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Gesetz über besondere Befugnisse von Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union

§1 : Allgemeines
Mit diesem Gesetz werden den Soldatinnen und Soldaten Sonderrechte gewährt, welche ihnen helfen sollen ihren Dienst auch weiterhin in gleicher Qualität zu verrichten und die ihnen sowohl ihr Privat- als auch ihr Dienstleben erleichtern sollen.

§2 : Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Kosten für Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte, zu Fortbildungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen sowie auf dem Weg von diesen Orten nach Hause, die aktiven Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union entstehen, werden vom Unionsverteidigungsministerium übernommen.

§3 : Kennzeichnung in der Öffentlichkeit
Die Soldatinnen und Soldaten der Union haben das alleinige Recht, in der Öffentlichkeit Wappen, Abzeichen und sonstige Kennzeichen der Unionsstreitkräfte zu führen.
Zudem ist jedem Angehörigen der Streitkräfte der Union ein Truppenausweis auszustellen, welcher Angaben über die Person des Trägers sowie seinen dienstlichen Rang enthalten soll.

§4 : Eingreifen in zivile Vorgänge
Die Arbeit der Behörden und Hilfsorganisationen des öffentlichen Lebens, sind, in den in Artilkel 17a Unionsverfassung genannten Fällen, durch die Soldatinnen und Soldaten zu unterstützen, sofern sie dafür ausgebildet sind. Dies betrifft insbesondere Rettungsmaßnahmen sowie die Polizeiarbeit. Führungskräfte der Streitkräfte der Union haben auch hier das Recht von ihrer Führungsfunktion Gebrauch zu machen sofern dies durch die Lage angezeigt ist.

§5 : Nutzung von Einrichtungen der Streitkräfte
Die Soldatinnen und Soldaten der Unionsstreitkräfte haben zu jeder Zeit das Recht, Sport- und Freizeitangebote auf dem Gelände der Kasernen zu nutzen, unabhängig davon, ob sie zum jeweiligen Zeitpunkt im Dienst sind oder nicht, sofern diese Einrichtungen nicht zu übungszwecken genutzt werden.

§6 : Nutzung von Sporteinrichtungen
Soldatinnen und Soldaten deren Kaserne keine oder nur wenige Möglichkeiten zur sportlichen Ertüchtigung bieten oder die sich in ihrer Freizeit mehr als 50 Kilometer von ihrer Kaserne entfernt aufhalten haben Anspruch auf Erstattung von Kosten die für die Nutzung externer Sporteinrichtungen entstehen, sofern die Kosten 50,00 Bramer im Monat nicht übersteigen.

§ 7: Schlussbestimmung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über besondere Befugnisse von Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union vom 21.06.2012 ausser Kraft.

Der Abgeordnete Kaulmann (SPDU) hat eine Aussprache zum oben beigefügten Antrag der Abgeordneten Bont (KDU) beantragt. Herr Kaulmann hat das Wort.
 

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Beitrag von Kauli »

OK, dann wollen wir mal.
Gesetz über besondere Befugnisse von Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union

