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Original von Helen Bont
nur weil sich etwas bewährt hat, heißt das doch nicht, dass es nicht weiterentwickelt werden darf oder soll.
Soll das ein Argument sein?
 

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MITGLIED - LINKE LISTE E. V.
MITGLIED - KOMMUNISTISCHE PARTEI
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Herr Napolititani können sie bitte ihre Kritik an Art. 15 präzisieren?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Maria-Zeh Ravdez

Soll das ein Argument sein?
Ich denke: Ja.
Es wäre fatal zu glauben, nur weil sich etwas bewährt hat, müsse man es nicht von Zeit zu Zeit einer Überprüfung unterziehen und weiterentwickeln.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Der Grundrechtskatalog ist aus meiner Sicht durchlöchert und verwässert worden – mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen, die staatliche Institutionen einen weiten Spielraum bieten. In Art. 15 Abs. 4 ist beispielsweise der Richtervorbehalt eliminiert. In Art. 6 Abs. 5 bezieht man sich (wohl irrtümlich) auf Art. 5, die freie Berufsfreiheit wird im Kriegsfall zum Arbeitszwang, Art. 9 ist derart verunstaltet, dass eine Versammlung oder ein Verein alleine schon aufgrund der „Ordnung und Gesundheit“ verboten werden kann. Dieser Grundrechtskatalog wird meine Zustimmung im Leben nicht finden, weil er das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.
 

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Ich finde ebenfalls dass die von Ihnen aufgezählten Punkte berechtigte Einwände sind.
Den ganzen Grundrechtskatalog zu verdonnern, die Ansicht kann ich nicht teilen.
Was meinen die anderen dazu?
 

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Original von Rovan Trautmann
Ich finde ebenfalls dass die von Ihnen aufgezählten Punkte berechtigte Einwände sind.
Den ganzen Grundrechtskatalog zu verdonnern, die Ansicht kann ich nicht teilen.
Was meinen die anderen dazu?
Bei meiner Ausführung handelt es sich um beispielhafte Kritikpunkte, die ich beliebig erweitern könnte, was ich mir aber spare, weil die Reform des Grundrechtskatalogs aus meiner Sicht obsolet ist.

Übrigens ist mir auch nicht entgangen, dass mindestens Art.4 kommentarlos verändert worden ist, wobei widersprüchliche Aussagen gestrichen wurden und das Recht der Erziehungsberechtigten und Rechtsbeistände berücksichtigt wurde. Das ist positiv - aber vielleicht möchte die KDU diese Diskussion öffentlich führen, anstatt einen durchwachsenden Entwurf dümmlich zu beklatschen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Massimiliano Napolitani
Der Grundrechtskatalog ist aus meiner Sicht durchlöchert und verwässert worden – mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen, die staatliche Institutionen einen weiten Spielraum bieten. In Art. 15 Abs. 4 ist beispielsweise der Richtervorbehalt eliminiert. In Art. 6 Abs. 5 bezieht man sich (wohl irrtümlich) auf Art. 5, die freie Berufsfreiheit wird im Kriegsfall zum Arbeitszwang, Art. 9 ist derart verunstaltet, dass eine Versammlung oder ein Verein alleine schon aufgrund der „Ordnung und Gesundheit“ verboten werden kann. Dieser Grundrechtskatalog wird meine Zustimmung im Leben nicht finden, weil er das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.
Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle die Grundrechte durchlöchert oder verwässert wurden. Im Gegenteil: sie sind ausgebaut und erweitert worden.

Grundsätzlich zu Artikel 15: die Unverletzlichkeit wird in der jetzigen Verfassung überhaupt nicht erwähnt. Ihre Kritik am fehlenden Richtervorbehalt kann ich nicht nachvollziehen, da es sich bei Geschäftsräumen oder anderen gewerblich genutzten Räumen nicht um Privatsphäre handelt. Ein Gesetzesvorbehalt ist daher - zumindest aus meiner Sicht - vollkommen ausreichend, da ja die Wohnung als Privatsphäre geschützt werden soll.

