner (§ 3 Abs. 5) muss er
4. Vertreter seines Landes sein.
Wenn also jeder Ländervertreter wählbar ist, gilt gleiches analog auch für die Mitglieder des Unionsrats. Sie müssen am leben sein, die Staatsbürgerschaft besitzen und Vertreter eines Landes sein.



Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

