Ich habe da insofern meine Bedenken, als da ein Konflikt mit Art. 12 Abs. 1 des StaatVerf entsteht.
Ich schlage folgende Alternative vor:
Änderungsgesetz zum Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf) des Freistaates Freistein
Artikel 1
Artikel 13 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Unionsbürgerschaft besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.
Artikel 2
Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 des Staatsverfassungsgesetzes wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
Wählbar ist jeder Bürger und jeder Unionsangehörige, der seinen Wohnsitz in Freistein hat.
Artikel 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Das führt zum gleichen Ergebnis mit der Ausnahme, dass für Unionsangehörige die Frist nicht enthalten wäre. Für die sehe ich mit Blick auf Sinn und Zweck der Unionsangehörigkeit keine Notwendigkeit.
(edit: Zeilenumbruch verändert)
Zuletzt geändert von Maximilian_Schumpeter am Mo 21. Nov 2011, 04:17, insgesamt 1-mal geändert.