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Die Staatsregierung hat folgende Neufassung des Gesetzes zur Wirtschaftsförderung vorgelegt. Ich erteile einem Vertreter der Staatasregierung das Wort.
Gesetz zur Wirtschaftsförderung
§1. Förderung
(1) Unternehmen mit Hauptsitz im Freistaat Freistein haben das Recht, einmalig eine staatliche Wirtschaftsförderung zu beantragen.
(2) Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Bramer.

§2. Antrag
(1) Der Antrag auf Wirtschaftsförderung ist beim Staatsministerium für Wirtschaft des Freistaat Freistein einzureichen.
(2) Der Antrag muss umfassen:

- Eine Angabe über die Höhe der beantragten Fördersumme
- Ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel

§3. Bewilligung
(1) Das Staatsministerium für Wirtschaft entscheidet mit einem Gutachten über die Vergabe der Fördermittel an den Antragsteller.
(2) Das Staatsministerium für Wirtschaft kann bei Begründung im Gutachten von der beantragten Summe abweichen.

§4. Voraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Bewilligung der Fördersumme ist die Schaffung von mindestens fünf langfristigen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen im Freistaat Freistein.
(2) Unternehmen, die eine staatliche Förderung im Sinne dieses Gesetzes erhalten haben, verpflichten sich dazu, ihren Unternehmenssitz mindestens 9 Monate im Freistaat Freistein beizubehalten. Bei Nichteinhaltung ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Fördersumme, sowie zuzüglich den zehnten Teil der Fördersumme, zu erstatten.

§5. Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten tritt das geltende Gesetz zur Wirtschaftsförderung ausser Kraft.
(2) Dieses Gesetz findet Anwendung, sobald der Freistaat Freistein an einer Wirtschaftssimulation teilnimmt, die es gestattet, Beträge zu überweisen und Steuern und Sozialabgaben einzuziehen.

 

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Wilhelm Land
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Beitrag von Wilhelm Land »

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,
mit der Vorlage des Änderungsgesetzes will die Staatsregierung den Umstand ändern, dass mit Steuergeldern bzw. den Rücklagen des Freistaates Wirtschaftsprojekte subventioniert werden, ohne dass dem Freistaat und seinen Bürgern dafür eine geldwerte Gegenleistung erbracht wird.
Die von meinem Amtsvorgänger Gerhard Cheman angedachte Strategie: Geld gegen wirtschaftliche Aktivität im Freistaat ist nicht aufgegangen. Mehr noch: während Geld aus den Rücklagen abfloss, tenidierte die wirtschaftliche Tätigkeit gegen Null.
Aus diesem Grunde soll das Gesetz so geändert werden, dass dieses Gesetz nur dann Anwendung finden kann, wenn der Freistaat an einer WiSim teilnimmt, mit deren Hilfe auch Steuern generiert werden können, da ansonsten der Freistaat in absehbarer Zeit den Staatsbankrott erklären kann.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Interesse solider Staatsfinanzen bitte ich um Ihre Zustimmung.
 

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Wilhelm Land
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Ich begrüße dieses Gesetz als eine notwendige Kurskorrektur.
 

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Beitrag von Wilhelm Land »

Gibt es weiteren Aussprachebedarf?
 

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Wilhelm Land
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Meinerseits gibt es keinen.
 

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Beitrag von Wilhelm Land »

Gut dann beende ich die Abstimmunf und leite die Abstimmung ein.

Wer dem vorliegenden Gesetzvorschlag zustimmen möchte, der stimmt mit Ja ab, Ablehnung wird mit Nein erklärt und Enthaltungen mit Enthaltung.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
 

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Wilhelm Land
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Beitrag von Wilhelm Land »

Ja
 

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Beitrag von Wilhelm Land »

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.
 

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Wilhelm Land
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