zur Abstimmung steht folgende Vorlage:
Stimmen Sie der Vorlage zu?Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein
§1 Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.
§2 Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Wählbar ist jeder Bürger im Sinne der Verfassung und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat. Unionsangehörige müssen ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Wochen in Freistein haben.
§3 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änderung ungeändert und unberührt.
§4 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Enthaltung
Die Abstimmung dauert mindestens 120 Stunden.