§1 : Allgemeines
Mit diesem Gesetz werden den Soldatinnen und Soldaten Sonderrechte gewährt, welche ihnen helfen sollen ihren Dienst auch weiterhin in gleicher Qualität zu verrichten und die ihnen sowohl ihr Privat- als auch ihr Dienstleben erleichtern sollen.
OK.
§2 : Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Kosten für Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte, zu Fortbildungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen sowie auf dem Weg von diesen Orten nach Hause, die aktiven Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union entstehen, werden vom Unionsverteidigungsministerium übernommen.
Und wie stellen Sie sich das vor? Kaufen die Unionsstreitkräfte Einzelfahrscheine? Oder haben die Unionstreitkräfte mit allen Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs Verträge abgeschlossen? Und was soll geschehen, wenn ein Anbieter sich weigert, einen solchen Vertrag abzuschließen?
§3 : Kennzeichnung in der Öffentlichkeit
Die Soldatinnen und Soldaten der Union haben das alleinige Recht, in der Öffentlichkeit Wappen, Abzeichen und sonstige Kennzeichen der Unionsstreitkräfte zu führen.
Zudem ist jedem Angehörigen der Streitkräfte der Union ein Truppenausweis auszustellen, welcher Angaben über die Person des Trägers sowie seinen dienstlichen Rang enthalten soll.
D.h. mein kleiner Neffe, der Karneval als Soldat verkleidet herumläuft wird verhaftet? Oder der Jäger, der auf der Pirsch einen Parker der Streitkräfte aus den Second-Hand-Laden trägt?
§4 : Eingreifen in zivile Vorgänge
Die Arbeit der Behörden und Hilfsorganisationen des öffentlichen Lebens, sind, in den in Artilkel 17a Unionsverfassung genannten Fällen, durch die Soldatinnen und Soldaten zu unterstützen, sofern sie dafür ausgebildet sind. Dies betrifft insbesondere Rettungsmaßnahmen sowie die Polizeiarbeit. Führungskräfte der Streitkräfte der Union haben auch hier das Recht von ihrer Führungsfunktion Gebrauch zu machen sofern dies durch die Lage angezeigt ist.
OK, wobei man sich schon fragen muss, warum man ein Gesetz braucht, das Artikel 17a bestätigt.
§5 : Nutzung von Einrichtungen der Streitkräfte
Die Soldatinnen und Soldaten der Unionsstreitkräfte haben zu jeder Zeit das Recht, Sport- und Freizeitangebote auf dem Gelände der Kasernen zu nutzen, unabhängig davon, ob sie zum jeweiligen Zeitpunkt im Dienst sind oder nicht, sofern diese Einrichtungen nicht zu übungszwecken genutzt werden.
Und dafür braucht man ein Gesetz? Da reicht eine einfache Anweisung des Verteidigungsministerium nicht aus?
§6 : Nutzung von Sporteinrichtungen
Soldatinnen und Soldaten deren Kaserne keine oder nur wenige Möglichkeiten zur sportlichen Ertüchtigung bieten oder die sich in ihrer Freizeit mehr als 50 Kilometer von ihrer Kaserne entfernt aufhalten haben Anspruch auf Erstattung von Kosten die für die Nutzung externer Sporteinrichtungen entstehen, sofern die Kosten 50,00 Bramer im Monat nicht übersteigen.
Weltfremd. Kasernen ohne Möglichkeit der sportlichen Ertüchtigung sollte es nicht geben und wenn es sie gibt, sollte man sie schnellstens umbauen, damit die sportliche Ausbildung der Soldaten nicht vernachlässigt wird. Und Soldaten, die mehr als 50 km von der Kaserne entfernt leben, sollte es auch nur in Ausnahmefällen geben.
§ 7: Schlussbestimmung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über besondere Befugnisse von Soldatinnen und Soldaten der Demokratischen Union vom 21.06.2012 ausser Kraft.[/doc]
Die ich wo finde? Oder meinen Sie die Verordnung vom 21.06.2010. Und selbst wenn Sie diese meinen wäre es nett, diese zu verlinken, damit man sich nicht zu Tode sucht um zu wissen worauf Sie sich beziehen...
 

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mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Alexander Steinhoff »

Sehr geehrte Herr Abgeordneter Kauli.
Wenn ich "eine" Frage stellen darf.

Muss man jede Kaserne umbauen, die nur mit wenigen Soldaten besetzt ist!?
Ab welcher Größenordnung sollte man Kasernen umbauen?
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Kauli
...

Und wie stellen Sie sich das vor? Kaufen die Unionsstreitkräfte Einzelfahrscheine? Oder haben die Unionstreitkräfte mit allen Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs Verträge abgeschlossen? Und was soll geschehen, wenn ein Anbieter sich weigert, einen solchen Vertrag abzuschließen?
Herr Kollege Kauli, das wird, wie gehabt, ganz unbürokratisch geregelt: der Soldat schickt die Fahrkarte an die zuständige Stelle der Streitkräfteverwaltung ein und bekommt den gezalhten Betrag entweder vorab oder mit dem nächsten Sold überwiesen.
Sie können davon ausgehen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vertraut sind. Um Sie daher zu beruhigen: weder Ihr Neffe, der im Karneval als Soldat verkleidet hermläuft noch ein Jäger , der in seinem Parker auf der Pirsch im Wald auf der Pirsch ist, wird befürchten zu müssen, strafrechtlich belangt zu werden.
Hier geht es um eindeutige Fälle des Missbrauchs, wenn zum Beispiel Einzelpersonen oder eine Gruppe von Personen sich der Uniform der Streitkräfte oder deren Abzeichen bedient, um sich so Befugnisse anzumaßen, die nur den Unionsstreitkräften zukommen.

Um etwaigen Missverständnissenvorzubeugen

§5 : Nutzung von Einrichtungen der Streitkräfte
Die Soldatinnen und Soldaten der Unionsstreitkräfte haben zu jeder Zeit das Recht, Sport- und Freizeitangebote auf dem Gelände der Kasernen zu nutzen, unabhängig davon, ob sie zum jeweiligen Zeitpunkt im Dienst sind oder nicht, sofern diese Einrichtungen nicht zu übungszwecken genutzt werden.
Und dafür braucht man ein Gesetz? Da reicht eine einfache Anweisung des Verteidigungsministerium nicht aus? [/quote]

Als der damalige Unionsverteidigungsminister eben dies in einer Verordnung geregelt hat, ging ein Schrei von seiten der damaligen Opposition aus, dass dies gefälligst in einem Gesetz zu regeln sei. Sie sehen also: man kann es so oder so regeln, man wird es niemals allen recht machen. Ich denke aber, dass wir mit der gesetzlichen Regelung auf der sicheren Seite sind. [/quote]
Original von Kauli

Weltfremd. Kasernen ohne Möglichkeit der sportlichen Ertüchtigung sollte es nicht geben und wenn es sie gibt, sollte man sie schnellstens umbauen, damit die sportliche Ausbildung der Soldaten nicht vernachlässigt wird. Und Soldaten, die mehr als 50 km von der Kaserne entfernt leben, sollte es auch nur in Ausnahmefällen geben.
Sollte es nicht geben, gibt es aber. Und so lange es solche Kasernen gibt, so lange es Kasernen gibt, die von der nächsten Sportstätte mehr als 50 km entfernt liegen und so lange es Soldaten gibt, die - und sei es nur in Ausnahmefällen - mehr als 50 km von ihrer Kaserne entfernt leben, wird diese von mir geführte Unionsregierung dafür sorgen, dass kein einziger Soldat von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, sich sportlich zu betätigen. Das sind wir den Männern und Frauen, die unsere Freiheit verteidigen, schuldig.
[/quote]
Original von Kauli

Die ich wo finde? Oder meinen Sie die Verordnung vom 21.06.2010. Und selbst wenn Sie diese meinen wäre es nett, diese zu verlinken, damit man sich nicht zu Tode sucht um zu wissen worauf Sie sich beziehen...
Gemeint ist tatsächlich die Verordnung aus vom 21.06.2010. Ich bitte diesen Flüchtichkeitsfehler zu entschuldigen und gleichzeitig bitte ich den Präsidenten um entsprechende Korrektur in der Vorlage.
Ansonsten halte ich nicht viel davon, innerhalb eines Gesetzes Worte zu verlinken, zum das Unionsrachiv übersichtlich ist und über eine Suchfunktion verfügt, so das das Auffinden von Gesetzen und Verordnungen nun wirklich sehr einfach und schnell zu bewerkstelligen ist
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Kauli »

Original von Helen Bont

Herr Kollege Kauli, das wird, wie gehabt, ganz unbürokratisch geregelt: der Soldat schickt die Fahrkarte an die zuständige Stelle der Streitkräfteverwaltung ein und bekommt den gezalhten Betrag entweder vorab oder mit dem nächsten Sold überwiesen.
D.H. der einfache Soldat legt von seinem knappen Sold dem Staat Geld vor, füllt das Formblatt 22/8-B "Zum Nachweis der dienstlichen Notwendigkeit von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel (abzustempeln von der Meldebehörde zum Nachweis des Wohnsitzes)" aus, dass er dann irgendwann zurück bekommt? Die Verfahrensweise sollten Sie noch einmal überdenken.

