
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
BESCHLUSS
vom 04 September 2012
In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO
1. der Unionsregierung,
vertreten durch die Unionskanzlerin,
im Auftrag vertreten durch den Unionsminister des Innern und der Justiz,
2. im eigenen Namen als Mitglied des Unionsparlament,
erhebe ich hiermit Organklage gemäß Art. 58 Abs. 1 Nr. 1 der Unionsverfassung, § 19 UGerO gegen
den Unionspräsidenten
- Beklagter -
wird zunächst festgestellt, daß der Antragsteller Maximilian Schumpeter kein Unionsbürger und somit auch kein Abgeordneter des Unionsparlamentes mehr ist und sich insoweit der Antrag zu 2. erledigt hat.
Ferner wird der wird der Antrag nach § 19 Unionsgerichtsordnung der Unionsregierung zur Entscheidung in der Hauptsache angenommen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt. Dem Verfahren wird das Aktenzeichen ObUG I 2012/02 zugewiesen.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Präsident des Unionsgerichtes Dr. Janßen den Vorsitz führen. Beisitzer ist der Hauptamtliche Unionsrichter Prof. Bongerton.
Mangels anderer verwendbarer Richter haben die Unionsrichter Dr. Janßen und Prof. Bongerton Herrn Tiberius Kaulmann gem. § 8 UGerO als Schöffen hinzugewählt.
Die Unionsregierung vertreten durch die Unionskanzlerin wird gebeten, das Gericht über den neuen Prozeßvertreter zu informieren oder ggf. zu bestätigen, daß die Prozeßvertretung fürderhin durch den Unionsangehörigen Herrn Maximilian Schumpeter wahrgenommen wird.
Dr. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Anlagen: 2

An
Herrn Unionspräsidenten
Armin Schwertfeger
Unionspräsidialamt
2804 Manuri, Katista.
Hochgeehrter Herr Unionspräsident!
In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen der Unionsregierung und dem Unionspräsidenten, Aktenzeichen ObUG I 2012/02, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Mit der Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung und aufrichtigsten Verehrung habe ich die Ehre zu sein, hochverehrter Herr Unionspräsident,
Ihr ganz ergebener
Dr. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes

An
Herrn Obersten Unionsanwalt
Dr. Laird Glencairn
Unionsanwaltschaft
Sehr geehrter Herr Unionsanwalt!
In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen der Unionsregierung und dem Unionspräsidenten, Aktenzeichen ObUG I 2012/02, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gem. § 12 Abs. 3 UGerO gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes