Original von Kauli
Hier... Bitte einen Link zum Wahlgesetz. Und eine Liste der Wähler wäre nett, die kann ich mir aber auch selber zusammensuchen.
In Heroth ticken die Uhren etwas anders

. Wir haben ein Weingesetz, aber kein Wahlgesetz. Nach Verfassung würde die Aufgabe des Wahlleiters mir zufallen, da ich kandidiere bevorzugen wir eine anderweitige Wahlleitung. Ich würde hier nach Gewohnheit vorgehen, soweit die Verfassung nichts anderes aussagt.
Wahlberechtigt ist meines Wissens nach derzeit:
BERNARDO MACALUSO
MASSIMILIANO NAPOLITANI
Artikel 17 - Wahl und Amtszeit des Landespräsidenten
(1) Der Landespräsident wird durch das Abgeordnetenhaus in geheimer Abstimmung, höchstens zwei Wahlgängen gewählt.
(2) Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhalten hat. Kann kein Bewerber die absolute Mehrheit auf sich vereinen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im zweiten Wahlgang genügt eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter gezogene Los.
(3) Als Wahlleiter fungiert der Präsident des Abgeordnetenhauses. Er beginnt 1 Monat vor dem regulären Ende der Amtszeit oder bei überraschendem Ende der Amtszeit des Landespräsidenten mit der Ausschreibung des Amts.
(4) Die Amtszeit beträgt vier Monate. Sie beginnt mit der Leistung des Amtseids und endet mit der Wahl eines neuen Landespräsidenten.
(5) Das Abgeordnetenhaus kann dem Landespräsidenten durch Wahl eines neuen Landespräsidenten das Misstrauen aussprechen.