BEKANNTMACHUNG
über die
Wahlen zum Ministerpräsidenten
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Ministerpräsidenten in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 S. 1 der Staatsverfassung des Freistaats Freistein setze ich den Beginn der Wahlen zum Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein fest auf den
18.02.2013
Die genaue Startzeit wird vom Wahlleiter noch separat bekannt gegeben. Der Wahlgang dauert fünf Tage.
Kandidaturen sind bis zum 13.02.2013 öffentlich bekannt zu geben (§ 1 Abs. 5 MP-WahlG).
gez.
Wilhelm Land
Der Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein

Lüderitz, 25.01.2013
Herausgeber: Staatskanzlei des Freistaats Freistein
Druck: Staadruckerei Freistein
