Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Der Kollege Krüger beantragt Aussprache zu folgendem Gesetz:
Unionsgesetz zur Ämtervitalisierung
§1 In die Verfassung der Demokratischen Union wird Artikel 46a eingefügt, mit folgendem Inhalt:
"Bei jeder für ein staatliches Amt stattfindenden Wahl, bei der nur eine wählbare Person kandidiert, gilt, dass diese Person automatisch ohne stattfindende Abstimmung für das jeweilige Amt gewählt ist."
§2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Nach den einleitenden Worten des Kollegen ist die Diskussion dann eröffnet.
Unionsgesetz zur Ämtervitalisierung
§1 In die Verfassung der Demokratischen Union wird Artikel 46a eingefügt, mit folgendem Inhalt:
"Bei jeder für ein staatliches Amt stattfindenden Wahl, bei der nur eine wählbare Person kandidiert, gilt, dass diese Person automatisch ohne stattfindende Abstimmung für das jeweilige Amt gewählt ist."
§2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Nach den einleitenden Worten des Kollegen ist die Diskussion dann eröffnet.
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

In omnia paratus
Beiträge: 1090
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
Sehr geehrter Herr Präsident,
meineDamen und Herren,
dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Staatsämter in der Union nicht mehr unbesetzt bleiben. Wir können es uns in der derzeitigen Situation nicht leisten, Bürger, die sich engagieren wollen, abzulehnen. Die Devise muss lauten: Irgendeiner ist immer noch besser als keiner.
Da es hierzu bereits eine öffentliche Diskussion gab, möchte ich nicht zu weit ausschweifen. Ich möchte schlussendlich jedoch anmerken, dass ich natürlich für Änderungen - das betrifft insbesondere Änderungen rechtlicher Art - offen bin. Ich bin gelernter Unternehmer, kein Jurist.
Vielen Dank.
meineDamen und Herren,
dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Staatsämter in der Union nicht mehr unbesetzt bleiben. Wir können es uns in der derzeitigen Situation nicht leisten, Bürger, die sich engagieren wollen, abzulehnen. Die Devise muss lauten: Irgendeiner ist immer noch besser als keiner.
Da es hierzu bereits eine öffentliche Diskussion gab, möchte ich nicht zu weit ausschweifen. Ich möchte schlussendlich jedoch anmerken, dass ich natürlich für Änderungen - das betrifft insbesondere Änderungen rechtlicher Art - offen bin. Ich bin gelernter Unternehmer, kein Jurist.
Vielen Dank.
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Beiträge: 1090
Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
Beiträge: 2577
Registriert: Do 5. Nov 2009, 07:17
Dieses Gesetz ist ja geradezu ein Anschlag auf unsere Demokratie. Natürlich muss für Ämter in jedem Fall eine Abstimmung stattfinden. Und natürlich muss es auch die Möglichkeit geben, Kandidaten abzulehnen, die keinen Gegenkandidaten haben.
Bernardo G. Macaluso 
Unionskanzler a. D.
Primo Ministro di Herót a. D.

Unionskanzler a. D.
Primo Ministro di Herót a. D.
Beiträge: 501
Registriert: Fr 16. Mär 2007, 11:01
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Herr Präsident,
dem Antrag des Herrn Krüger kann ich meine Zustimmung nicht geben. Einerseits hat der Primo Ministro schon das demokratietheoretische Problem an diesem Antrag treffend beschrieben, andererseits würde in der vorliegenden Formulierung auch ein Eingriff in die Länderverfassungen geschehen, zu dem die Union schlicht kein Recht hat.
Auch wenn es ärgerlich ist, dass bei der jüngsten Präsidentschaftswahl der einzige Kandidat keine Mehrheit fand, können wir doch deswegen keine "Lex Falkenstein" beschließen, die ein demokratisches Grundprinzip aufgibt.
dem Antrag des Herrn Krüger kann ich meine Zustimmung nicht geben. Einerseits hat der Primo Ministro schon das demokratietheoretische Problem an diesem Antrag treffend beschrieben, andererseits würde in der vorliegenden Formulierung auch ein Eingriff in die Länderverfassungen geschehen, zu dem die Union schlicht kein Recht hat.
Auch wenn es ärgerlich ist, dass bei der jüngsten Präsidentschaftswahl der einzige Kandidat keine Mehrheit fand, können wir doch deswegen keine "Lex Falkenstein" beschließen, die ein demokratisches Grundprinzip aufgibt.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Präsident,
dem Antrag des Kollegen Krüger kann ich nicht zustimmen; eine Wahl hat zwingend etwas mit Auswahl zu tun, auch bei nur einem Kandidaten. Von den verfassungsrechtlichen Problemen in Bezug auf die Landesverfassungshoheit mal ganz abgesehen...
dem Antrag des Kollegen Krüger kann ich nicht zustimmen; eine Wahl hat zwingend etwas mit Auswahl zu tun, auch bei nur einem Kandidaten. Von den verfassungsrechtlichen Problemen in Bezug auf die Landesverfassungshoheit mal ganz abgesehen...
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mo 17. Okt 2011, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Herr Präsident,
ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken meiner Kollegen, auch wenn ich für die Stoßrichtung des Antrages grundsätzliche Sympathien hege.
ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken meiner Kollegen, auch wenn ich für die Stoßrichtung des Antrages grundsätzliche Sympathien hege.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Beiträge: 893
Registriert: Mo 26. Apr 2010, 18:06
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
1. sind die Wahlen demokratisch angezeigt. Daneben sind sie aber auch ein wichtiges kulturelles Element, das man durch diese Regelung erheblich reduzieren würde. Gerade in Zeiten, in denen oftmals nur wenige KandidatInnen für Ämter kandidieren. Auch passt der Titel des Gesetzesentwurfes nicht ganz zum Inhalt. Eine Vitalisierung der Ämter wäre vermutlich nicht allein durch einen Wegfall einer Wahlbestätigung zu erreichen. Zwar fällt das "Risiko" weg, dass auch einmal ein einziger Kandidat oder Kandidatin abgelehnt wird. Aber mehr KandidatInnen bekommt man dadurch nicht.
1. sind die Wahlen demokratisch angezeigt. Daneben sind sie aber auch ein wichtiges kulturelles Element, das man durch diese Regelung erheblich reduzieren würde. Gerade in Zeiten, in denen oftmals nur wenige KandidatInnen für Ämter kandidieren. Auch passt der Titel des Gesetzesentwurfes nicht ganz zum Inhalt. Eine Vitalisierung der Ämter wäre vermutlich nicht allein durch einen Wegfall einer Wahlbestätigung zu erreichen. Zwar fällt das "Risiko" weg, dass auch einmal ein einziger Kandidat oder Kandidatin abgelehnt wird. Aber mehr KandidatInnen bekommt man dadurch nicht.
Kamler Johanssen,
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
sozialliberalistisch,
ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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