Beiträge: 2634
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 12:11
Die Kollegin von Metternich stellt folgenden Antrag zur Diskussion
Diplomatiegesetz
§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.
§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.
§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.
§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.
Diplomatiegesetz
§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.
§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.
§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.
§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.
mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

In omnia paratus
Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Vielen Dank, Herr Präsident.
Die Absicht dieses Antrages ist es, die Rechtsbestimmunen zur Diplomatie der Demokratischen Union zu straffen und zusammenzufassen. Zunächst schlagen wir deswegen vor, alle gesetzlichen Vorschriften in einem Gesetz zu sammeln. Des Weiteren wollen wir alle Aufgaben bezüglich der Auslandsbeziehungen wieder beim Unionsminister des Auswärtigen sammeln, statt sie wie bisher zwischen ihm und einem seit Monaten nicht vorhandenen Generalbotschafter mit ominösen Zuständigkeiten zu verteilen.
Ich glaube, dieser Entwurf könnte vorbildlich für die Qualität von Gesetzen in der Demokratischen Union sein. Er ist leicht verständlich, transparent und stringent. Ich bitte dafür um Ihre Zustimmung.
Die Absicht dieses Antrages ist es, die Rechtsbestimmunen zur Diplomatie der Demokratischen Union zu straffen und zusammenzufassen. Zunächst schlagen wir deswegen vor, alle gesetzlichen Vorschriften in einem Gesetz zu sammeln. Des Weiteren wollen wir alle Aufgaben bezüglich der Auslandsbeziehungen wieder beim Unionsminister des Auswärtigen sammeln, statt sie wie bisher zwischen ihm und einem seit Monaten nicht vorhandenen Generalbotschafter mit ominösen Zuständigkeiten zu verteilen.
Ich glaube, dieser Entwurf könnte vorbildlich für die Qualität von Gesetzen in der Demokratischen Union sein. Er ist leicht verständlich, transparent und stringent. Ich bitte dafür um Ihre Zustimmung.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Beiträge: 845
Registriert: Mi 19. Jan 2011, 14:30
Sehr geehrter Herr Präsident des Unionsparlaments,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke der Abgeordneten von Metternich für diesen Antrag. Dieser schafft eine Straffung der Regelungen auf dem Bereich der Diplomatie der Union. Die Republik Roldem wird dem Gesetz in der Form jedoch nicht ganz zustimmen können. Bitte verschrecken Sie nicht, sondern korrigieren Sie einfach in § 1 Abs. 2 den Satz 1. Dort soll es anscheinend wie folgt heißen: Begeht ein Botschafter eine (schwere) Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen.
Vielen Dank.
sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke der Abgeordneten von Metternich für diesen Antrag. Dieser schafft eine Straffung der Regelungen auf dem Bereich der Diplomatie der Union. Die Republik Roldem wird dem Gesetz in der Form jedoch nicht ganz zustimmen können. Bitte verschrecken Sie nicht, sondern korrigieren Sie einfach in § 1 Abs. 2 den Satz 1. Dort soll es anscheinend wie folgt heißen: Begeht ein Botschafter eine (schwere) Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen.
Vielen Dank.
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Herr Präsident,
Frau Gribonne-Fritz hat natürlich vollkommen recht und ich bedanke mich für ihren Hinweis. Ich ziehe die Eingangsversion zurück und stelle dafür diesen korrigierten Entwurf ein:
Diplomatiegesetz
§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter eine schwere Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.
§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.
§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.
§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.[/quote]
Frau Gribonne-Fritz hat natürlich vollkommen recht und ich bedanke mich für ihren Hinweis. Ich ziehe die Eingangsversion zurück und stelle dafür diesen korrigierten Entwurf ein:
Diplomatiegesetz
§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter eine schwere Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.
§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.
§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.
§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.[/quote]
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren.
Der Grundintention des Antrages kann ich zustimmen. Ich finde es sehr sinnig, unsere Gesetzeslage transparenter zu machen. Die Abschaffung des Generalbotschafters befürworte ich auch.
Ich bin jedoch skeptisch, ob wir uns in der jetzigen Zeit noch Botschafter für einzelne Staaten leisten können. Ich plädiere deshalb für die Abschaffung von Staatsbotschaftern und für die Einführung von Kontinentalbotschaftern, die in allen Staaten eines Kontinents gleichsam tätig sind. So werden wir es realistisch schaffen, endlich wieder vernünftige diplomatische Arbeit zu leisten.
meine Damen und Herren.
Der Grundintention des Antrages kann ich zustimmen. Ich finde es sehr sinnig, unsere Gesetzeslage transparenter zu machen. Die Abschaffung des Generalbotschafters befürworte ich auch.
