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zur Rechtslage: Wir können nach §4 (8 ) ein neues Parlamentspräsidium wählen, auch ohne den Rücktritt von Frau von Metternich.
Wenn das so gewünscht wird, dann leite ich die Wahl auch offiziell ein.
(8 ) Die Amtszeit des Parlamentspräsidenten endet, wenn das Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt, spätestens aber mit Ende der Legislaturperiode.
Wenn das so gewünscht wird, dann leite ich die Wahl auch offiziell ein.
(8 ) Die Amtszeit des Parlamentspräsidenten endet, wenn das Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt, spätestens aber mit Ende der Legislaturperiode.
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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Herr Kaulmann wäre eine klassische Besetzung. Wenn er nicht kann oder auch mal etwas anderes machen möchte, könnte man auch mal auf Novizen zurückgreifen.
Ich würde als Stellvertreter zur Verfügung stehen.
Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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Ich würde die Wahl des Kollegen Schumpeter befürworten; bei der derzeitigen Konstellation können wir uns die Gewissensbisse hinsichtlich der Ämterüberschneidung nicht leisten.Original von Maximilian_Schumpeter
Ich wäre grundsätzlich dazu bereit, wobei ich die Idee, gleichzeitig Präsident der Legislative und Mitglied der Exekutive zu sein, nicht prickelnd finde.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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