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Beitrag von Jade Thrace »

Für Anturien gibt es grundsätzlich nur den Vorbehalt das sowohl Depositar als auch Sitz des ständigen Rates von einem Mitglied auszuführen sind.
Da einige das aber nun vorher geklärt haben möchte schlage ich als Kompromiß vor einfach als Bestimmung aufzunehmen das Land Xyz dafür vorgesehen ist und dies bleibt solange es Mitglied wird / bleibt. Wenn das jeweilige Land ausscheidet fällt die entsprechende Funktion temporäar an die DU oderdem ältesten Mitdlied falls die DU selbst kein Mitglied mehr sein sollte bis ein neues Land bestimmt wurde.
 

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Beitrag von Jade Thrace »

Da nach den jüngsten Äußerungen bestimmter Staaten in der Polkonvention die von selbigen offensichtlich als legitimer Grund angesehen wird zum Angriffskrieg zu rufen auch in Anturien vermutlich die Diskussion über einen Austritt neu befeuert werden könnte, schließe ich mich der Haltung an die Ratifizierung der beiden Abkommen nur noch zu empfehlen und nicht mehr als Bedingung zu sehen.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Bezüglich Depositar und Sitz der Ständigen Konferenz schlage ich vor, dass wir Fuchsen mit beiden Aufträgen betrauen.

Bezüglich des Vertrags über die Hoheitsgewässer und die Polkonvention schlage ich vor, die Bedingung in eine Empfehlung umzuwandeln, wenn dadurch der Beitritt für Teilnehmerstaaten oder andere Staaten erleichtert wird.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Sehr gerne.
Wir sollten den Sitz auch im Vertrag festhalten. Dann kann er unterzeichnet werden. :D
 

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Jungspund
Ein Telegramm trifft ein.

WERTE EXZELLENZEN STOP

HABE DEM AUSSCHUSS FÜR AUSWÄRTIGES DES BERGISCHEM SENATS BERICHTET UND GEBETEN ÄNDERUNGSWÜNSCHE VORZULEGEN STOP
DER VERTRAG IST FÜR DEN AUSSCHUSS NICHT RATIFIZIERUNGSFÄHIG STOP
DAHER WIRD BERGEN SICH VON DER VERSAMMLUNG ZURÜCK ZIEHT STOP
WIR WÜNSCHEN VIEL ERFOLG UND VERFOLGEN DIE ENTWICKLUNG STOP

HOCHACHTUNGSVOLL

ONIFROI LACROIX
 

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Das ändert alles. Bergen ist für uns, auch in dieser Angelegenheit ein wichtiger Partner.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Nach neuestem Diskussionsstand sähe der Entwurf folgendermaßen aus (die4 Änderungen in Artikel 6, 8 und 9 wurden fett geschrieben):
Gründungscharta des Transnordanikrates

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, einen Beitrag zu einer stabilen Weltordnung zu leisten,
gewillt, einen Raum gemeinsamer Sicherheit, Freiheit, gemeinsamen Wohlstands und Friedens zu schaffen,
geeint in der Erkenntnis, dass ein gemeinsames Wertefundament die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist und die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte unabdingbare Grundlage für jede menschliche Gesellschaft ist,
haben beschlossen den Transnordanikrat zu gründen und sind wie folgt übereingekommen:

Kapitel I: Grundsätzliches

Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung und Gewaltverzicht
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erklären, dass sie sich wechselseitig als souveräne und gleiche Staaten anerkennen. Sie bekunden ihren Bereitschaft und ihren Willen, sich gegenseitig mit Respekt und Würde zu behandeln, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und andere Differenzen friedlich und auf dem Verhandlungswege zu lösen und das Ziel des Transnordanikrates, die Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten zu intensivieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu födern.

Artikel 2 Kooperation
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erklären sich grundsätzlich bereit, auf den Gebieten:
- der Wirtschaft,
- der Außen- und Sicherheitspolitik,
- der Justizpolitik,
- der Sportpolitik,
- der Kultur- und Bildingspolitik,
- von Forschung und Technologie
zusammen zu arbeiten.
(2) Sie vereinbaren die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses, der konkrete Vorschläge zu den einzelnen Punkten erarbeiten soll, über die ein Treffen der Staats- und Regierungschefs entscheiden.

