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Beitrag von Helen Bont »

Sehr schön. Ich denke, dass wir folgende Punkte aufnehmen können:

- gegenseitige Anerkennung,
- Verzichtserklärung bezüglich Androhung und Anwendung von Gewalt,
- Botschafteraustausch,
- Willenserklärung zu weiterer Zusammenarbeit.

Haben Sie weitere Vorschläge?
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Ja. Die Punkte sollen auf jeden Fall in den Vertrag.

Eventuell könnten wir eine gewissen Zusammenarbeit in Polizei und Justizfragen aufnehmen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Ja, das wäre sicherlich eine Überlegung wert.

Wie wäre es mit folgendem Vertragsentwurf. Er ist zwar etwas kurz geraten, aber für Änderungen offen:

Grundlagenvertrag zwischen der Turanischen Republik und der Demokratischen Union

Die Turanische Republik
und die
Demokratischen Union

Präambel
eingedenk Ihrer Verantwortung für den Frieden auf dem anticäischen Kontinent und in der Welt,
gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine dauerhafte und stabile Grundlage zu stellen,
sind die beiden Hohen Vertragsschließenden Mächte wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
(1) Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Sie stimmen darin überein, in ihren Beziehungen zueinander auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zu verzichten und das die Gewaltlosigkeit unverzichtbare Grundlage für jede zwischenstaatlichen
Beziehungen sein muss.

Artikel 2
Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien vereinbaren den Austausch von Botschaftern. Diese genießen genießen diplomatische Immunität.

Artikel 3
Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien bekunden Ihren Willen und Ihre Entschlossenheit, im Laufe der Entwicklung ihrer Beziehungen zu kooperieren, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, der Völkverständigung, der Kultur, der Sicherheit und der Justiz.

Artikel 4
(1) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifikation und der Unterzeichnung durch die dafür Bevöllmächtigten in Kraft.
(2) Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Sie stimmen des weiteren darin überein, dass eine Änderung dieses Vertrags nur im Konsens durchgeführt werden kann.

Manuri, den ...
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
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[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Der Entwurf liest sich sehr gelungen. Klar und nicht zu verschachtelt.
Allerdings habe ich zumindest noch eine Ergänzug (siehe Artikel 1 Abs. 1) vorzuschlagen, die sie sicherlich verstehen können.

Grundlagenvertrag zwischen der Turanischen Republik und der Demokratischen Union

Die Turanische Republik
und die
Demokratischen Union

Präambel
eingedenk Ihrer Verantwortung für den Frieden auf dem anticäischen Kontinent und in der Welt,
gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine dauerhafte und stabile Grundlage zu stellen,
sind die beiden Hohen Vertragsschließenden Mächte wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
(1) Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an. Sie verpflichten sich ebenso die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Sie stimmen darin überein, in ihren Beziehungen zueinander auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zu verzichten und das die Gewaltlosigkeit unverzichtbare Grundlage für jede zwischenstaatlichen
Beziehungen sein muss.

Artikel 2
Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien vereinbaren den Austausch von Botschaftern. Diese genießen diplomatische Immunität.

Artikel 3
Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien bekunden Ihren Willen und Ihre Entschlossenheit, im Laufe der Entwicklung ihrer Beziehungen zu kooperieren, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, der Völkverständigung, der Kultur, der Sicherheit und der Justiz.

Artikel 4
(1) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifikation und der Unterzeichnung durch die dafür Bevöllmächtigten in Kraft.
(2) Die beiden Hohen Vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Sie stimmen des weiteren darin überein, dass eine Änderung dieses Vertrags nur im Konsens durchgeführt werden kann.

Manuri, den ...
 

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Beitrag von Helen Bont »

Ja, das können wir so handhaben.
 

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Dann darf ich feststellen, dass wir uns auf einen Entwurf geeinigt haben? :]
 

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Beitrag von Helen Bont »

Ja, das dürfen Sie Exzellenz.
Sagen Sie, Exzellenz, wie gestalten sich derzeit die Beziehungen Turanien zu Barnsrtorvia und Mérolie?
 

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Nun zu Mérolie haben wir bisher keinen Kontakt aufgebaut. Aber es kann durchaus dazu kommen, das eine Kontaktaufnahme erfolgt.
Grundsätzlich haben wirvor mit allen Nachbarstaaten Kontakte zu pflegen.

Im Falle von Barnstorvia ist das Interesse an engeren Kontakten im Moment nicht gegeben. Gegen grundlegende Kontakte haben wir sicher nichts. Aber bevor wir mit Barnstorvia engere Kontakte eingehen, müssen die bekannten Streitigkeiten ausgeräumt sein (Widerruf von Gebietsansprüchen, volle Anerkennung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit, ggf. Entschuldigung).

[so]Da uns diese Simulation mit den Gebietsansprüchen im Endeffekt aufgezwungen wurde, ist die Stimmung zu Barnstorvia nicht sehr positiv. Wir könnten ja mit deren Forderung an sich leben. Solange die das nur intern simulieren stört das nicht. Aber durch deren Bemühen das in Verträge mit Dritten reinschreiben zu lassn....naja..... meine kleine persönliche Anmerkung musste einfach sein.[/so]
 

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Beitrag von Helen Bont »

Nun, ich hoffe, dass es mittelfristig zu einer Beilegung der Differenzen kommen wird. Es wäre ein großer Fortschritt, Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent zu festigen.

Was ich Sie noch fragen wollte, Exzellenz: wie steht Ihre Regierung zum Hochkommissariat für die Polgebiete?
 

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Nun. An uns soll eine Beilegung der Angelegenheit sicher nicht scheitern.
Auch uns ist an einer friedlichen und stabilen Region gelegen.

Nun. Unsere Regierung hat zu einem Hochkomissariat der Polgebiete bisher keine offizielle Meinung, da diese Frage von uns bisher eine geringere Priorität zugemessen bekommen hat. Ich persönlich bin aber zumindest an dem Sachverhalt interessiert. Wenn Sie mir nähere Informationen über diesen Sachverhalt zur Verfügung stellen könnten.....
 

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