Antworten
Foren As
Beiträge: 126
Registriert: Mi 20. Apr 2011, 15:30
Original von Hajo Poppinga
2003? Ich würde meinen ja; hatten Schwarzenfels und Kyr damals nicht ganz gute Beziehungen? Oder bringe ich da jetzt etwas durcheinander...
Doch, ich glaube schon, mit denen haben wir uns immer recht gut verstanden. Das ist alles schon so lange her... Manchmal würde ich mir wünschen, genauere Aufzeichnungen zu haben.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Ich habe Klatten immer darum beneidet, dass er jedes seiner Ämter taggenau aufgeschrieben hat.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Stella von Brion

Doch, ich glaube schon, mit denen haben wir uns immer recht gut verstanden. Das ist alles schon so lange her... Manchmal würde ich mir wünschen, genauere Aufzeichnungen zu haben.
Ich habe die ganzen alten Homepages von Schwarzenfels noch auf irgendeiner externen Platte rumfliegen. Vielleicht sollte ich die mal heraussuchen. ;)

@Anastasia: Das hat der gemacht? Hätte ich auch mal machen sollen. Aber vielleicht frustriert die ganze vertane Zeit im Netz auch.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Ich werfe folgendes in die Nostalgie-Runde

Fundstück 1

Fundstück 2

Fundstück 3
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Foren As
Beiträge: 126
Registriert: Mi 20. Apr 2011, 15:30
Oh, das weckt Erinnerungen... Kaiserin Romi-Li im Gelben Reich, Drull und Kaputistan. Schön. *in Erinnerungen schwelg* :daumen:
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Foren As
Beiträge: 126
Registriert: Mi 20. Apr 2011, 15:30
Ich hab da auch noch so einige Karten:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Wobei 1 sogar vor meiner Zeit war, wenn ich mich richtig erinnere.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 315
Registriert: Di 1. Nov 2011, 18:08
Ich hätte da noch ... hm, einen Berg von Urteilen ... und, oh dieses hübsche Highlight hiesiger Gesetzgebungskultur (Staatsnamen zensiert ;) )
Kennzeichen und Pflichtversicherungsgesetz (KPvG)
§ 1 Kennzeichenpflicht
(1) Alle in RXXXX zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge bedürfen eines amtlichen ausgegeben Unterscheidungskennzeichens.
(2) Es sind Kennzeichen und Unterscheidungsbuchstabe gemäß den Anlagen zu verwenden

§ 2 Anbringung der Kennzeichen
(1) Die Kennzeichen sind so anzubringen, daß sie gut sichtbar sind. Werden sie verdeckt, ist an der Abdeckung ein zusätzliches Kennzeichen anzubringen.
(2) Motorräder und andere einspurige Kraftfahrzeuge müssen nur ein Kennzeichen hinten führen.
(3) Das hintere Kennzeichen ist mit einer Beleuchtungsanlage zu versehen.
(4) Fahrzeuge der Streitkräfte, welche Tarnlicht verwenden, müssen das Kennzeichen nicht beleuchten.

§ 3 Haftpflicht
(1) Kraftfahrer haften aufgrund der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge, auch wenn sie einen Schaden nicht schuldhaft verursacht haben.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen nur betrieben werden, wenn sie ausreichen, gemäß der Anlage versichert sind.

Anlage A Unterscheidungsbuchstaben

B Bagoda
D Delamur
DUR Unionsrat, Unionstag, Unionsregierung, Präsidialamt
F Freistein
HRL Landtag, Regierung und Landesbehörden von Harboth
IRL Landtag, Regierung und Landesbehörden von Imperia
JP Jal-Pur
KRL Landtag, Regierung und Landesbehörden von Katista
L Lüderitz
M Manuri-Stadt
MI Mixoxa MT Muxt-Stadt
MU Muxt
N Nusteria
OM Ostmanuri
RB Unionsbehörden
S Salbor
SSR Senat, Regierung und Landesbehörden von Salbor
SW Sweto
T Trisan
TL Trisanland
UGS Unionsgrenzschutz
W Watoran
WM Westmanuri
Y Streitkräfte
Z Zolldienst

Anlage B Kennzeichenmuster

1. Kennzeichen für alle Fahrzeuge

2. Kennzeichen für Fahrzeuge die von der Steuer befreit sind

3. Kennzeichen für Fahrzeuge die nur kurzfristig die Straße benutzen (insbesondere Überführung)

4. Fahrzeug einer Behörde

5. Fahrzeug der Streitkräfte, des Zolls oder des Unionsgrenzschutzes

6. Kennzeichen für Motorräder und Fahrzeuge an welchen kein Platz für Kennzeichen 1-5 am hinteren Teil des Fahrzeuges ist

Anlage C Richtlinien für Kraftfahrzeugkennzeichen

1. Motorräder führen ein Kennzeichen in quadratischer Form gemäß Anlage B Nummer 6.
Fahrzeuge die ein Kennzeichen nach Anlage B Nummer 5 führen, müssen auch in diesen Kennzeichen die ratelonische Flagge führen.
2. Kennzeichen nach Anlage B Nummer 5 werden nicht vom zuständigen Straßenverkehrsamt vergeben, sondern von einer per Verordnung zu bestimmenden Dienststelle. Diese Dienststelle legt auch den Ziffernschlüssen für das Kennzeichen fest.
3. Kennzeichen bestehen grundsätzlich aus bis zu drei Unterscheidungsbuchstaben sowie bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Nach den Unterscheidungsbuchstaben folgt ein Bindestrich. Ausnahmen ergeben sich aus Anlage B und C.
4. Kennzeichen der Landesregierungen, Unionsregierung, Unionsbehörden, Landesbehörden, Landtage, Unionsrat, Unionstag und Präsidialamt sowie städtische Behördenkennzeichen müssen dem Muster 4 nach Anlage B entsprechen.
5. Unter dem Bindestrich muß das Dienstsiegel des Straßenverkehrsamtes angebracht werden. Darüber hinaus muß vorne das Datum der nächsten Abgasuntersuchung und hinten das der nächsten Hauptuntersuchung ersichtlich sein

Anlage D Haftpflicht

1. Die Haftungsgrenze muß mindestens folgende Untergrenzen haben:

Fahrzeugart Sachschaden Verletzung Tod
Kraftwagen bis zu 3,5 t zGg 80000 Br 5000000 Br 100000 Br
bis zu 7,5 t zGg 200000 Br 7000000 Br 250000 Br
bis zu 20 t zGg 500000 Br 15000000 Br 400000 Br
mehr als 20 t zGg 1000000 Br 25000000 Br 1000000 Br
Krafträder 80000 Br 5000000 Br 100000 Br
Kleinkrafträder 50000 Br 2000000 Br 80000 Br
Leichtkrafträder 40000 Br 1800000 Br 70000 Br
landwirtschaftl. Maschinen 50000 Br 2000000 Br 80000 Br

2. Ein Kennzeichen darf erst ausgegeben werden, wenn ein Nachweis über die Versicherung erbracht wird.
Hab meine Zweifel, dass das zwischenzeitlich überhaupt aufgehoben wurde ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
Antworten

Zurück zu „Off Topic“