Artikel 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Transnordanikrat können alle Staaten werden, die
1. demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen,
2. die Menschenwürde und die Menschenrechte achten und
3. sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben.
(2) Unter demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien sind mindestens zu rechnen: die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung, die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk und das Recht auf Mitgliedschaft und Tätigkeit in politischen Parteien und das Recht auf die Bildung einer parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition.
(3) Unter Menschenwürde ist mindestens zu verstehen: das Recht auf Leben, auf Schutz vor Knechtschaft und Sklaverei, auf Schutz vor Folter und anderer erniedrigender Behandlung auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit, auf freie Entfaltung, auf freie Religionsausübung und auf das Streben nach persönlichem Glück.
(4) Unter Menschenrechten ist mindestens zu verstehen: die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz, das Recht auf richterliches Gehör, der Schutz vor willkürlicher Verhaftung, der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Eigentum, die freie Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, der freien Religionsausübung sowie die Versammlungs- und die Vereinsfreiheit einschließlich die Koalitionsfreiheit.
(4) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Beschlüsse über die Aufnahme weiterer Mitglieder einvernehmlich und nach Prüfung erolgt.

Artikel 5 Unverletzlichkeit der Grenzen, Selbstbestimmungsrecht der Völker
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erklären, dass sie gewaltsam vorgenommene Grenzveränderungen nicht anerkennen.
(2) Sie erklären des Weiteren, das jedes Volk das Recht hat, in Freiheit innerhalb seiner staatlichen Grenzen zu leben.

Artikel 6 Internationale Verträge und Konventionen
(1) Die Konvention über die Völkerrechtssubjekte, ist Bestandteil dieser Gründungscharta. Sie wird im Anhang wiedergegeben.
(2) Die hohen vertragsschließenden Mächte kommen überein, der Konvention über die Polgebiete und dem Vertrag über die Hoheitsgewässer beizutreten.
(3) Der Beitritt zur Konvention über die Polgebiete und dem Vertrag über die Hoheitsgewässer wird empfohlen.

Kapitel II Organisation

Artikel 7 Rat der Staats- und Regierungschefs
(1) Die Hohen vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Einrichtung eines Rats der Staats- und Regierungschefs. Dieser tagt alle sechs Monate.
(2) Die Tagungen findet abwechselnd in jedem Mitgliedsstaat statt. Es gilt die alphabetische Reihenfolge.
(3) Bei Bedarf können außerplanmäßige Tagungen einberufen werden. Hierzu ist jede Regierung eines Mitgliedsstaates des Transnordanikrates initiativberechtigt.
(4) Der Rat der Staats- und Regierungschefs fällt seine Entscheidungen einstimmig. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.

Artikel 8 Ständiger Rat
(1) Ein permanent tagender Ständiger Rat auf Botschafter- oder Ministerebene wird eingerichtet. Er beräte über aktuelle politische Themen und über Möglichkeiten einer engeren Kooperation und unterbreitet dem Rat der Staats- und Regierungschefs Empfehlungen zur Beratung und Beschlussfassung.
(2) Der Ständige Rat fällt seine Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei der Abstimmung hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme.
(3) Der Ständige Rat hat seinen Sitz im Freistaat Fuchsen.

Artikel 9 Depositar
(1) Die Ratifikationsurkunden werden der Regierung des Freistaates Fuchsen hinterlegt, welche hiermit zum Depositar bestimmt wird.
(2) Der Depositar nimmt Beitrittsgesuche und Austrittserklärungen stellvertretend für den Transnordanikrat in Empfang und leitet diese an den Ständigen Rat weiter.

Kapitel III Freizügigkeit

Artikel 10 Befreiung vom Visumszwang
(1) Bürger eines Mitgliedsstaates des Transnordanikrates haben das Recht, sich zu urlaubszwecken bis zu sechs Monaten in jedem Mitgliedsstaat des Transnordanikrates aufzuhalten, ohne dass die Erteilung eines Visums oder einer sonstigen Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist.
(2) Etwaige Nationalstaatliche Regelungen über die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen bleiben hiervon unberührt.

Anhang
[/quote]
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Gut. Ich würde dann diesen Vertrag an unser Parlament weiterleiten um darüber abzustimmen und zu debattieren.
Danach kann er seitens Fuchsen unterzeichnet werden.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Gut. Wie stehen die anderen Partner zum vorliegenden Entwurf?
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
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[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
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Ist das jetzt also der endgültige Entwurf?

Das Allthing berät im Moment über den Zwischenstand, und ist größtenteils der Meinung, dass mit der Abschwächung, dass ein Beitritt zur Polar- und Hoheitsgewässerkonvention nur noch empfohlen wird, der Vertrag den letzten Rest seiner Nützlichkeit verliert - die für uns sowieso nie besonders groß war, schon allein weil der Teilnehmerkreis nicht der richtige ist. Es ist aber natürlich offensichtlich, dass Eldeyja mit diesen Einwänden am Entwurf nichts mehr ändern wird, weswegen mir das Allthing auch den Rückzug aus der Konferenz empfiehlt.
 

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Jónas Sigurðsson
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