
Das Unionsparlament hat beschlossen:
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 05.03.2012 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 18.03.2012. Die Aussprache ist hiermit eröffnetErstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz