Antworten
Morle
Ratenkredit Themen, die viel Geld sparen!

Wenn es darum geht, einen günstigen Kredit zu finden oder eine Umschuldung zu planen, dann lohnt es sich, die Anbieter zu vergleichen. Denn nur so kann man als Laie das beste Angebot finden. Betrachtet man die Angebote der Banken, so scheinen sie alle sehr günstig zu sein. Dabei verstecken sich die Kosten oft im Kleingedruckten oder hinter so klangvollen Bezeichnungen wie effektiver Zins oder nominal Zins. Nur wer weiß, was sich dahinter verbirgt, kann unnötige Kosten vermeiden.

Das gilt ganz besonders für den Autokredit. Die Website ratenkredit-themen.de informiert über alle Aspekte dieses so häufig genutzten Kredits. Denn auch wenn die Angebote der Autobanken sehr günstig erscheinen, so lohnt sich der Vergleich. Denn auch hier liegt oft noch großes Sparpotenzial verborgen. Daher sollte jeder Verbraucher die Chance zum Vergleich nutzen, ganz besonders wenn es um folgende Bereiche geht:

• Kredit für Selbstständige
• Kredit ohne Schufa
• Autokredit
• Verbraucherkredit


Die Website ratenkredit-themen.de bietet dazu einen Kreditvergleich Rechner an. Der Nutzer kann so auf einen Blick sehen, wo er den günstigsten Ratenkredit bekommt. Die Website befasst sich aber auch mit etwas komplexeren Themen. Dazu gehört der Kredit für jemand, der arbeitslos geworden ist und nun einen Kredit benötigt. Hier spielen auch oft negative Schufaeinträge eine Rolle, wie man dennoch einen Kredit bekommt, zeigen die Tipps von Experten.

Ein Blick auf ratenkredit-themen.de lohnt sich für alle, die Tipps für die Suche nach dem günstigsten Kredit benötigen. Sie werden hier umfassend informiert und können sich unverbindliche Tipps und Vergleiche zeigen lassen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Erleuchteter
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
Einen Ratenkredit, der eine feste Laufzeit hat und ab 11.6.10 geschlossen wurde, darf der Verbraucher gemäß der EU-Verbraucherkreditrichtlinie jederzeit früher als vereinbart ganz oder teilweise zurückzahlen, wobei der Kreditgeber hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Sie ist auf höchstens ein Prozent der vorzeitigen Rückzahlung beschränkt, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf höchstens ein halbes Prozent. Des Weiteren besteht die Deckelung, dass die Entschädigung nicht die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären, übersteigen darf. Einige Institute nutzen diesen Spielraum nicht aus und verzichten komplett auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Für Altverträge gilt das alte Recht in seiner bis dahin geltenden Fassung. Hierbei ist eine vorzeitige Vollrückzahlung kostenlos, es muss lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden, die Kündigung ist frühestens sechs Monate nach Auszahlung möglich. Daneben wurde in den Kreditverträgen teilweise schon damals geregelt, zu welchem Preis eine Rückzahlung möglich ist, wenn sie sofort erfolgen soll.
Die bei Kreditabschluss geleistete Bearbeitungsgebühr wird nicht anteilig rückvergütet und aus der Restschuldversicherung ergibt sich nur eine verhältnismäßig geringe Rückerstattung, da die Kosten der Versicherung anfänglich überproportional hoch sind. Dies sollte auch bei Kreditzusammenlegungen (Neuvertrag mit höherer Kreditsumme und Ablösung des Altkredits) beachtet werden. (Quelle: http://www.modern-banking.de)

Sofern man eine Restschuldversicherung auf den gesamten Betrag über die gesamte Laufzeit abgeschlossen hat, kann diese ggf. auch gekündigt werden. Dann bekommt man anteilsmäßig Geld zurück.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Antworten

Zurück zu „Off Topic“