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Ich bestätige den Eingang. Dem Verfahren wird die Geschäftsnummer ObUG IV 2012/02 zugewiesen.
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
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Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
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- Anschluss an Klage im Organstreitverfahren Az. ObUG IV 2012/02
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Janßen,
im Namen der Republik Roldem erkläre ich hiermit, dass diese sich dem Organstreitverfahren in Az. ObUG IV 2012/02 der Unionsregierung und von dem Abgeordneten Schumpeter anschließt.
Die Zulässigkeit nach § 19 Abs. 2 UGerO ergibt sich aus der Organteileigenschaft der Republik Roldem im Unionsrat.
Zur Prozessvertreterin der Republik Roldem erkläre ich Frau Ministerin Justine Sutherbury, Department of Justice, 1 Grassborough Road, 51313 Port Victoria.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
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Hiermit tritt der Unionsrat der Klage im Organstreitverfahren Az. ObUG IV 2012/02 bei. Die Prozessvertretung übernimmt Frau Justine Sutherbury aus Roldem.
Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia
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Zur Kenntnis genommen. Sobald das Gericht vorschriftsmäßig besetzt werden kann, werden die Verfahren eröffnet. Ich hoffe, daß das zeitnah der Fall ist.
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
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Schreiben Sie mir doch einfach eine PN. 
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Dann weiß ich nicht wohin, in meinem Posteingang sind sie jedenfalls nicht gelandet - sonst hätte ich geantwortet. 
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
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KAISERREICH IMPERIA
DER SEKRETÄR DER IMPERIALVERSAMMLUNG
Manuri, 08.02.2013
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Janßen,
hiermit beantrage ich Herrn Heinrich Julius von Jagonburg §2 I, 2. Var des II. Buch des ZGB für verschollen zu erklären.
Heinrich Julius von Jagonburg wurde das letzte Mal am späten Abend des 7. Januar, also vor nunmehr über einem Monat, in seinem Stadtsitz in Mixoxa gesehen. Über sein weiteres Verbleiben ist nichts bekannt.
Als Sekretär der Imperialversammlung habe ich ein rechtlich relevantes Interesse an der Klärung dieser Frage. Heinrich Julius von Jagonburg ist Staatsoberhaupt des Kaiserreiches Imperia. Zu den Pflichten des Kaisers zählen die Verkündung der Imperialgesetze und Imperialerlasse, die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Imperialregierung, die Ernennung und Entlassung aller Imperialbeamten sowie alle sonstigen ihm durch die Imperialgesetze zugewiesenen Aufgaben. (Art. 13 Satz 1 Verfassungsurkunde für das Kaiserreich Imperia). Ohne die Möglichkeit der Verkündung von Gesetzen und der Ernennung von Beamten sind die Beschlüsse der Imperialversammlung ohne Rechtsbindung. Dies verletzt das Demokratieprinzip der Unionsverfassung und der Verfassungsurkunde für das Kaiserreich Imperia: Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt müssen auch Gesetzeskraft entfalten, damit der demokratische Rechtsstaat funktionieren kann.
Des weiteren ist er als Bürger des Kaiserreiches auch Mitglied der Imperialversammlung. Die Beteiligung der Mitglieder der Imperialversammlung hat Auswirkung auf die Beschlussfähigkeit der Imperialversammlung, vgl. Art. 25 Verfassungsurkunde.
Die Voraussetzungen für die Erklärung der Verschollenheit sind erfüllt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Hochachtungsvoll,

Sekretär der Imperialversammlung
Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler

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