
Verehrte Kollegen,
die Republik Heroth beantragte folgendes Gesetz zur Verfassungsänderung, über welches wir nun abstimmen. Es gelten die Regelungen des Artikel 52 der Unionsverfassung. Ein Verfassungsänderungsgesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments und zwei Dritteln der Stimmen des Unionsrates.
Ich frage also: Erteilen Sie dem nachfolgenden Verfassungsänderungsgesetz Ihre Zustimmung (Ja) oder lehnen sie ihn ab (Nein)? Sie können sich auch aktiv enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung dauert mindestens fünf Tage.
Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder
§ 1. Änderung der Unionsverfassung
Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:
Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
§ 2. Schlußbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft

Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz