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Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
§ 1
(1) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6a mit dem Titel „Einfuhrzoll“ und folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Auf Waren, Dienstleistungen und Kapital, welche in das Zollgebiet eingeführt werden, wird ein Einfuhrzoll i.H.v. 25 v.H. des Wertes des Importguts erhoben.
(2) Der Wert ist durch Vorlage der Rechnung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, schätzt ein staatlich bestellter Prüfer das Gut.
(3) Wer über Güter nach Absatz 1 keine oder wenigstens fahrlässig fälschliche Angaben gemacht wurden, begeht eine Straftat der Steuerhinterziehung gemäß § 97b Strafgesetzbuch.
(4) Ausgenommen sind Waren, Dienstleistungen und Kapital, die per Luft oder See in das Zollgebiet des Demokratischen Union berühren, deren Bestimmungsort aber außerhalb dessen liegt und die den zugeordneten Flughafen oder Hafen nicht verlassen.“
(2) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6b mit dem Titel „Ermächtigung“ folgendem Wortlaut eingefügt: „Der für die Wirtschaft zuständige Unionsminister kann auf Beschluss der Unionsregierung per Rechtsverordnung Strafzölle, Kontingentierungen von Waren, Dienstleistungen und Kapital erheben. Diese können nach Herkunftsstaat aufgestellt werden.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Der Abgeordnete Macaluso (SPDU) hat eine Aussprache zum oben beigefügten Antrag der Abgeordneten Bont (KDU) beantragt. Herr Macaluso hat das Wort.
§ 1
(1) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6a mit dem Titel „Einfuhrzoll“ und folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Auf Waren, Dienstleistungen und Kapital, welche in das Zollgebiet eingeführt werden, wird ein Einfuhrzoll i.H.v. 25 v.H. des Wertes des Importguts erhoben.
(2) Der Wert ist durch Vorlage der Rechnung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, schätzt ein staatlich bestellter Prüfer das Gut.
(3) Wer über Güter nach Absatz 1 keine oder wenigstens fahrlässig fälschliche Angaben gemacht wurden, begeht eine Straftat der Steuerhinterziehung gemäß § 97b Strafgesetzbuch.
(4) Ausgenommen sind Waren, Dienstleistungen und Kapital, die per Luft oder See in das Zollgebiet des Demokratischen Union berühren, deren Bestimmungsort aber außerhalb dessen liegt und die den zugeordneten Flughafen oder Hafen nicht verlassen.“
(2) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6b mit dem Titel „Ermächtigung“ folgendem Wortlaut eingefügt: „Der für die Wirtschaft zuständige Unionsminister kann auf Beschluss der Unionsregierung per Rechtsverordnung Strafzölle, Kontingentierungen von Waren, Dienstleistungen und Kapital erheben. Diese können nach Herkunftsstaat aufgestellt werden.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Der Abgeordnete Macaluso (SPDU) hat eine Aussprache zum oben beigefügten Antrag der Abgeordneten Bont (KDU) beantragt. Herr Macaluso hat das Wort.
Bernardo G. Macaluso 
Unionskanzler a. D.
Primo Ministro di Herót a. D.

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Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin, verehrte Damen und Herren,
ich habe hier einige technische Fragen.
1. Wonach ist die Höhe dieses allgemeinen Einfuhrzolls bemessen und warum gibt es keine Abstufungen für unterschiedliche Waren, z. B. geringere Zölle für Waren, auf deren Einfuhr die Union angewiesen ist? Diese plötzliche Zolleinführung könnte doch drastische Konsequenzen für die Versorgung der Union haben.
2. Warum überhaupt so plötzlich ein allgemeiner Einfuhrzoll?
3. Steht dieser Gesetzesentwurf nicht im Konflikt mit vertraglichen Verpflichtungen der Union? Der Grundlagenvertrag mit Melanesi z. B. schreibt vor, dass die Zollpolitik bilateral abgestimmt wird. Diese Frage ist generell zu verstehen, die aktuelle Lage in Melanesi mal außen vor gelassen.
4. Wäre es nicht sinnvoller, in den Schlussbestimmungen einen Stichtag für die Einführung festzulegen? Die Behörden und Importeure müssen so sehr kurzfristig mit der Ausfertigung des Gesetzes rechnen und im Grunde mit Tagesfrist die Zollabgabe regeln.
ich habe hier einige technische Fragen.
1. Wonach ist die Höhe dieses allgemeinen Einfuhrzolls bemessen und warum gibt es keine Abstufungen für unterschiedliche Waren, z. B. geringere Zölle für Waren, auf deren Einfuhr die Union angewiesen ist? Diese plötzliche Zolleinführung könnte doch drastische Konsequenzen für die Versorgung der Union haben.
2. Warum überhaupt so plötzlich ein allgemeiner Einfuhrzoll?
3. Steht dieser Gesetzesentwurf nicht im Konflikt mit vertraglichen Verpflichtungen der Union? Der Grundlagenvertrag mit Melanesi z. B. schreibt vor, dass die Zollpolitik bilateral abgestimmt wird. Diese Frage ist generell zu verstehen, die aktuelle Lage in Melanesi mal außen vor gelassen.
4. Wäre es nicht sinnvoller, in den Schlussbestimmungen einen Stichtag für die Einführung festzulegen? Die Behörden und Importeure müssen so sehr kurzfristig mit der Ausfertigung des Gesetzes rechnen und im Grunde mit Tagesfrist die Zollabgabe regeln.
