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Liebe Kollegen,
zur Abstimmung steht der folgende Antrag der Unionsregierung
Archivgesetz
§ 1 Unionsarchiv
(1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
(2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen.
(3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle
1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union,
2. Urteile des Unionsgerichtes,
3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge.
§ 2 Unionsgesetzblatt
In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident
1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze,
2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge,
3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes,
4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister,
5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder,
6. die Unionshaushalte,
7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament,
8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen,
9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen.
§ 3 Ernennungen und Entlassungen
Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Stimmt ihr diesem Antrag zu?
Bitte stimmt mit
- Ja
- Nein oder
- Enthaltung.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden; sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder eine Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.
zur Abstimmung steht der folgende Antrag der Unionsregierung
Archivgesetz
§ 1 Unionsarchiv
(1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
(2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen.
(3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle
1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union,
2. Urteile des Unionsgerichtes,
3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge.
§ 2 Unionsgesetzblatt
In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident
1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze,
2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge,
3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes,
4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister,
5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder,
6. die Unionshaushalte,
7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament,
8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen,
9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen.
§ 3 Ernennungen und Entlassungen
Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Stimmt ihr diesem Antrag zu?
Bitte stimmt mit
- Ja
- Nein oder
- Enthaltung.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden; sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder eine Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Ich beende diese Abstimmung, da bereits eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.
5 Abgeordnete nahmen teil, davon stimmten vier mit "Ja", einer stimmte mit Nein. Damit ist der Antrag angenommen.
Edit: ergebnis korrigiert am 19.10. nach Hinweis des Kollegen Johansson.
5 Abgeordnete nahmen teil, davon stimmten vier mit "Ja", einer stimmte mit Nein. Damit ist der Antrag angenommen.
Edit: ergebnis korrigiert am 19.10. nach Hinweis des Kollegen Johansson.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 19. Okt 2011, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Herr Präsident,
der erwähnte Herr ist jedoch am 20.09. mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit getreten:
der erwähnte Herr ist jedoch am 20.09. mit dieser Erklärung an die Öffentlichkeit getreten:
Die Stimmabgabe sollte daher als Störung durch einen Nicht-Parlamentarier eingestuft werden. Seine Spitzfindigkeit, Amt und Mandat seien zwei Paar Schuhe, steht einerseits die klare Aussage seiner Rücktrittserklärung, andererseits die Unionsverfassung entgegen, in der vom "Amt eines Abgeordneten" gesprochen wird.Original von SM
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich trete hiermit von allen meinen Ämtern zurück.
Meine hohen Ansprüche an das Kabinett und mich selbst konnten selten erfüllt werden. Ein abwesendes Kabinett zu ersetzen, konnte auf Dauer nicht funktionieren.
Aus diesem Grunde trage ich die Verantwortung für dieses Scheitern und ziehe mich aus allen politischen Ämtern zurück. War mir eine Freude und Ehre - alles Gute für die Zukunft.
Sou denn.
Zuletzt geändert von Palin Waylan-Majere am Mi 19. Okt 2011, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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