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Beitrag von Hajo Poppinga »

Sehr verehrter Herr Unionsratspräsident,

nachrichtlich finden Sie folgend den vom Unionsparlament angenommen Gesetzesantrag:

Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

§ 1 Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.

§ 2 Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, und Art. 35 Abs. 1 wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger" ersetzt. In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Staatsangehörigkeit" gestrichen und durch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 S. 2 wird "vom ratelonischen Volk" durch "von allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 werden "Ratelonern" durch "Unionsbürgern" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 werden "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.

§ 3 Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.

§ 4 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich möchte mich an dieser Stelle für das erneute Vertrauen, was mir bei meiner Wiederwahl zum Präsidenten des Unionsrates entgegengebracht wurde, bedanken und teile hiermit mit, dass ich Herrn Alexander Krüger, Ministerpräsident von Salbor-Katista, weiterhin zum stellv. Präsidenten des Unionsrates ernannt habe. Die Arbeit des Unionsratspräsidiums geht also in gewohnt guter Art und Weise weiter.

Gerhard Cheman
-Präsident des Unionsrates-
 

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Beitrag von Stefan Ehrlach »

Hiermit melde ich mich nach meiner Ernennung zum Imperialkanzler als Vertreter des Kaiserreichs Imperia.
 

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Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia

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MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Herzlich Willkommen im Unionsrat und auf eine gute Zusammenarbeit.
 

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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich teile Ihnen mit, dass das Unionsparlament mit heutigem Tage das folgende Gesetz beschlossen hat:

Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge

§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich teile Ihnen mit, dass das Unionsparlament mit heutigem Tage die folgenden Gesetze beschlossen hat:

Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments

Artikel 1

Die Unionsverfassung wird in Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 wie folgt geändert: "Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen."

Artikel 2

§ 1
Das Wahlgesetz erhält den neuen Titel "Gesetz über die Wahl des Unionsparlaments, des Unionspräsidenten und die Volksgesetzgebung" mit dem Kurztitel "Unionswahlgesetz".

§ 2
Das Wahlgesetz wird in § 12 um einen Absatz 3 ergänzt: "Dem Unionswahlleiter ist ein Protokoll der Aufstellungsversammlung vorzulegen. Dieses wird von den Erklärungen der Kandidatur aller Kandidaten und einer Versicherung an Eides statt der Richtigkeit der Angaben eines Vertreters des Wahlvorschlag ergänzt. Dieses Erfordernis erübrigt sich bei Einzelkandidaten."

§ 3
Das Wahlgesetz wird in § 17 Absatz 1 wie folgt geändert: "Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 Unionsverfassung nach der Anzahl der Unionsbürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene siebzehn Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."

§ 4
Im Wahlgesetz wird in §§ 2 Satz 1, 9, 22 Absatz 1, 25, 26, 33 Satz 1, 37 Satz 1, 47 Satz 1 das Wort "RXXXlon" ersatzlos gestrichen.

§ 5
(1) Im Wahlgesetz wird in § 3 das Wort "Staatsbürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.
(2) Im Wahlgesetz wird in §§ 3, 19 das Wort "Staatsbürgerschaft" duch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(3) Im Wahlgesetz wird in §§ 22 Absatz 1, 24 Absatz 1 Satz 1, 24a Absatz 1 Buchstabe a, das Wort "Bürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.

Artikel 3

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Wiederholungsabstimmung: Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments

Gesetz über die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien
RatifG-PolKommZP

Artikel 1

Das Unionsparlament ratifiziert das folgende Zusatzprotokolls zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien:

"Zusatzprotokoll zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien

Artikel 2 - Definitionen wird im Ordnungspunkt (1) wie folgt geändert:

(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Wiederholungsabstimmung: RatifG-PolKommZP
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
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Beitrag von Armin Schwertfeger »

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Sehr geehrter Herr Unionsratspräsident,

aus den Sitzungsprotokollen des Unionsrats zu den Aussprachen betreffend Unionsgesetze, welche den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen der Demokratischen Union zum Inhalt haben musste ich entnehmen, dass es innerhalb des Unionsrats unterschiedliche Auffassungen zum Einspruchsrecht des Unionsrats bezüglich dieser Gesetze gibt. Auch wird dem Unionspräsidenten vorgeworfen bei der Ausfertigung solcher Gesetze fehlerhaft zu verfahren, die Verfassung offenbar falsch zu interpretieren und in Bezug auf dieses Problem sogar beratungsresistent zu sein.

