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Eine Partei hat gemäß den Erfordernissen des Wahlgesetzes eine Liste aufgestellt und Sie lassen diese nicht zu. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Sie begründen es nicht einmal.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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Ich hab mir die Gesetzeslage mal genau angeschaut und werde morgen die Wahl von Anton "Ich bin zu uninteressiert um ich kandidiere zu posten" Meier starten.
Des weiter werde ich mal genau überlegen, ob ich die 3. Nachwahl wegen eines Verstoßes gegen §9 Wahlgesetzes annulliere und neu ausschreibe...
Des weiter werde ich mal genau überlegen, ob ich die 3. Nachwahl wegen eines Verstoßes gegen §9 Wahlgesetzes annulliere und neu ausschreibe...
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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Herr Kaulmann, Sie haben über die Listen und Kandidaten kein Urteil zu fällen. Sie sind lediglich dazu berechtigt, sie zuzulassen oder dieses zu unterlassen. Alles andere verbietet sich für einen Wahlleiter. Bitte kommen Sie endlich wieder zurück zu Ihrer bekannten Neutralität. Sie tun unserer Demokratie mit diesen Ausbrüchen einen Bärendienst.
Prof. Dr. Pandora FriedmannRektorin der Volkby School of Politics
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§ 9Original von Pandora Friedmann
Herr Kaulmann, Sie haben über die Listen und Kandidaten kein Urteil zu fällen. Sie sind lediglich dazu berechtigt, sie zuzulassen oder dieses zu unterlassen. Alles andere verbietet sich für einen Wahlleiter. Bitte kommen Sie endlich wieder zurück zu Ihrer bekannten Neutralität. Sie tun unserer Demokratie mit diesen Ausbrüchen einen Bärendienst.
Das Unionsparlament der Demokratischen Union RXXXlon wird , von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit freien Listen gewählt.
Und da soll ich nicht überlegen, ob ein "Ich kandidiere" einer Einzelkandidatin diesem Paragraphen genügt? Sie haben doch darauf bestanden, das ich das Wahlgesetz genauer lese und einhalte.
[so]Und unter uns, mit momentan 2 Jobs und einer eigenen Firma, die brummt, kann ich nicht mehr so schnell reagieren wie früher. Also musste ich ein paar Tage auf einer falschen Rechtsansicht beharren, die mir zwar logisch erscheint, aber nicht so formuliert wurde. Ich hatte nicht mal 15 Minuten Zeit, mir das Wahlgesetz zusammen zu suchen und zu studieren.
Und für mich persönlich ist es ein Skandal, das sich hier jemand als Einzelkandidat zur Wahl stellt und das noch nicht mal artikulieren möchte. Sofern er von seinem Glück überhaupt weiß. Auch wenn ich heute festgestellt habe, das dies formaljuristisch OK ist und ich deswegen durchziehen werde. Mit meinem Spott und ein paar Fragen dazu muss Herr Anton "ich kandidiere? Warum sagt mir das niemand" Meier rechnen.[/so]
Zuletzt geändert von Kauli am Sa 18. Feb 2012, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen

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Obwohl Herr Meier meiner Partei angehört, muss ich der Ansicht des Herrn Kaulmann Recht geben, dass man schon erwarten kann, dass ein Kandidat für das Unionsparlament wenigstens vorher einmal PIEP oder "Ich kandidiere" machen könnte.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Es ist doch eine freie Liste, eben von einer Partei aufgestellt. Oder interpretieren Sie Liste als solche mehrerer Personen? Dann hätten Sie in der Vergangenheit auch so Einzelkandidaten nicht zulassen dürfen.Original von Kauli
§ 9
Das Unionsparlament der Demokratischen Union RXXXlon wird , von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit freien Listen gewählt.
Und da soll ich nicht überlegen, ob ein "Ich kandidiere" einer Einzelkandidatin diesem Paragraphen genügt? Sie haben doch darauf bestanden, das ich das Wahlgesetz genauer lese und einhalte.
Mit der falschen oder - ich sag mal - abweichenden Rechtsansicht kann man doch auch simulieren. Daran ist doch nichts falsches. Ich habe dich doch auch nicht simoff angegrifen, sondern mit meine ID simuliert. Und unter uns, ich bin mittlerweile auch insgesamt Vollzeit bei zwei Arbeitgeberinnen und nebenbei auch noch ehrenamtlich engagiert.Original von Kauli
[so]Und unter uns, mit momentan 2 Jobs und einer eigenen Firma, die brummt, kann ich nicht mehr so schnell reagieren wie früher. Also musste ich ein paar Tage auf einer falschen Rechtsansicht beharren, die mir zwar logisch erscheint, aber nicht so formuliert wurde. Ich hatte nicht mal 15 Minuten Zeit, mir das Wahlgesetz zusammen zu suchen und zu studieren.[/so]
Das mag sein, aber das hat ein Wahlleiter nicht zu entscheiden. Er hat nur Gesetz und Recht zu folgen. Außerdem hat deine ID doch auch im Parlament die Möglichkeit Änderungen am Wahlgesetz einzubringen.Original von Kauli
[so]Und für mich persönlich ist es ein Skandal, das sich hier jemand als Einzelkandidat zur Wahl stellt und das noch nicht mal artikulieren möchte. Sofern er von seinem Glück überhaupt weiß. Auch wenn ich heute festgestellt habe, das dies formaljuristisch OK ist und ich deswegen durchziehen werde. Mit meinem Spott und ein paar Fragen dazu muss Herr Anton "ich kandidiere? Warum sagt mir das niemand" Meier rechnen.[/so]
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