
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Unionsparlament hat das folgende verfassungsändernde Gesetz beschlossen. Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 07.11.2011 zugestelt. Gemäß der Unionsverfassung § 52 (2) gibt es keine Einspruchsfrist.
Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung
§ 1 Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.
§ 2 Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, und Art. 35 Abs. 1 wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger" ersetzt. In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Staatsangehörigkeit" gestrichen und durch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 S. 2 wird "vom ratelonischen Volk" durch "von allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 werden "Ratelonern" durch "Unionsbürgern" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 werden "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.
§ 3 Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.
§ 4 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Aussprache ist eröffnet.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz