
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vertreter des Freistaats Freistein beantragte die Wahl eines neuen Unionsratspräsidenten.
Ich eröffne hierzu die Aussprache.


Zuletzt geändert von Anaïs Gribonne-Fritz am Sa 5. Mai 2012, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzInsofern legitim..... allerdings steht möglicherweise die Unionsverfassung dem entgegen:(3) Der Freistaat Freistein wird im Unionsrat durch den Ministerpräsidenten oder seinem Stellvertreter vertreten.
Artikel 32 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsrates
(1) Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein. Er darf ein Mitglied der Regierung des Landes sein.

Hieraus entstehen zwei notwendige Bedingungen, nämlich die Bestellung durch eine in der Landesverfassung festgeschriebene Art und Weise sowie die demokratische Legitimation des Vertreters.Die Art und Weise der Bestellung des Vertreters eines Unionslandes wird von diesem in seiner Verfassung geregelt. Der Vertreter muss auf jeden Fall demokratisch legitimiert sein. Er darf ein Mitglied der Regierung des Landes sein.
Herr Kuntz ist Stellvertreter des Ministerpräsidenten, womit die Bedingung 1 erfüllt ist.Der Freistaat Freistein wird im Unionsrat durch den Ministerpräsidenten oder seinem Stellvertreter vertreten.

Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz