Beiträge: 310
Registriert: So 16. Mär 2008, 11:40
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Ich habe da auch meine Zweifel. Viel entscheidender finde ich aber Hajos Einwand, dass damit die Fairness unter den Unionsländern verletzt wird, weil Blöcke entstehen. Ich habe da keinen Futterneid (ich bin sicher, Roldem und die Westlichen Inseln könnten sich rasch auf ein ähnliches Arrangement einigen), aber es geht die grundlegenden Probleme unseres Landes in meinen Augen nicht an, sondern schafft zusätzliche.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Ich möchte die junge Kollegin von den WI für Ihren Einsatz ermutigen und spreche íhr hiermit Anerkennung und Unterstützung aus.
Die Wahl zum Unionspräsidenten wird sowieso in Kürze von mir, in Absprache mit dem Unionswahlleiter erneut ausgeschrieben, ich würde mich sehr freuen, ihre Kandidatur dort sehen zu dürfen.
Genau das braucht unser Land, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft.
Einsatz und Verantwortung für die Zukunft der DU, darauf kommt es an.
Die Wahl zum Unionspräsidenten wird sowieso in Kürze von mir, in Absprache mit dem Unionswahlleiter erneut ausgeschrieben, ich würde mich sehr freuen, ihre Kandidatur dort sehen zu dürfen.
Genau das braucht unser Land, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft.
Einsatz und Verantwortung für die Zukunft der DU, darauf kommt es an.
Beiträge: 336
Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
Frau von Brion, ich habe zwei Fragen, die ich auch Ihrem Kollegen gestellt habe:
1. Der Unionspräsident führt die Amtsaufsicht über die Unionsregierung. Wie würden Sie diese ausgestalten - ab wann würden Sie eingreifen?
2. Die Union verfügt mit Walritterorden und Ehrenlegion über ein distinguiertes System der Auszeichnungen; Unionspräsident Poppinga hat ausschließlich von der Ehrenlegion Gebrauch gemacht, das allerdings rege, und auch vor ihm hat lange kein Unionspräsident mehr den Walritterorden verliehen? Wie sehen Sie das Auszeichnungssystem der Union und wie würden Sie Schwerpunkte setzen und es ggf. weiterentwicklen?
1. Der Unionspräsident führt die Amtsaufsicht über die Unionsregierung. Wie würden Sie diese ausgestalten - ab wann würden Sie eingreifen?
2. Die Union verfügt mit Walritterorden und Ehrenlegion über ein distinguiertes System der Auszeichnungen; Unionspräsident Poppinga hat ausschließlich von der Ehrenlegion Gebrauch gemacht, das allerdings rege, und auch vor ihm hat lange kein Unionspräsident mehr den Walritterorden verliehen? Wie sehen Sie das Auszeichnungssystem der Union und wie würden Sie Schwerpunkte setzen und es ggf. weiterentwicklen?
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Erleuchteter
Beiträge: 3494
Registriert: Fr 4. Sep 2009, 03:09
Beiträge: 126
Registriert: Mi 20. Apr 2011, 15:30
Oh, einige Fragen. Sehr schön.
Ich kann demnach auch keine wirklichen Maßstäbe für die Ausübung der Amtsaufsicht darlegen, das hängt von den jeweiligen Umständen ab: Selbstverständlich dürfte es sein, wenn offensichtliche (gesetzliche) Pflichten der Regierung nicht oder nur sehr schleppend umgesetzt werden - allen voran natürlich die öffentlichen Auskunftspflichten der Regierung, da diese für eine ordentliche parlamentatische und öffentliche Kontrolle der Regierung nötig sind. Aber auch bei einem Minister, von dem man über längere Zeit gar keine Tätigkeiten wahrnimmt, könnte ich mir vorstellen, dass amtsaufsichtliches "Einschreiten" bzw. Nachfragen oder an die Pflichten gemahnen, durchaus angebracht sind.
Eine feste Eskalationsskala, ab welchem Zeitpunkt ich was tun würde, kann und will ich Ihnen hier aber nicht vorlegen - die Verfassung lässt diese Fragen aus - wie ich finde - gutem Grunde offen, und ich denke, hier muss man als Unionspräsident mit dem notwendigen Augenmaß im Einzelfall flexibel entscheiden können.
Ich denke - und das sehe ich als mein Ziel, sollte ich Präsidentin werden -, dass es möglich ist, hier beide Formen der Auszeichnung aktiv zu halten und eine Abgrenzung zwischen den Orden zu schaffen - ob man das nun über die Stiftungserlasse oder rein "faktisch" tut, muss man schauen. Ich tendiere eher zu letzterem. Ich halte es für möglich, dass wir zwei miteinander bestehende, sich ergänzende und auch aktiv genutzte Auszeichnungen für verdiente Bürger haben.
Allerdings muss man auch erwähnen, dass es ja nicht alleine in der Hand des Unionspräsidenten liegt, wer eine Auszeichnung bekommt - der Präsident vergibt die Orden zwar, aber es sind ja für beide Auszeichnungen ganz klare Regelungen für die Vorschlagsberechtigten getroffen. Was das angeht, möchte ich das öffentliche Bewusstsein für die Vorschlagsberechtigungen nochmal schärfen. Möglich wäre, dass das Unionspräsidialamt regelmäßige Aufforderungen für Vorschläge veröffentlich, um die Leute daran zu erinnern.
In der Vorschlagsberechtigung liegt für mich eine ganz große Besonderheit des Walritterordens: Nach dessen Stiftungserlass ist jeder Bürger des Demokratischen Union zum Vorschlag berechtigt. Auch diese Möglichkeit möchte ich bekannter machen und hoffe darauf, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union von der Möglichkeit, Personen für den höchsten Orden dieses Landes vorzuschlagen, zukünftig mehr gebrauch machen.
Nun, die "Amtsaufsicht", die dem Unionspräsidenten über die Unionsregierung gegeben wird, halte ich nach der Verfassung für eine rein formelle Tätigkeit - es geht darum, die Unionsregierung notfalls zur Arbeit "anzuhalten". Die Verfassung überträgt dem Unionspräsidenten die Aufgabe, dafür zu sorgen, das die Unionsregierung arbeitet. Jede weitere Form der Überprüfung ist dann Aufgabe des Unionsparlamentes.Original von Enno Janßen
1. Der Unionspräsident führt die Amtsaufsicht über die Unionsregierung. Wie würden Sie diese ausgestalten - ab wann würden Sie eingreifen?
Ich kann demnach auch keine wirklichen Maßstäbe für die Ausübung der Amtsaufsicht darlegen, das hängt von den jeweiligen Umständen ab: Selbstverständlich dürfte es sein, wenn offensichtliche (gesetzliche) Pflichten der Regierung nicht oder nur sehr schleppend umgesetzt werden - allen voran natürlich die öffentlichen Auskunftspflichten der Regierung, da diese für eine ordentliche parlamentatische und öffentliche Kontrolle der Regierung nötig sind. Aber auch bei einem Minister, von dem man über längere Zeit gar keine Tätigkeiten wahrnimmt, könnte ich mir vorstellen, dass amtsaufsichtliches "Einschreiten" bzw. Nachfragen oder an die Pflichten gemahnen, durchaus angebracht sind.
Eine feste Eskalationsskala, ab welchem Zeitpunkt ich was tun würde, kann und will ich Ihnen hier aber nicht vorlegen - die Verfassung lässt diese Fragen aus - wie ich finde - gutem Grunde offen, und ich denke, hier muss man als Unionspräsident mit dem notwendigen Augenmaß im Einzelfall flexibel entscheiden können.
Grundsätzlich halte ich auszeichnungen, wie wir sie mit dem Walritterorden und der Ehrenlegion haben, für sehr wichtig. Das der Walritterorden seit 2004 nicht mehr verliehen worden ist, wenn ich das richtig überblicke, finde ich sehr bedauerlich. Er ist ein Orden mit einer langen Tradition, der mir etwas eingeschlafen scheint, was ihm nicht gerecht wird.2. Die Union verfügt mit Walritterorden und Ehrenlegion über ein distinguiertes System der Auszeichnungen; Unionspräsident Poppinga hat ausschließlich von der Ehrenlegion Gebrauch gemacht, das allerdings rege, und auch vor ihm hat lange kein Unionspräsident mehr den Walritterorden verliehen? Wie sehen Sie das Auszeichnungssystem der Union und wie würden Sie Schwerpunkte setzen und es ggf. weiterentwicklen?
Ich denke - und das sehe ich als mein Ziel, sollte ich Präsidentin werden -, dass es möglich ist, hier beide Formen der Auszeichnung aktiv zu halten und eine Abgrenzung zwischen den Orden zu schaffen - ob man das nun über die Stiftungserlasse oder rein "faktisch" tut, muss man schauen. Ich tendiere eher zu letzterem. Ich halte es für möglich, dass wir zwei miteinander bestehende, sich ergänzende und auch aktiv genutzte Auszeichnungen für verdiente Bürger haben.
Allerdings muss man auch erwähnen, dass es ja nicht alleine in der Hand des Unionspräsidenten liegt, wer eine Auszeichnung bekommt - der Präsident vergibt die Orden zwar, aber es sind ja für beide Auszeichnungen ganz klare Regelungen für die Vorschlagsberechtigten getroffen. Was das angeht, möchte ich das öffentliche Bewusstsein für die Vorschlagsberechtigungen nochmal schärfen. Möglich wäre, dass das Unionspräsidialamt regelmäßige Aufforderungen für Vorschläge veröffentlich, um die Leute daran zu erinnern.
