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Es nahmen 14 von 20 Wahlberechtigte Teil. Die Wahlbeteiligung lag somit bei 70.0 %
Für Herrn Niko Wirt stimmten 7 Wähler (50%)
Für Herrn Alexander Steinhoff stimmten 7 Wähler (50%)
Keiner der Kandidaten hat somit die notwendige Mehrheit erreicht.
Für Herrn Niko Wirt stimmten 7 Wähler (50%)
Für Herrn Alexander Steinhoff stimmten 7 Wähler (50%)
Keiner der Kandidaten hat somit die notwendige Mehrheit erreicht.
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

In omnia paratus
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Da wir ja in einer Demokratie leben, und sich bis jetzt kein anderer sich meldet, (ausser Frau Friedman würde eventuell antreten), sage ich auch noch einmal: Ich werde es erneut versuchen.
In der Kürze der Würze war ja nicht viel Zeit zum Wahlkampf führen.
Erst einmal danke ich allen Wählern die mir ihre Stimmen gegeben haben und hoffe das diese mich auch beim 2. mal unterstützen werden.
Denn es geht zuallererst nicht um mich oder Herrn Wirt sondern um die Handlungsfähigkeit des Unionsparlamentes.
Deswegen sollten möglichst alle aktiven Staatsbürger wählen gehen, egal wen sie letztlich wählen.
Es geht um die Zukunft der Demokratischen Union.
In der Kürze der Würze war ja nicht viel Zeit zum Wahlkampf führen.
Erst einmal danke ich allen Wählern die mir ihre Stimmen gegeben haben und hoffe das diese mich auch beim 2. mal unterstützen werden.
Denn es geht zuallererst nicht um mich oder Herrn Wirt sondern um die Handlungsfähigkeit des Unionsparlamentes.
Deswegen sollten möglichst alle aktiven Staatsbürger wählen gehen, egal wen sie letztlich wählen.
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Pfuh, neue Runde, neues Glück. Ich werde allerdings nicht antreten. Es gilt weiterhin das Gesagte von der Pressekonferenz zur fünften Nachwahl des letzten Unionsparlaments... Meine Kandidaturankündigung galt lediglich der Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung für die Nachwahl im Unionsparlament wende ich die Regelung für die Wahl eines Unionspräsidenten an. Nach §30 Wahlgesetz wird am 6. Juli der zweite Wahlgang gestartet.
§ 30
Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die notwendige Mehrheit, so findet nach sieben Tagen ein weiterer Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
§ 30
Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die notwendige Mehrheit, so findet nach sieben Tagen ein weiterer Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
mit freundlichen Grüßen

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