Und um es klar zu stellen, ich habe nichts dagegen, unseren Soldaten die Fahrtkosten zu erstatten, hätte aber gerne einen Hinweis, wie man das möglichst einfach lösen kann.
Original von Helen Bont

Sie können davon ausgehen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vertraut sind. Um Sie daher zu beruhigen: weder Ihr Neffe, der im Karneval als Soldat verkleidet hermläuft noch ein Jäger , der in seinem Parker auf der Pirsch im Wald auf der Pirsch ist, wird befürchten zu müssen, strafrechtlich belangt zu werden.
Hier geht es um eindeutige Fälle des Missbrauchs, wenn zum Beispiel Einzelpersonen oder eine Gruppe von Personen sich der Uniform der Streitkräfte oder deren Abzeichen bedient, um sich so Befugnisse anzumaßen, die nur den Unionsstreitkräften zukommen.
Dann erwarte ich mit Spannung gleiche Gesetze für die Uniform der Polizei, der Landes- und Unionsforstwirte, der Postboten, der Richterroben und ähnlichen, neben einer Begründung, warum Sie diesen Tatbestand nicht durch §79 und §79a StGB abgedeckt halten.
Original von Helen Bont

Um etwaigen Missverständnissenvorzubeugen
Sie fürchten Missverständnisse, ob die Verfassung gilt oder nicht?
Original von Helen Bont

Als der damalige Unionsverteidigungsminister eben dies in einer Verordnung geregelt hat, ging ein Schrei von seiten der damaligen Opposition aus, dass dies gefälligst in einem Gesetz zu regeln sei. Sie sehen also: man kann es so oder so regeln, man wird es niemals allen recht machen. Ich denke aber, dass wir mit der gesetzlichen Regelung auf der sicheren Seite sind.
Nach einer längeren Suche hab ich jetzt auch die entsprechende Diskussion gefunden. Dort wird gerade bemerkt, dass die §§5 und 6 für eine Verordnung geeignet wären. Dieser Meinung schließe ich mich an.
Original von Helen Bont

Sollte es nicht geben, gibt es aber. Und so lange es solche Kasernen gibt, so lange es Kasernen gibt, die von der nächsten Sportstätte mehr als 50 km entfernt liegen und so lange es Soldaten gibt, die - und sei es nur in Ausnahmefällen - mehr als 50 km von ihrer Kaserne entfernt leben, wird diese von mir geführte Unionsregierung dafür sorgen, dass kein einziger Soldat von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, sich sportlich zu betätigen. Das sind wir den Männern und Frauen, die unsere Freiheit verteidigen, schuldig.
Regeln sie das in einer Verordnung und gut ist. Ich bin immer noch der Meinung, dass die paar Fälle, in denen höherrangige Feldwebel oder Offiziersdienstgrade eine einsame Dienststelle betreiben eine gesetzliche Regelung nicht bedürfen, sondern das man die paar Fälle auch in einer Verordnung regeln kann.
Original von Helen Bont

Gemeint ist tatsächlich die Verordnung aus vom 21.06.2010. Ich bitte diesen Flüchtichkeitsfehler zu entschuldigen und gleichzeitig bitte ich den Präsidenten um entsprechende Korrektur in der Vorlage.
Ansonsten halte ich nicht viel davon, innerhalb eines Gesetzes Worte zu verlinken, zum das Unionsrachiv übersichtlich ist und über eine Suchfunktion verfügt, so das das Auffinden von Gesetzen und Verordnungen nun wirklich sehr einfach und schnell zu bewerkstelligen ist
Es ist eine Geste der Höflichkeit in einer kurzen Erklärung, die man an den eigentlichen Antrag anheften kann, solche Sachen zu verlinken oder zu zitieren. Ich pflege das jedenfalls, wenn möglich, zu tun. Aber ich weiß, es gibt keine gesetzliche Grundlage für Höflichkeit.

[so]Abschließend möchte ich dich bitten, beim zitieren die quote-tags nicht so zu zerwürfeln. Ich hab ne viertel Stunde gebraucht die Tags so zu sortieren, das der Text wieder lesbar war.[/so]
 

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Beitrag von Helen Bont »

Original von Kauli

D.H. der einfache Soldat legt von seinem knappen Sold dem Staat Geld vor, füllt das Formblatt 22/8-B "Zum Nachweis der dienstlichen Notwendigkeit von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel (abzustempeln von der Meldebehörde zum Nachweis des Wohnsitzes)" aus, dass er dann irgendwann zurück bekommt? Die Verfahrensweise sollten Sie noch einmal überdenken.

