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Ach, ich verstehe. Nein, das wäre in der Tat sehr widersinnig. Das Kernstück dieser Verwaltungsgemeinschaft sollen ein gemeinsames Parlament und eine gemeinsme Regierung sein, das ist wohl Konsens. Die Frage ist jetzt nur, inwiefern die Länder verhindern können, dass ihre Interessen übergangen werden. Vielleicht wäre es am besten, wenn es weiter Länderparlamente gibt, die bei Bedarf tagen und ein Veto gegen Beschlüsse des "großen" Parlaments einlegen können.
Zuletzt geändert von Bernardo Macaluso am So 2. Okt 2011, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Bernardo G. Macaluso 
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Ich würde Ihnen ein fakultatives Abstimmungsverfahren mit "doppelter Mehrheit" vorschlagen, das wäre weniger bürokratisch: Wenn ein Mitglied des gemeinsamen Parlaments glaubt, dass durch einen Gesetzentwurf die Interessen seines Landesteils verletzt werden, kann er eine Abstimmung mit "doppelter Mehrheit" beantragen. Dann müssen sowohl eine Mehrheit unter allen Parlamentariern als auch Mehrheiten in den jeweiligen freisteinischen und harbothesischen "Landesgruppen" zustande kommen, damit ein Gesetz als beschlossen gilt.

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Der Herr, der da durchs Fenster hineinruft, hat eine durchaus interessante Idee. Eine andere Möglichkeit wäre, im neuen Parlament einen Ausschuss für Länderinteressen einzurichten, der zu gleichen Teilen aus Abgeordneten beider Länder besteht und auf Antrag der Mehrheit innerhalb einer "Landesgruppe" Anträge auf die Tragbarkeit für beide Länder prüft und ggf. einen Kompromissvorschlag macht. Mit so einer Einrichtung hätte man auch gleich eine Instanz geschaffen, die eventuelle Probleme lösen könnte.
Bernardo G. Macaluso 
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Das sind ja alles interessante Ideen, doch ich vermute, wir sind derzeit noch über eine Zusammenarbeit bzw. Fusion grundsätzlich verschiedener Ansichten.
Unser Verfassungsvorschlag orientiert sich an dem Modell Salbor-Katista, d. h. wir wollen, auch um Personal und Verwaltung einzusparen, ein gemeinsames Unionsland.
Die Möglichkeiten, sich wieder zu trennen, sind ja gegeben, aber in der derzeitigen Situation, sollten wir wirklich über diesen Weg der Fusion nachdenken und beraten.
Alles andere würde Verwaltung und Aufwand noch mehr aufblähen und hätte keinen Sinn, es wäre keine Abhilfe....
Nach unserem Modell müsste es hier also auch keine Diskussion über Abstimmungen in einem gemeinsamen Parlament geben, da es ja dan EIN Land wäre....
Unser Verfassungsvorschlag orientiert sich an dem Modell Salbor-Katista, d. h. wir wollen, auch um Personal und Verwaltung einzusparen, ein gemeinsames Unionsland.
Die Möglichkeiten, sich wieder zu trennen, sind ja gegeben, aber in der derzeitigen Situation, sollten wir wirklich über diesen Weg der Fusion nachdenken und beraten.
Alles andere würde Verwaltung und Aufwand noch mehr aufblähen und hätte keinen Sinn, es wäre keine Abhilfe....
Nach unserem Modell müsste es hier also auch keine Diskussion über Abstimmungen in einem gemeinsamen Parlament geben, da es ja dan EIN Land wäre....
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Ich glaube nicht, dass wir in dieser Angelegenheit soweit auseinander sind. Von einer "echten" Fusion würde ich in der Tat eher zurückschrecken, allerdings vorallem aus dem Grund, dass eine solche zum Erreichen unserer Ziele gar nicht notwendig ist. Das Kernstück dieses Vorhabens ist doch eine gemeinsame Regierung und ein gemeinsames Parlament. Hier besteht das hauptsächliche Einsparpotential und in dieser Frage sind wir auf einer Linie.
Bernardo G. Macaluso 
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Nun, trotzdem, und darauf zieht ja auch unser Verfassungsvorschlag ab, plädieren wir für eine Fusion nach dem Vorbild Salbor-Katistas, z. B. auch mit nur einem Sitz im Unionsrat, für EIN Land.....
Machen Sie doch mal einen Gegenvorschlag für eine mögliche Verfassug, evtl. können wir dann weiter ins Detail gehen.
Grundsätzlich wollen wir aber die Fusion, wie gesagt nach dem bekannten Vorbild, und dafür haben wir, wie ich denke, einen guten Vorschlag gemacht....
Machen Sie doch mal einen Gegenvorschlag für eine mögliche Verfassug, evtl. können wir dann weiter ins Detail gehen.
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Ich werde in den nächsten Tagen einen Alternativentwurf vorlegen. Ich hoffe, Sie verstehen, dass wir als keineres der beteiligten Länder besonders auf unsere Interessenwahrung bedacht sind. Außerdem wüsste ich kein gutes Argument, warum unsere beiden Länder auf die Hälfte ihres Stimmrechts im Unionsrat verzichten sollten. Das dürfte auch der Bevölkerung nur schwer vermittelbar sein.
Bernardo G. Macaluso 
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