Ich bin jedoch skeptisch, ob wir uns in der jetzigen Zeit noch Botschafter für einzelne Staaten leisten können. Ich plädiere deshalb für die Abschaffung von Staatsbotschaftern und für die Einführung von Kontinentalbotschaftern, die in allen Staaten eines Kontinents gleichsam tätig sind. So werden wir es realistisch schaffen, endlich wieder vernünftige diplomatische Arbeit zu leisten.
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Herr Präsident,
das Gesetz hindert niemanden, für mehr als ein Land Unionsbotschafter zu werden. Ich würde es begrüßen, wenn sich für diese Regelung Freiwillige fänden. Sie jedoch zu automatisieren, also Kontinentalbotschafter direkt als Standard festzuschreiben, erhöht den Arbeitsaufwand für den einzelnen Botschafter gewaltig und schafft die Gefahr, dass das Amt abschreckend wirkt.
das Gesetz hindert niemanden, für mehr als ein Land Unionsbotschafter zu werden. Ich würde es begrüßen, wenn sich für diese Regelung Freiwillige fänden. Sie jedoch zu automatisieren, also Kontinentalbotschafter direkt als Standard festzuschreiben, erhöht den Arbeitsaufwand für den einzelnen Botschafter gewaltig und schafft die Gefahr, dass das Amt abschreckend wirkt.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Herr Präsident,
den Ausführungen der Kollegin von Metternich ist unbedingt zuzustimmen. Es wäre kurzsichtig, von vornherein nur auf Kontinentalbotschafter zu setzen. Nach dem von ihr vorgelegten Entwurf können wir flexibel reagieren und eine Person in mehreren Staaten eines Kontinentes einsetzen, also quasi als Kontinentalbotschafter, aber auch anderen Staaten besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir binden uns so an keine Variante.
den Ausführungen der Kollegin von Metternich ist unbedingt zuzustimmen. Es wäre kurzsichtig, von vornherein nur auf Kontinentalbotschafter zu setzen. Nach dem von ihr vorgelegten Entwurf können wir flexibel reagieren und eine Person in mehreren Staaten eines Kontinentes einsetzen, also quasi als Kontinentalbotschafter, aber auch anderen Staaten besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir binden uns so an keine Variante.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Registriert: Mo 18. Mai 2009, 08:50
"Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation."
Das könnte man auch so deuten, dass ein Botschafter nur in einem Land oder einer Organisation tätig sein darf.
Das könnte man auch so deuten, dass ein Botschafter nur in einem Land oder einer Organisation tätig sein darf.
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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Beiträge: 1373
Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Ein Unionsbotschafter müsste für mehrere Staaten ernannt werden, die er dann betreuen würde. Dafür gibt es keine juristischen Hindernisse.
Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Herr Präsident,
in meiner Funktion als zuständiger Unionsminister möchte ich darauf hinweisen, dass wir bereits in der Vergangenheit durchaus ein und denselben Botschafter für mehrere Staaten bestellt hatten. Dies ist auch in der Zukunft weiterhin möglich.
Jedoch ist auch festzuhalten, dass nicht alle Staaten auf einem Kontinent zueinander gleich gute und freundschaftliche Beziehungen haben. Im Gegenteil: einige Staaten hegen eine regelrechte Feindschaft zu ihren Nachbarn. In einer solchen Situation wäre es nicht angebracht, für beide Staaten den gleichen Botschafter zu entsenden.
Weiterhin möchten wir Beziehungen mit besonderer Wichtigkeit für die Demokratische Union auch Ausdruck verleihen, indem der Botschafter seine ganze Aufmerksamkeit eben diesem Land widmet.
Zur Problematik des erhöhten Arbeitswandes, der möglicherweise abschreckend wirken könnte, haben meine Vorredner schon alles gesagt.
Ich bitte das Unionsparlament um Zustimmung zu diesem Gesetz.
in meiner Funktion als zuständiger Unionsminister möchte ich darauf hinweisen, dass wir bereits in der Vergangenheit durchaus ein und denselben Botschafter für mehrere Staaten bestellt hatten. Dies ist auch in der Zukunft weiterhin möglich.
Jedoch ist auch festzuhalten, dass nicht alle Staaten auf einem Kontinent zueinander gleich gute und freundschaftliche Beziehungen haben. Im Gegenteil: einige Staaten hegen eine regelrechte Feindschaft zu ihren Nachbarn. In einer solchen Situation wäre es nicht angebracht, für beide Staaten den gleichen Botschafter zu entsenden.
Weiterhin möchten wir Beziehungen mit besonderer Wichtigkeit für die Demokratische Union auch Ausdruck verleihen, indem der Botschafter seine ganze Aufmerksamkeit eben diesem Land widmet.
Zur Problematik des erhöhten Arbeitswandes, der möglicherweise abschreckend wirken könnte, haben meine Vorredner schon alles gesagt.
Ich bitte das Unionsparlament um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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