Bernardo G. Macaluso 
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Klare Ablehnung meinerseits. In einer globalen Welt benötigen wir zwingend einen freien und zollfreien Warenhandel. Die Westlichen Inseln beispielweise erzielen rund 75% des Umsatzes mit dem astorischen Kontinent - wenn hierauf Zölle erhoben werden, würde dies das wirtschaftliche Ende der WI bedeuten.
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Die Entscheidung über die Höhe des Zolltarifs ist eine politische Entscheidung gewesen. Wir werden im Verlauf der Zeit nach dessen Einführung die Erfahrungswerte sammeln können, die es uns erlauben, eventuell für Warengruppen abweichende Zolltarife einzuführen.Original von Bernardo Macaluso
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin, verehrte Damen und Herren,
ich habe hier einige technische Fragen.
1. Wonach ist die Höhe dieses allgemeinen Einfuhrzolls bemessen und warum gibt es keine Abstufungen für unterschiedliche Waren, z. B. geringere Zölle für Waren, auf deren Einfuhr die Union angewiesen ist? Diese plötzliche Zolleinführung könnte doch drastische Konsequenzen für die Versorgung der Union haben.
2. Warum überhaupt so plötzlich ein allgemeiner Einfuhrzoll?
3. Steht dieser Gesetzesentwurf nicht im Konflikt mit vertraglichen Verpflichtungen der Union? Der Grundlagenvertrag mit Melanesi z. B. schreibt vor, dass die Zollpolitik bilateral abgestimmt wird. Diese Frage ist generell zu verstehen, die aktuelle Lage in Melanesi mal außen vor gelassen.
4. Wäre es nicht sinnvoller, in den Schlussbestimmungen einen Stichtag für die Einführung festzulegen? Die Behörden und Importeure müssen so sehr kurzfristig mit der Ausfertigung des Gesetzes rechnen und im Grunde mit Tagesfrist die Zollabgabe regeln.
2. Dieses Gesetz hätte eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen werden sollen. Bereits am 14.06. wurde es eingebracht. Von daher kann ich nicht nachvollziehen, warum jetzt so getan wird, als ob diese Gesetzesvorlage quasi aus heiterem Himmel fällt.
Ihre dritte Frage kann ich eindeutig mit "Nein" beantworten, denn im März diesen Jahres hat das Unionsparlament mit der Mehrheit seiner Stimmen den den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union gekündigt.
Zu Ihrer vierten Frage: dies ist in der Tat eine Überlegung wert, auch wenn der Gesetzentwurf schon längere Zeit bekannt ist. Die Unionsregierung wird sich in dieser Sache kurz beraten und dann eine entsprechende Änderung ihres Antrags vornehmen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
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Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Sie sollten jedoch wissen, dass ein Einfuhrzoll und kein Ausfuhrzoll eingeführt werden soll. Von daher kann ich jetzt nicht erkennen, inwiefern der Export von den Westlichen Inseln in die Vereinigten Staaten von Astor tangiert wird.Original von SRM
Klare Ablehnung meinerseits. In einer globalen Welt benötigen wir zwingend einen freien und zollfreien Warenhandel. Die Westlichen Inseln beispielweise erzielen rund 75% des Umsatzes mit dem astorischen Kontinent - wenn hierauf Zölle erhoben werden, würde dies das wirtschaftliche Ende der WI bedeuten.
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Werter Kollege Rousseau-Mason, mir ist die geografische Lage der Insel sehr bewusst und ich betonen noch einmal: Ausfuhren werden durch dieses Gesetz überhaupt nicht betroffen, ebenso wenig wie übrigens Transitwaren, die den Transitbereich des Hafens oder Flughafens nicht verlassen.
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Es ist doch ganz offenkundig, dass hier eine ganz beträchtliche Intervention in den internationalen Handel vorgesehen ist und die Unionsregierung gibt auch offen zu, dass man eigentlich keine Ahnung hat, was passieren wird und es deshalb eben einfach ausprobieren will.
Bernardo G. Macaluso 
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Die WI importieren einen erheblichen Teil der Gegenstände des täglichen Bedarfs. Ein klassischer Warenkorb einer Familie würde sich daher um 25 % erhöhen, was dem Ruin gleich käme.Original von Helen Bont
Werter Kollege Rousseau-Mason, mir ist die geografische Lage der Insel sehr bewusst und ich betonen noch einmal: Ausfuhren werden durch dieses Gesetz überhaupt nicht betroffen, ebenso wenig wie übrigens Transitwaren, die den Transitbereich des Hafens oder Flughafens nicht verlassen.
Sollte die Regierung entgegen der Interessen der Bevölkerung durchsetzen, werde ich den Gang vor das Unionsgericht antreten.
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Mitnichten, Herr Kolloge Macaluso. Ich habe erklärt, dass wir die Entwicklung im Auge behalten werden und im Bedarfsfall eingreifen werden.Original von Bernardo Macaluso
Es ist doch ganz offenkundig, dass hier eine ganz beträchtliche Intervention in den internationalen Handel vorgesehen ist und die Unionsregierung gibt auch offen zu, dass man eigentlich keine Ahnung hat, was passieren wird und es deshalb eben einfach ausprobieren will.
Im Übrigen ist es nur recht und billig, wenn Zollvergünstigungen zum Beispiel nur noch im Rahmen der Gegenseitigkeit oder im Rahmen der Wirtschaftshilfe gewährt wird.
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