Und um es klar zu stellen, ich habe nichts dagegen, unseren Soldaten die Fahrtkosten zu erstatten, hätte aber gerne einen Hinweis, wie man das möglichst einfach lösen kann.
Das Prozedere geht viel einfacher, Herr Kollege Kaulmann: der Soldat schickt die abgelaufene, aufgeklebt, geheftet oder geklammert auf ein Stück Papier, auf dem er seinen Namen und Dienstnummer notiert hat und bekommt das Fahrgeld ganz unbürokratisch erstattet
Original von Kauli

Dann erwarte ich mit Spannung gleiche Gesetze für die Uniform der Polizei, der Landes- und Unionsforstwirte, der Postboten, der Richterroben und ähnlichen, neben einer Begründung, warum Sie diesen Tatbestand nicht durch §79 und §79a StGB abgedeckt halten.
Herr Kollege Kaulmann, es geht nicht in erster Linie um die Uniformen, sondern um die Abzeichen.
Original von Kauli

Sie fürchten Missverständnisse, ob die Verfassung gilt oder nicht?
Es ist ein durchaus legitimer Brauch, das in einem einfachen Gesetz jene Passagen der Verfassung bekräftigt werden, die das einfache Gesetz konkretisiert.
Original von Kauli

Nach einer längeren Suche hab ich jetzt auch die entsprechende Diskussion gefunden. Dort wird gerade bemerkt, dass die §§5 und 6 für eine Verordnung geeignet wären. Dieser Meinung schließe ich mich an.
Das mag vielleicht für die Paragraphen fünf und sechs gelten, nicht jedoch für die anderen Paragraphen und - leider haben Sie das verschwiegen - spricht einiges dafür, dass Ganze als Gesetz zu verabschieden.
Wir tun dies und schaffen damit Rechtssicherheit.
Original von Kauli

Regeln sie das in einer Verordnung und gut ist. Ich bin immer noch der Meinung, dass die paar Fälle, in denen höherrangige Feldwebel oder Offiziersdienstgrade eine einsame Dienststelle betreiben eine gesetzliche Regelung nicht bedürfen, sondern das man die paar Fälle auch in einer Verordnung regeln kann.
Wie schon gesagt: wir schaffen mit der Überführung der bestehenden Verordnung in ein Gesetz Rechtssicherheit für alle Soldaten.
Original von Kauli

Es ist eine Geste der Höflichkeit in einer kurzen Erklärung, die man an den eigentlichen Antrag anheften kann, solche Sachen zu verlinken oder zu zitieren. Ich pflege das jedenfalls, wenn möglich, zu tun. Aber ich weiß, es gibt keine gesetzliche Grundlage für Höflichkeit.
Ich denke, das lässt sich einrichten.
Original von Kauli
[so]Abschließend möchte ich dich bitten, beim zitieren die quote-tags nicht so zu zerwürfeln. Ich hab ne viertel Stunde gebraucht die Tags so zu sortieren, das der Text wieder lesbar war.[/so]
[so] Und ich dachte, ich hätte eine besonders intelligente Lösung gefunden. So kann man sich irren... [/so]
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Franz Sperling »

Für die KDU-Fraktion erkläre ich, dass die KDU den Gesetzentwurf vollumfänglich unterstützt.
Durch diesen Gesetzentwurf werden Rechstunsucherheiten, die es bei dem Einen oder Anderen gegeben hat, beseitigt, daher wird die KDU-Fraktion der Gesetzesvorlage zustimmen.
 

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Beitrag von Rovan Trautmann »

:klatsch:
 

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Beitrag von Bernardo Macaluso »

Wenn es bis morgen Abend keinen Redebedarf mehr gibt, werde ich die Abstimmung starten.
 

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Beitrag von Helen Bont »

Herr Präsident, ich bitte darum die in Paragraf 7 genannte Jahreszahl in 2010 zu ändern.
 

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