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Meine Frage wäre noch, wieviele Kräfte/und in welchen Stäten, wir nach §6 1) d) und e) haben und somit auch wie viele Berufsfeuerwehrleitstellen.
Ansonsten schließe ich mich unserem Ministerpräsidenten an.
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Diese Frage müsste ich an den Ministerpräsidenten weitergeben.Original von Roland Kuntz
Meine Frage wäre noch, wieviele Kräfte/und in welchen Stäten, wir nach §6 1) d) und e) haben und somit auch wie viele Berufsfeuerwehrleitstellen.
Ansonsten schließe ich mich unserem Ministerpräsidenten an.
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Ich hätte die Vorschläge nicht gemacht, hätte ich sie nicht für gut für das Gesetz befunden 
Wobei ich vielleicht zwei Gesetze daraus machen würde. Ein generelles Rettungsdienst- und Brandschutzgesetz und ein Gesetz über die Leitstellen des Freistaates.
Wobei ich vielleicht zwei Gesetze daraus machen würde. Ein generelles Rettungsdienst- und Brandschutzgesetz und ein Gesetz über die Leitstellen des Freistaates.
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Ich hielte zwei Gesetze für zielführender, da so eine Änderung an einem eventuell leichter möglich wäre. So würde das Einführen einer weiteren Leitstelle in ein Leitstellengesetz keine Grundsatzdiskussion über das Rettugnsdienstgesetz entfachen, das war mein Hintergedanke dabei. Eine zu häufige Änderung der Grundlagen halte ich für gefährlich.
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Das würde ich auch für sinnvoll halten.Original von Gerhard Cheman
Nun ein zweites Gesetz halte ich nicht für gut, aber die flexible Lösung, wie von mir bereits angedacht einer Verordnung zusätzlich und an §3 (3) angliedernd.
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