Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Frau Unionskanzlerin,
die Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung der Union sind in Art. 47 I festgelegt.
Für jeden dieser Bereiche gilt das Gesetzgebungsverfahren aus Art. 50. Doch für den wichtigsten Bereich der Außenpolitik - den Vertragsschluss mit anderen Völkerrechtssubjekten - soll das nicht gelten? Ich vermute, es handelt sich bei der bisherigen Vorgehensweise um verfassungswidriges Verfassungsrecht, denn Verträge entfalten für die Union und die Länder Rechtskraft - und gemäß Art. 31 II ist die Aufgabe des Unionsrates, an der Gesetzgebung und der Verwaltung mitzuwirken.
Insofern ist es entsprechend der Unionsverfassung unsystematisch, dass bei der Umsetzung von Verträgen in Unionsrecht ein Unionsorgan vollkommen übergangen wird. Für einen zentralistischen Einheitsstaat mag das ja ganz in Ordnung sein, wir haben hier allerdings aus guten Gründen eine föderalistische Verfassung. In einer solchen ist es notwendig und korrekt, dass auch das Außenverhältnis - genau wie alle übrigen Bereiche der Gesetzgebung - unter Mitwirkung des Unionsrates entstehen.
Zum Lamento der Unionskanzlerin, dass Verfassungsänderungen hier zum Nachteil der Union durchgeführt werden sollen, so muss dem entschieden widersprochen werden. Erstens verfügt die Union mit der Vertretungsgesetzgebung per Art. 47a über ein probates Mittel, ihre Kompetenzen unter Umständen auch auf Länderebene auszudehnen. Des weiteren ist der Unionsrat im Gesetzgebungsverfahren gegenüber einer stabilen Kanzlermehrheit im Unionsparlament stets im Nachteil, da Einsprüche des Unionsrates schlicht überstimmt werden können. Weiterhin hat der Unionsrat nur die Möglichkeit, einen Einspruch innerhalb von 14 Tagen einzulegen - zum Überstimmen des Einspruchs im Unionsparlament gilt eine solche Frist nicht!
Dazu kommt das große Manko der allgemeinen Praxis, den Art. 49 II der Unionsverfassung mit großer Regelmäßigkeit zu ignorieren.
Da diese Vorschrift womöglich nicht allen Anwesenden auswendig bekannt ist, hier eine Handreichung:
Art. 49 (2) UVerf
Alle eingebrachten Gesetzesvorlagen sind der Unionsregierung und dem Unionsrat zuzuleiten, um diesen eine Stellungnahme zu ermöglichen. Einwände des Unionsrates gegen den Gesetzentwurf sind zu hören.
Faktisch wird dem Unionsrat oft erst nach dem betreffenden Parlamentsbeschluss der Gesetzentwurf zugeleitet - ab dann läuft die Einspruchsfrist aus. Falls einer der Ländervertreter vorher Einwände im Plenum vorträgt, wird das regelmäßig ignoriert oder die Unionsregierung schickt Herrn Sperling vor, der seine ganz eigene Auslegung von Unionsverfassung und Geschäftsordnung hat...
Nun jedoch zum konkreten Fall.
Im Kompromiss vom Dezember letzten Jahres wäre im Ratifizierungsprozess ein viel größeres Chaos entstanden, als im nun vorliegenden Entwurf entstehen kann. Nach meinem Vorschlag richtet das Verfahren nach dem üblichen Gesetzgebungsverfahren, wie es schon bekannt, eingeübt und lange erprobt ist. Das schafft Klarheit.
Der Kompromiss, auf den sich die Unionskanzlerin bezieht, sah hingegen vor, dass völkerrechtliche Verträge unter Umständen vom Wohl und Wehe eines einzelnen Unionslandes abhängen konnte - es hätte nur glaubhaft machen müssen, dass es besonders betroffen ist, und schon hätte es die Zustimmung verweigern können.
Aktuell beträfe dies z.B. den Vertrag mit Barnstorvia, den Imperia schlicht ablehnen könnte, selbst wenn alle anderen Länder und das gesamte Unionsparlament geschlossen dafür wären. Das kann Frau Bont doch unmöglich als die bessere, demokratischere und unbürokratischere Alternative zu meinem Vorschlag hinstellen!
Des weiteren lässt mein Vorschlag die Möglichkeit zu, das Länder - immer im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz! - Verträge abschließen können. Beispiele können bildungs-, und kulturpolitische Abkommen oder auch polizeiliche Kooperationen im grenzüberschreitenden Verkehr sein. All jene Abkommen müssten aber immer der Unionsregierung vorgelegt und von dieser abgesegnet werden - das schließt die Gefahr eines Alleingangs von Ländern aus und belässt die letzte Entscheidung weiterhin bei der Union, womit also mitnichten davon gesprochen werden könnte, dass sich die Länder hier weitere Kompetenzen erschleichen würden.
Im Gegenteil: mein Reformvorschlag schafft Rechtsklarheit für diejenigen Unionsländer, die sich im Verkehr mit ihren Nachbarn absprechen wollen. In der jüngeren Vergangenheit betraf dies bspw. die Westlichen Inseln und Roldem.
Stellt sich die Unionsregierung hier weiterhin stur und pocht auf ihre Pfründe, wird sie es im besten Falle mit einem Verfahren vor dem Obersten Unionsgericht zu tun bekommen, im schlimmsten Falle liefert sie den Nährboden für extremistische und sezessionistische Strömungen, die jederzeit wieder virulent werden könnten.
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Mein letzten Argument ist Simschweinerei:
http://dejure.org/gesetze/GG/32.html [/simoff]