DER WAHLLEITER
Wahlankündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wahl zum Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia wurde auf den 1. November 2012 festgelegt. Sie endet am 6. November 2012 (§ 3 IWahlG). Die Wahlleitung wurde mir fristgerecht übertragen (§ 4 IWahlG).
Für eine zulässige Kandidatur gilt folgendes:
- Kandidaturen sind spätestens vierundzwanzig Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekannt zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind hier bis zum 31. Oktober 2012, 20:00 Uhr abzugeben (§ 5 IWahlG).
- Wählbar ist, wer die entsprechenden Bedingungen der Verfassungsurkunde erfüllt und nicht durch richterlichen Beschluss das Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat (§ 2 II IWahlG)
Ich bitte auf Diskussionen zu verzichten.
gez.
DER WAHLLEITER

