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Registriert: Di 1. Jan 2008, 17:14
Sehr geehrter Herr Cheman,
ich finde es doch recht befremdlich, wie hier mit der Unionsregierung umgegangen wird. Ihre Fragen und Ihre berechtigtes Auskunftsinteresse in allen Ehren, aber dafür gibt es Verfahren, die sich der Unionsrat im Übrigen selbst auferlegt hat. Die neuerliche Frage hat aber mal gar nichts mit den bisherigen zu tun.
Da mir allerdings eine gute Beziehung von Unionsregierung und Unionsrat doch am Herzen liegt, beantworte ich Ihnen die Frage, möchte aber nachdrücklich bitten - auch da Sie - Herr Ministerpräsident selbst um die Geschäftsordnung in diesem Hause besorgt sind, diese tatsächlich auch einzuhalten.
Im ersten Semester Jura bekommt man gesagt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz; in diesem Falle ins Archivgesetz. Dort ist in festgehalten, dass die Führung des Unionsarchivs dem Unionsminister des Innern, derzeit Unionsminister des Innern und der Justiz obliegt. Da, wie Sie sicher wissen, der Unionsminister nicht alternativ einen Leiter benannt hat, obliegt ihm die Führung des Unionsarchivs. Hätten Sie Ihre Anfrage auf dem vorgesehenen Weg an die Unionsregierung gerichtet, könnte ich Ihnen auch den genauen Absatz nennen, möchte Sie allerdings aufgrund der Form Ihrer Frage darauf verweisen, selbst einen Blick ins Archivgesetz zu nehmen. Dort müsste es verhältnismäßig weit vorn stehen. Das Gesetz ist aber auch nicht sonderlich lang.
ich finde es doch recht befremdlich, wie hier mit der Unionsregierung umgegangen wird. Ihre Fragen und Ihre berechtigtes Auskunftsinteresse in allen Ehren, aber dafür gibt es Verfahren, die sich der Unionsrat im Übrigen selbst auferlegt hat. Die neuerliche Frage hat aber mal gar nichts mit den bisherigen zu tun.
Da mir allerdings eine gute Beziehung von Unionsregierung und Unionsrat doch am Herzen liegt, beantworte ich Ihnen die Frage, möchte aber nachdrücklich bitten - auch da Sie - Herr Ministerpräsident selbst um die Geschäftsordnung in diesem Hause besorgt sind, diese tatsächlich auch einzuhalten.
Im ersten Semester Jura bekommt man gesagt: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz; in diesem Falle ins Archivgesetz. Dort ist in festgehalten, dass die Führung des Unionsarchivs dem Unionsminister des Innern, derzeit Unionsminister des Innern und der Justiz obliegt. Da, wie Sie sicher wissen, der Unionsminister nicht alternativ einen Leiter benannt hat, obliegt ihm die Führung des Unionsarchivs. Hätten Sie Ihre Anfrage auf dem vorgesehenen Weg an die Unionsregierung gerichtet, könnte ich Ihnen auch den genauen Absatz nennen, möchte Sie allerdings aufgrund der Form Ihrer Frage darauf verweisen, selbst einen Blick ins Archivgesetz zu nehmen. Dort müsste es verhältnismäßig weit vorn stehen. Das Gesetz ist aber auch nicht sonderlich lang.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
Bürgermeisterin von Winchester
Unionskanzlerin a.D.
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Naja...
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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