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Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Abstimmung steht folgendes vom UP beschlossene Gesetz. Wollen Sie gegen dieses Gesetz Einspruch einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmungsfrist ist auf 48 Stunden verkürzt, damit die Einspruchsfrist gewahrt bleibt.
Archivgesetz

§ 1 Unionsarchiv
(1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
(2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen.
(3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle
1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union,
2. Urteile des Unionsgerichtes,
3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge.

§ 2 Unionsgesetzblatt
In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident
1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze,
2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge,
3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes,
4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister,
5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder,
6. die Unionshaushalte,
7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament,
8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen,
9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen.

§ 3 Ernennungen und Entlassungen
Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab.

§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Beitrag von Alexander Krüger »

Ja
 

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Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
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Nein.
 

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BildProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

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Beitrag von Gerhard Cheman »

Nein
 

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Beitrag von Alexander Krüger »

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Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.

3 Personen nahmen an der Abstimmung teil, 3 gültige Stimmen.
1 Widerspruch
2 kein Widerspruch
keine Enthaltung

Der UR legt somit keinen Widerspruch ein. Das Gesetz wird dem Unionspräsidenten zur Verkündung zugeleitet.
 

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Alexander Krüger
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