1. Zur Amtsaufsicht über die Unionsregierung:
Artikel 39 der Unionsverfassung gestaltet dieses Instrument relativ "zahnlos" aus. Das detaillierte Mahnverfahren bei Pflichtverletzung muss über eine ganze Reihe von Eskalationsstufen laufen, bevor der Unionspräsident zur ultima ratio greifen kann: Der Anklage von Regierungsmitgliedern vor dem Obersten Unionsgericht, die schließlich mit Amtsenthebung eines Regierungsmitglieds oder der gesamten Unionsregierung endet.
Ich denke, die Verfassungsväter haben der Amtsaufsicht aus zwei Gründen bewusst eine eher schwache Bedeutung zugemessen: Zum einen, da die politische Kontrolle der Unionsregierung in erster Linie durch das Parlament erfolgen soll, nicht durch den Präsidenten; zum anderen, um den Präsidenten vor zu starker Involvierung in die Tagespoltik zu schützen. Denn würde das Unionsgericht einmal eine präsidiale Anklage gemäß Artikel 39 als nicht fundiert zurückweisen, bliebe dem Unionspräsidenten eigentlich kaum eine andere Option als der eigene Rücktritt.
Nachdem ich Ihnen nun lang und breit erklärt habe, wie ich das Instrument der Amtsaufsicht im Rahmen des Verfassungsgefüges sehe
Ich würde meinen Aufsichtspflichten als Präsident gewissenhaft und öffentlich (das ist wichtig, da es ja letztlich das Volk ist, das über die Regierung "richten" muss) nachkommen, aber mich nicht dazu hinreißen lassen, eine populistisch "verschärfte" Aufsicht zu führen. Das lässt meiner Meinung nach die Verfassung nicht zu, bzw. es entspricht nicht dem Profil des Präsidenten, wie es in der Verfassung angelegt ist.
Um vielleicht noch ein konkretes Beispiel nachzuschieben, ab wann ich ein Regierungsmitglied "an die Erfüllung seiner Amtspflichten gemahnen" würde: Ich denke, wenn eine konkrete Anfrage an einen Minister - sei es allgemein durch die Öffentlichkeit oder im Parlament - eine Woche lang unbeantwortet bleibt und der Betreffende für diesen Zeitraum auch nicht abgemeldet ist, wäre eine Ermahnung durchaus gerechtfertigt.
2. Zum Auszeichnungs- und Ehrensystem:
Ich denke, der Walritterorden ist deshalb schon lange nicht mehr verliehen worden, weil durch die Präzedenzfälle in der Vergangenheit hohe Hürden für die Ehrungswürdigkeit eines Kandidaten mit dieser Auszeichnung gesetzt wurden. Eventuell wäre es sinnvoll, Walritterorden und Ehrenlegion zu fusionieren - der Walritterorden könnte zu einer Sonderstufe im Rahmen des Rangsystems der Ehrenlegion werden, die sich meines Erachtens gut bewährt hat und zu Recht zur "Standard-Auszeichnung" der Demokratischen Union geworden ist. Daneben sehe ich keinen Bedarf für die Erweiterung des Ehrensystems auf Unionsebene; stattdessen sollten auch die Auszeichnungen der Unionsländer mehr in den Vordergrund treten.