In der Vorschlagsberechtigung liegt für mich eine ganz große Besonderheit des Walritterordens: Nach dessen Stiftungserlass ist jeder Bürger des Demokratischen Union zum Vorschlag berechtigt. Auch diese Möglichkeit möchte ich bekannter machen und hoffe darauf, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union von der Möglichkeit, Personen für den höchsten Orden dieses Landes vorzuschlagen, zukünftig mehr gebrauch machen.
Beiträge: 336
Registriert: Sa 26. Jul 2008, 20:00
Frau von Brion, gestatten Sie mir bitte eine weitere Nachfrage: Art. 28 Abs. (1) UVerf gibt MdUPs das Recht, jederzeit vom Unionspräsidenten zu einer Anfrage eine Antwort zu verlangen und andererseits spricht Abs. (2) des gleichen Artikels dem Unionspräsidenten unbedingtes Rederecht in allen Sitzungen des Unionsparlamentes zu. Unionspräsident Poppinga hat sich regelmäßig im Unionsparlament zu Vorlagen geäußert - wie würden Sie mit diesem Recht umgehen?
Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht
Beiträge: 126
Registriert: Mi 20. Apr 2011, 15:30
Sehr gerne.
Ich denke, dieses Recht ist eines, das überlegt verwendet werden will. Der Unionspräsident, so verstehe ich dieses Amt zumindest, hat eine überparteiliche Aufgabe und seine Funktion erwartet von ihm eine grundsätzliche partei- ebenso wie tagespolitische Neutralität. Natürlich ist jedes Verfassungsorgan dieses Landes auf seine Weise politisch, das bedingt unter System, aber es gibt eben politischere Organe und unpolitischere Organe (politisch sei hier im Sinne der aktiven Tagespolitik verstanden) - für mich zählt der Unionspräsident zu den letzteren. Dazu gehört es in meinen Augen auch, sich nicht zu tief in den parteipolitischen Diskurs verwickeln zu lassen.
Ich hätte also nicht vor, dieses Recht zu nutzen, um mich zu einem beratenden Mitglied des Unionsparlaments zu machen - das ist nicht meine Aufgabe. Ich möchte es bedacht und ausgewählt einsetzen, denn ich halte eine Äußerung im Parlament in manchen Fällen durchaus für sehr sinnvoll. So z.B. bereits während der Diskussion Probleme zu thematisieren, die ich eventuell bei einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung hätte, die dem Unionspräsident nach der Verfassung zukommt, oder um sich zu grundlegenden Themen von großer Wichtigkeit für die gesamte Demokratische Union oder zu besonderen Anlässen dort zu äußern.
Die Aufgabe der Unionspräsidentin sehe ich aber im Regelfalle von der des Unionsparlamentes getrennt, und soweit das dann konkret möglich ist, möchte ich diese Trennung auch so handhaben.
Ich denke, dieses Recht ist eines, das überlegt verwendet werden will. Der Unionspräsident, so verstehe ich dieses Amt zumindest, hat eine überparteiliche Aufgabe und seine Funktion erwartet von ihm eine grundsätzliche partei- ebenso wie tagespolitische Neutralität. Natürlich ist jedes Verfassungsorgan dieses Landes auf seine Weise politisch, das bedingt unter System, aber es gibt eben politischere Organe und unpolitischere Organe (politisch sei hier im Sinne der aktiven Tagespolitik verstanden) - für mich zählt der Unionspräsident zu den letzteren. Dazu gehört es in meinen Augen auch, sich nicht zu tief in den parteipolitischen Diskurs verwickeln zu lassen.
Ich hätte also nicht vor, dieses Recht zu nutzen, um mich zu einem beratenden Mitglied des Unionsparlaments zu machen - das ist nicht meine Aufgabe. Ich möchte es bedacht und ausgewählt einsetzen, denn ich halte eine Äußerung im Parlament in manchen Fällen durchaus für sehr sinnvoll. So z.B. bereits während der Diskussion Probleme zu thematisieren, die ich eventuell bei einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung hätte, die dem Unionspräsident nach der Verfassung zukommt, oder um sich zu grundlegenden Themen von großer Wichtigkeit für die gesamte Demokratische Union oder zu besonderen Anlässen dort zu äußern.
Die Aufgabe der Unionspräsidentin sehe ich aber im Regelfalle von der des Unionsparlamentes getrennt, und soweit das dann konkret möglich ist, möchte ich diese Trennung auch so handhaben.
