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Meine Damen und Herren, als dienstältestes Mitglied der Imperialversammlung leite ich hiermit eine Neuwahl des Sekretärs der Imperialversammlung ein. Gibt es Kandidaturen?

S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor
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Registriert: Sa 10. Dez 2011, 23:11
Meinerseits gibt es einen Protest gegen Ihre Mitgliedschaft in der Imperialversammlung, und daraus folgend Ihre Sitzungsleitung in dieser Angelegenheit!
Nach Art. 13 S. 2 iVm Art. 15 der geltenden imperianischen Verfassung sind Sie bereits Staatsoberhaupt des Landes Imperia auf Lebenszeit, und üben als solches nach Art. 13 S. 2 f. auf Lebenszeit und ohne wirksame demokratische Kontrolle exekutive Befugnisse aus!
Es ist ein Unding, dass Sie in dieser Eigenschaft auch noch die Rechte eines Mitgliedes der imperianischen Volksversammlung wahrnehmen wollen!
Wenn Sie schon leugnen, dass die Stellung Ihrer Person im Land Imperia gegen Art. 16 Abs. 1 der Verfassung der Demokratischen Union verstößt, dann schalten Sie wenigstens nicht nach Belieben zwischen der Funktion eines demokratisch nicht legitimierten obersten Exekutivbeamten des Landes Imperia und einem herkömmlichen Bürger dieses Landes, der Mitglied dessen Volksversammlung ist, hin und her.
Was sind Sie nun? Auf Lebenszeit amtierender, keiner demokratischen Kontrolle obliegender oberster Exekutivbeamter des Landes Imperia? Oder herkömmlicher Bürger des Landes Imperia, und somit Mitglied dessen Volksvertretung?
Beides in Kombination zu rechtfertigen dürfte selbst Ihren politischen Anhängern nicht gelingen...
Nach Art. 13 S. 2 iVm Art. 15 der geltenden imperianischen Verfassung sind Sie bereits Staatsoberhaupt des Landes Imperia auf Lebenszeit, und üben als solches nach Art. 13 S. 2 f. auf Lebenszeit und ohne wirksame demokratische Kontrolle exekutive Befugnisse aus!
Es ist ein Unding, dass Sie in dieser Eigenschaft auch noch die Rechte eines Mitgliedes der imperianischen Volksversammlung wahrnehmen wollen!
Wenn Sie schon leugnen, dass die Stellung Ihrer Person im Land Imperia gegen Art. 16 Abs. 1 der Verfassung der Demokratischen Union verstößt, dann schalten Sie wenigstens nicht nach Belieben zwischen der Funktion eines demokratisch nicht legitimierten obersten Exekutivbeamten des Landes Imperia und einem herkömmlichen Bürger dieses Landes, der Mitglied dessen Volksversammlung ist, hin und her.
Was sind Sie nun? Auf Lebenszeit amtierender, keiner demokratischen Kontrolle obliegender oberster Exekutivbeamter des Landes Imperia? Oder herkömmlicher Bürger des Landes Imperia, und somit Mitglied dessen Volksvertretung?
Beides in Kombination zu rechtfertigen dürfte selbst Ihren politischen Anhängern nicht gelingen...
Autumn Sanderson
Rechtsanwältin
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist: die Abdankung!
Gebt dem Volk, was des Volkes ist: die Souveränität über Imperia!
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Verehrte Mitglieder der Imperialversammlung,
ich teile die Meinung der Abgeordneten Sanderson nicht dies hat folgende Gründe:
§4, Abs. 2 der Geschäftsordnung der Imperialversammlung führt wie folgt aus, wer Mitglied derselben sein kann und wie man Mitglied wird:
Hätten die Autoren der Verfassung eine Unvereinbarkeit der Ämter des Kaisers und eines Mitgliedes der Imperialversammlung gewollt, hätten sie zudem entweder in Artikel 31 der Verfassung, die die Unvereinbarkeit von Ämtern geklärt, eine solche Regelung aufgenommen oder ebenfalls auf Grundlage dieses Artikels ein Imperialgesetz verabschiedet. Dies ist bis dato nicht geschehen, weswegen der Kaiser rechtmäßiges und offenbar dienstältestes Mitglied der Imperialversammlung ist.
ich teile die Meinung der Abgeordneten Sanderson nicht dies hat folgende Gründe:
§4, Abs. 2 der Geschäftsordnung der Imperialversammlung führt wie folgt aus, wer Mitglied derselben sein kann und wie man Mitglied wird:
Artikel 7 der Verfassung definiert wiederum wer Imperialbürger ist:Die Mitgliedschaft wird angenommen, indem ein Imperialbürger sich an geeigneter Stelle, die durch den Sekretär der Imperialversammlung bestimmt wird, zur Annahme des Mandats bekennt.
Zusätzlich zum eben erwähnten §4, Abs. 2 der GO ist zum Artikel 7, Satz 3 der Verfassung:Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist. Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.
Der Kaiser erfüllt alle notwendigen Vorgaben zur Übernahme der Mitgliedschaft in der Imperialversammlung.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft in der Imperialversammlung.
Hätten die Autoren der Verfassung eine Unvereinbarkeit der Ämter des Kaisers und eines Mitgliedes der Imperialversammlung gewollt, hätten sie zudem entweder in Artikel 31 der Verfassung, die die Unvereinbarkeit von Ämtern geklärt, eine solche Regelung aufgenommen oder ebenfalls auf Grundlage dieses Artikels ein Imperialgesetz verabschiedet. Dies ist bis dato nicht geschehen, weswegen der Kaiser rechtmäßiges und offenbar dienstältestes Mitglied der Imperialversammlung ist.
Zuletzt geändert von Stefan Ehrlach am Do 26. Jan 2012, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.
Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia
BETREIBER - LOGOPÄDISCHE PRAXIS STEFAN EHRLACH
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

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Ich kann mich der Rechtsauffassung von Herrn Ehrlach nur anschließen. Im weiteren Verlaufe würde ich dann bitten, weitere Zwischenrufe zu unterlassen oder sie gesondert in die Imperialversammlung einzubringen.
Gibt es Kandidaturen für das Amt des Sekretärs?
Gibt es Kandidaturen für das Amt des Sekretärs?

S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
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