Bezüglich Artikel 6 Abs. 5: hier liegt in der Tat ein redaktioneller Fehler vor, den ich gleich beheben werde.

Was Ihre Kritik an Artilem 11 Abs. 3 angeht: schauen Sie sich einfach mal Artikel 9 Abs. 3 der geltenden Uniosverfassung an une erklären Sie mir dann bitte, warum dass, was geltendes Recht ist plötzlich eine Verwässerung von Grundrechten darstellt, wenn es wortwörtlich in einen neuen Verfassungsentwurf übernommen wird.

Zu Ihrer Kritik an Artikel 9 Abs.: wenn Sie sich Artikel 7 Abs. 3 der geltenden Unionsverfassung anschauen, werden Sie feststellen, dass hier geltendes Verfassungsrecht wortwörtlich übernommen wurde. Von daher kann ich Ihre Ausführungen beim besten Willen nicht nachvollziehen. Denn wenn es so unmöglich ist, warum haben Sie nicht schon längst einen Antrag auf Änderung der Unionsverfassung gestellt?

Sie, Herr Napolitani, sagten: "Dieser Grundrechtskatalog wird meine Zustimmung im Leben nicht finden, weil er das Papier nicht wert ist, auf dem er steht." Meiner Ansicht nach nach kann man eine solche Aussage nur dann treffen, wenn man - und Ihre Kritikpunkte belegen meines Erachtens, dass Sie dies tun - systematisch ausblendet,dass die kritisierten Punkte nicht nur bereits geltendes Verfassungsrecht ist, sondern wortwörtlich aus der geltenden Verfassung übernommen wurden.
Ich hoffe, im Interesse unseres Landes, sehr, dass Sie und die SPDU zu einer konstruktiveren Mitarbeit finden werden, statt Fundamentalopposition zu betreiben.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Massimiliano Napolitani

Bei meiner Ausführung handelt es sich um beispielhafte Kritikpunkte, die ich beliebig erweitern könnte, was ich mir aber spare, weil die Reform des Grundrechtskatalogs aus meiner Sicht obsolet ist.

Übrigens ist mir auch nicht entgangen, dass mindestens Art.4 kommentarlos verändert worden ist, wobei widersprüchliche Aussagen gestrichen wurden und das Recht der Erziehungsberechtigten und Rechtsbeistände berücksichtigt wurde. Das ist positiv - aber vielleicht möchte die KDU diese Diskussion öffentlich führen, anstatt einen durchwachsenden Entwurf dümmlich zu beklatschen.
Bis jetzt haben Sie jene Punkte kritisiert, die schon heute geltendes Verfassungsrecht sind.

Bezüglich Ihrer zweiten Bemerkung, Herr Napolitani: ich weiss nun wirklich nicht, was ich von Ihrer gehässigen Bemerkung halten soll. Die KDU hat ihren Entwurf - der übrigens nicht in Stein gemeisselt wurde - zur öffentlichen Diskussion vorgelegt in der Hoffnung, dass wir alle gemeinsam so eine auf einer soliden Grundlage diskutieren können. Wenn Sie wirklich an einer offenen Diskussion interessiert sind, solten Sie solche absolut unangebrachten Bemerkungen, wie "dümmlich zu beklatschen" sein lassen. Es sei denn, Sie sind auf Konfrontation statt Kooperation aus.
 

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Frau Bont will also den Föderalismus schlachten, spannend.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Frau Bont will also den Föderalismus schlachten, spannend.
Oberflächlich betrachtet könnte man zu einer solchen Annahme kommen. Mir, wie übrigens der gesamten KDU, geht es um eine offene und ehrliche Aussprache darüber, was wünschenswert ist und was machbar ist.
Sehen, der Enttwurf ist weder in Stein gemeisselt, noch stellt er ein Dogma konservativer Politik dar. Er stellte eine Möglichkeit dar, das Beste aus unserer derzeitigen Situation zu machen, die sich auf absehbare Zeit höchst wahrscheinlich nicht verändern wird.

Die Frage lautet doch: wollen wir die personellen Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, wirklich zerfransen oder wollen wir diese bündeln und zumindest so den Staat lebensfähig halten.
 

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