Bitte gestetten Sie mir, dem Unionsrat mitzuteilen, wie ich bei o.g. Gesetzen verfahre und auch in Zukunft weiterhin gedenke zu verfahren.

Nach Artikel 36 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 53 Absatz 4 der Unionsverfassung fertigt der Unionspräsident verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze aus und veröffentlicht sie. Dabei hat er gemäß Artikel 36 Absatz 3 nur zu prüfen, ob das Gesetz formell oder offensichtlich materiell gegen die Verfassung verstößt. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung der ihm vorgelegten Gesetze steht ihm nicht zu.

Nach Artikel 36 Absatz 7 hat der Unionspräsident die Aufgabe, völkerrechtliche Verträge der Demokratischen Union zu schließen (und hier sehe ich auch die Kündigung solcher Verträge umfasst), wenn das Unionsparlament diesen zugestimmt hat. Das Unionsparlament hat also nur über die Vertragskonstellationen abzustimmen, und dann kann und muss der Unionspräsident soche Verträge schließen.

Wenn das Unionsparlament jedoch ein Gesetz beschließt, welches den Abschluss, die Änderung oder Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags der Demokratischen Union zum Inhalt hat, ist dies ein Unionsgesetz im Sinne des VII. Abschnittes der Unionsverfassung. Dort sind die Bestimmungen festgelegt, nach welchen ein Unionsgesetz zustandekommt. Und dazu gehört im normalen Gesetzgebungsverfahren das Einspruchsrecht des Unionsrats nach Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung. Dieses Einspruchsrecht ist nicht für Unionsgesetze bestimmten Inhalts eingeschränkt und ist somit auch für alle Gesetze bezüglich völkerrechtlicher Verträge gültig.

In meiner Funktion als Unionspräsident muss und werde ich daher Unionsgesetze, welche völkerrechtliche Verträge zum Inhalt haben genauso behandeln wie jedes andere Unionsgesetz. Es wird unterzeichnet, ausgefertigt und veröffentlicht, wenn es verfassungsgemäß nach Abschnitt VII der Unionsverfassung zustande gekommen ist, also der Unionsrat keinen Einspruch eingelegt oder der Einspruch verfassungsgemäß vom Unionsparlament zurückgewiesen wurde.

Wenn sich der Unionsrat für Unionsgesetze bezüglich völkerrechtlichen Verträgen als nicht zuständig erachtet, kann er dies einfach durch Ignorieren des Einspruchsrechts und Verstreichenlassen der Einspruchsfrist dokumentieren. Der Unionspräsident kann dies jedoch nicht, da er bei vorfristiger Ausfertigung eines solchen Gesetzes das verfassungsmäßige Beteiligungsrecht des Unionsrats an der Unionsgesetzgebung missachten würde.

Ich werde also auch zukünftig alle Unionsgesetze bezüglich völkerrechtlicher Verträge erst dann ausfertigen, unterzeichnen und veröffentlichen, wenn alle verfassungsmäßigen Bestimmungen für das Zustandekommen eines Unionsgesetzes erfüllt sind.

Manuri, 15.03.2012 AD

Mit vorzüglicher Hochachtung

Armin Schwertfeger
Unionspräsident

EDIT: Anrede/Grußformel
 

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Beitrag von Palin Waylan-Majere »

Zwecks der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Art. 49 leite ich dem Unionsrat hiermit diesen Gesetzesantrag zu.

Gesetz zur Stärkung des republikanischen Prinzips in den Unionsländern

§ 1 In die Unionsverfassung wird folgender Artikel 16a eingefügt:

"Art. 16a Staatsgrundsätze in den Ländern
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieser Unionsverfassung entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. An die Stelle einer gewählten Körperschaft kann die Volksversammlung treten."

§ 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Der Unionsrat dankt dem Unionspräsidenten für seine Stellungnahme.
 

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Ich beantrage, dass der Unionsrat ein Organstreitverfahren gegen den Unionspräsidenten hinsichtlich der Nichtverkündung des Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments anstrengt.
 

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BildProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

Medical Director des Montarian Portman University Hospital
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