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Die Staatsregierung des Freistaates beantragte die Aussprache zur Meinungsbildung und Meinungsaustausch über das folgende Änderungsgesetz.

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Sie dauert mindestens 72 h.
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein

§1
Dieses Gesetz ändert Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes in

$2 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änerung ungeändert und unberührt.

§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Verehrte Mitglieder,

wir stellen hier einen möglichen Verfassungsänderungsvorschlag zur Disskusion und zur Meinungsbildung.
Die Staatsregierung orientiert sich hier am neuen "Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit", was vom Unionsparlament verabschiedet wurde und der Unionsrat keinen Einspruch eingelegt hat.
Durch diese Verfassungsänderung ermöglichen wir den "NebenIDs" die Mitarbeit im Landtag und eine Wahl zum Regierungschef.
Sicherlich könnten die NebenIDs somit auch im Unionsrat Mitglied werden, hier nehme ich allerdings ein 1/2 SimOff-Argument: Sollten die Bürger mit der Vertretung nicht zufrieden sein, besteht immer die Möglichkeit der Abwahl/Abstrafung bei der Wahl.
Da muß eben der Spieler der HauptId sich Gedanken machen, wir er simuliert.
Wahlberechtigt auf Landesebene wären dann auch alle "Bürger" Freisteins.

Ich denke dies kann man auf alle Unionsländer übertragen und dies würde sehr zu einer interessanteren Landespolitik führen und uns sehr helfen in der derzeitigen Situation.
Es wäre eine große Hilfe/Ergänzung zu Fusionen, etc.
Freistein kann und sollte hier, zumindest schonmal in der landtagspolitischen Diskussion, Vorreiter sein.

Ich bitte um Ihre Meinungen und Vorschläge.
 

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Haudegen
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Beitrag von Roland Kuntz »

verfolgt die Aussprache von seinem Regierungsbank-Platz aus SEHR interessiert
 

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Roland Kuntz
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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Ministerpräsident,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gestatten Sie mir, das Wort an Sie zu richten.

Das Gesetz in seiner Gänze ist aufgrund seiner Materie an den Grenzen unterschiedlicher Realitätsebenen angesiedelt.

Nach meinem Verständnis ergibt sich durch die Annahme dieses Antrags die Situation, dass Unionsangehörige mit Wohnsitz in Freistein seit mindestens 14 Tagen, auch soweit sie nicht Unionsbürger sind, das aktive Wahlrecht erhalten würden.

Die damit verbundene Missbrauchsgefahr ist in meinen Augen evident. Sicherlich verlangt der Unterhalt diverser Unionsangehörigkeiten Aktivität. Aktivität, die in der Union unserer Tage sicherlich leider eines der knappsten und damit wertvollsten Güter darstellt. Und es liegt daher nahe, die Lieferanten dieses Gutes zu belohnen - hier mit mehr Einfluss auf das Gemeinwesen. Mit gleicher Rechtfertigung aber könnte man auch in anderer Weise den so wichtigen demokratischen Grundsatz "one man, one vote" aushöhlen: Wenn Aktivität zu Mehrstimmrechten führt, warum nicht Bildung, Steueraufkommen, Intelligenz, Güter also, die unsere Bürger auch in unterschiedlichem Maße beisteuern?

Hinzu kommt, dass nicht einmal Aktivität wirklich erforderlich ist, jedenfalls in einer konstruktiven und nachhaltigen Art und Weise. Stimmvieh könnte beliebig erschaffen, an die Urne geführt und bis zum nächsten Einsatz geparkt werden. Mehrheiten lassen sich so ohne größere Mühe organisieren bzw. sind am Ende nur Ergebnis eines möglicherweise exzessiven "Wettrüsten" in den unterschiedlichen Lagern.

Ich sehe nicht, dass dies ein wünschenswertes Ergebnis wäre, insbesondere auch deshalb, weil sich mir schwerwiegende Vorteile dieser Änderung nicht erschließen.

Ich halte diese Änderung im Ergebnis für ein großes Wagnis, bei dem es aber nicht viel zu gewinnen gibt, und würde ihr daher meinerseits nicht zustimmen wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(edit: Satzstellung korrigiert)
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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Beitrag von Nikolaus Traube »

Original von Roland Kuntz
verfolgt die Aussprache von seinem Regierungsbank-Platz aus SEHR interessiert
*sitzt im zuschauerRaum und furzt SEHR laut; klatscht nach dem beitrag vom Schuhpeter um den Geruch zu überdecken*
 

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Nikolaus B. E. Traube

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag.

Auch aufgrund Ihrer Anmerkungen und z. B. der Diskussion zum selben Thema in Salbor-Katista wird mein Kabinett in Kürze einen weiteren Vorschlag hier einbringen.
Eine Änderung kann dann z. B. sein das passive Wahlrecht (also das Recht gewählt zu werden) auch Unionsangehörigen (Neben-IDs) zu geben. Beim aktiven Wahlrecht könnten wir weiterhin nur bei Unionsbürgern (Haupt-ID) bleiben. Somit wäre eine Wahl zum MP z. B. möglich, jedoch keine Abstimmungen, etc. im Landtag? Wie stehen Sie dazu?
 

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Beitrag von Maximilian_Schumpeter »

Dagegen hätte ich keine Einwände. Ich hoffe zwar, dass die Ämterübernahme durch Unionsangehörige nicht überhand nimmt, aber das haben die Unionsbürger ja selbst in der Hand.
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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Beitrag von Kamler Johanssen »

Herr Traube, sie müssen lauter sprechen. Ich habe nämlich nur ein Handtuch um.
 

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Kamler Johanssen,
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Wir haben im Kabinett nochmals diskutiert und, wie bereits hier angekündigt, nachgebessert.
Wie sind die Meinungen nun, zu unserem neuen Vorschlag?
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein

§1
Dieses Gesetz ändert Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes in

§2
Dieses Gesetz ändert Artikel 15 des Staatsverfassungsgesetzes in

§3
Dieses Gesetz ändert Artikel 20 (1) des Staatsverfassungsgesetzes in

$4 Alle weiteren Bestandteile des Staatsverfassungsgesetzes bleiben von dieser Änerung ungeändert und unberührt.

§5 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
 

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Ich habe da insofern meine Bedenken, als da ein Konflikt mit Art. 12 Abs. 1 des StaatVerf entsteht.

Ich schlage folgende Alternative vor:
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein

Artikel 1
Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.


Artikel 2
Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

Wählbar ist jeder Bürger und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat.

Artikel 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Das führt zum gleichen Ergebnis mit der Ausnahme, dass für Unionsangehörige die Frist nicht enthalten wäre. Für die sehe ich mit Blick auf Sinn und Zweck der Unionsangehörigkeit keine Notwendigkeit.

(edit: Zeilenumbruch verändert)
 

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Maximilian Schumpeter, MdUP
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