
Unionsregierung stellt neues Staatsbürgerschaftsrecht vor
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unionsregierung nimmt die demographische Herausforderung sehr ernst und hat gleichzeitig die Wichtigkeit der Migrationsströme für die Demokratische Union erkannt.
Gleichzeitig wurde von der Unionsregierung unter Unionskanzler Hajo Poppinga das geltende Staatsbürgerschaftsrecht als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Aus diesem Grund wurde noch in dieser Woche ein neues Staatsbürgerschaftsrecht ("Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit") in das Unionsparlament eingebracht.
Der Entwurf der Unionsregierung bringt folgende Neuerungen
- Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft: Künftig soll es nach dem Entwurf der Unionsregierung zwei Kategorien innerhalb des Staatsbürgerschaftsrecht geben. Diese wurden von Unionskanzler Poppinga als "Basisoption" (Unionsangehörigkeit) und "Zusatzoption" bezeichnet.
- Unionsangehörigkeit: Hierbei handelt es sich um die Basisoption. Jeder der einen Antrag beim AfEa stellt, kann die Unionsangehörigkeit erhalten. An den Erhalt sind keine näheren Voraussetzungen geknüpft. Bisherige Neben-IDs sollen zukünftig auch zu Unionsangehörigen werden.
- Unionsbürgerschaft: Diese Zusatzoption wird auf Antrag vergeben und verlangt von ihrem Inhaber die Akvitität, die auch im bisherigen Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen ist. Neu ist aber, daß bei Minderaktivität bzw. Inaktvität kein Totalverlust und Löschung aus dem Bürgerverzeichnis mehr erfolgt, sondern der Betreffende lediglich wieder die Basisoption erhält.
- Was sind die Unterschiede? Aus der bisherigen Staatsbürgerschaft wird die Unionsbürgerschaft, an sie ist also grundsätzlich das Wahlrecht gekoppelt. Darin liegt der wesentliche Unterschied, aber gleichzeitig das größe Weiterentwicklungspotential. Die Unionsländer sind frei darin zu bestimmen, ob auch künftig nur Staatsbürger (d.h. Unionsbürger) wichtige Ämter wahrnehmen dürfen oder ob auch Neben-IDs/Minderaktive (d.h. Unionsangehörige) sich künftig dafür qualifizieren. Das gleiche gilt natürlich auch für das Wahlrecht; die Unionsregierung gibt eröffnet somit den Ländern eine neue Flexibilität. Grundsätzlich sind derartige Entwicklungen auch auf Unionsebene nicht ausgeschlossen, etwa mit Hinblick auf die Richterämter.
Zu allen Detail der Reform gebe ich Ihnen nun gerne Antwort.
