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Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren!
Bereits ungezählte Male gab es in unserer Nation die Debatte um eine Zusammenlegung von UP und UR bzw. andere Modelle, die das jetzige Modell durch ein effektiveres Modell ersetzen sollen.
Ich meine, dass es einen relativ großen Konsens darin gab, die Verfassung dahingehend zu ändern, dass UP und UR künftig gemeinsam beraten, aber getrennt abstimmen. Ich präferiere dieses Modell ebenfalls.
Ich möchte die Meinungen der anderen Abgeordneten einholen um dann endlich mal etwas in dieser Sache anschieben zu können.
Vielen Dank.
meine Damen und Herren!
Bereits ungezählte Male gab es in unserer Nation die Debatte um eine Zusammenlegung von UP und UR bzw. andere Modelle, die das jetzige Modell durch ein effektiveres Modell ersetzen sollen.
Ich meine, dass es einen relativ großen Konsens darin gab, die Verfassung dahingehend zu ändern, dass UP und UR künftig gemeinsam beraten, aber getrennt abstimmen. Ich präferiere dieses Modell ebenfalls.
Ich möchte die Meinungen der anderen Abgeordneten einholen um dann endlich mal etwas in dieser Sache anschieben zu können.
Vielen Dank.
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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Herr Präsident,
ich begrüße dieses Modell ebenfalls und freue mich, dass der Abgeordnete Krüger dem zustimmt. Ich halte es jedoch aus Zeitgründen für schwierig, diese Reform vor den anstehenden Wahlen zum Unionsparlament durchzuführen.
ich begrüße dieses Modell ebenfalls und freue mich, dass der Abgeordnete Krüger dem zustimmt. Ich halte es jedoch aus Zeitgründen für schwierig, diese Reform vor den anstehenden Wahlen zum Unionsparlament durchzuführen.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Der Vertreter Imperias hat Recht. Die Einschränkung des Rederechtes für Mitglieder des Unionsrates ist nicht statthaft. Wahrscheinlich wurde diese Bestimmung einfach aus Zeiten übernommen, als einzelne Unionsparlamentarier sich ganz wohl fühlten, als sie mehr "unter sich" sein konnten. Darüber zu spekulieren, ist jedoch müßig.
Fakt ist: nach Unionsverfassung haben alle Ländervertreter hier ohnehin Rederecht - und ich darf Sie alle herzlich dazu einladen, davon reichlich Gebrauch zu machen.
Fakt ist: nach Unionsverfassung haben alle Ländervertreter hier ohnehin Rederecht - und ich darf Sie alle herzlich dazu einladen, davon reichlich Gebrauch zu machen.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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Das war die Zeit als der roldemische Premierminister Fabian Montary im Plenum des Unionsparlament aktiver war als die Mehrheit der Abgeordneten...Original von Palin Waylan-Majere
Der Vertreter Imperias hat Recht. Die Einschränkung des Rederechtes für Mitglieder des Unionsrates ist nicht statthaft. Wahrscheinlich wurde diese Bestimmung einfach aus Zeiten übernommen, als einzelne Unionsparlamentarier sich ganz wohl fühlten, als sie mehr "unter sich" sein konnten. Darüber zu spekulieren, ist jedoch müßig.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
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Herr Präsident,
nach meinen Dafürhalten richtet der entsprechende Absatz in der Geschäftsordnung des Unionsparlaments nach § 5 des entsprechenden Dokumentes des Unionsrates, der deutlich älter ist und eine ähnlich sachbezogene Einschränkung des Rederechts herstellt.
nach meinen Dafürhalten richtet der entsprechende Absatz in der Geschäftsordnung des Unionsparlaments nach § 5 des entsprechenden Dokumentes des Unionsrates, der deutlich älter ist und eine ähnlich sachbezogene Einschränkung des Rederechts herstellt.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Damen und Herren,
der Vortrag der Kollegin von Metternich mag soweit richtig sein, die Regelung in der Geschäftsordnung des Unionsparlaments ist allerdings verfassungsrechtlich nicht gedeckt, schauen Sie bitte in Artikel 28 Absatz 2 der Unionsverfassung, in dem vermerkt ist: "Der Unionspräsident, die Mitglieder des Unionsrates und die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden." Bezüglich einer ähnlichen Regelung für den Unionsrat schweigt die Verfassung. Demnach ist § 8 Abs. 2 GOUP verfassungswidrig, § 5 Abs. 1 GOUR jedenfalls nicht.
werte Damen und Herren,
der Vortrag der Kollegin von Metternich mag soweit richtig sein, die Regelung in der Geschäftsordnung des Unionsparlaments ist allerdings verfassungsrechtlich nicht gedeckt, schauen Sie bitte in Artikel 28 Absatz 2 der Unionsverfassung, in dem vermerkt ist: "Der Unionspräsident, die Mitglieder des Unionsrates und die Mitglieder der Unionsregierung sowie ihre Beauftragten haben in allen Sitzungen des Unionsparlaments das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden." Bezüglich einer ähnlichen Regelung für den Unionsrat schweigt die Verfassung. Demnach ist § 8 Abs. 2 GOUP verfassungswidrig, § 5 Abs. 1 GOUR jedenfalls nicht.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
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Herr Präsident,
nach meinem Verständnis würde dieses Recht erst dann verletzt, wenn der Präsident ihnen das Rederecht verweigerte. Die Möglichkeit der Erteilung ist schließlich ausdrücklich gewährleistet und steht den Unionsratsvertretern offen. Das mag eine bürokratische Hürde sein, die unsere Verfassung aus meiner Sicht aber nicht verbietet, sodass keine Rechtsverletzung der Unionsratsvertreter gegeben ist.
Ebenso wie die Auffassung von Frau Gribonne-Fritz ist das aber natürlich nur eine persönliche Interpretation. Für eine finale Klärung müssten die Unionsratsvertreter tatsächlich in ihren Rechten verletzt werden, um Klagen zu können.
nach meinem Verständnis würde dieses Recht erst dann verletzt, wenn der Präsident ihnen das Rederecht verweigerte. Die Möglichkeit der Erteilung ist schließlich ausdrücklich gewährleistet und steht den Unionsratsvertretern offen. Das mag eine bürokratische Hürde sein, die unsere Verfassung aus meiner Sicht aber nicht verbietet, sodass keine Rechtsverletzung der Unionsratsvertreter gegeben ist.
Ebenso wie die Auffassung von Frau Gribonne-Fritz ist das aber natürlich nur eine persönliche Interpretation. Für eine finale Klärung müssten die Unionsratsvertreter tatsächlich in ihren Rechten verletzt werden, um Klagen zu können.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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