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Nachrücker Frau Bont

Beitrag von Kauli »

Nachdem Frau Bont ihre Staatsbürgerschaft verloren hat und ihr Nachrücker, Herr Sperling ebenfalls kein Staatsbürger der Demokratischen Union mehr ist, gibt es keinen Nachrücker für die Liste der KDU mehr.

Nach dem geänderten §18 (4) Wahlgesetz (verkündet am 20.03.2011 im Unionsgesetzblatt) ist die KDU nun aufgefordert, einen Nachrücker zu bestimmen.

(4) Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen. Der neue Abgeordnete hat den in der Verfassung vorgesehenen Eid zu leisten. Besteht der Wahlvorschlagsträger oder ein Rechtsnachfolger nicht mehr, so findet für dieses freie Mandat eine Nachwahl entsprechend der Bestimmungen dieses Gesetzes statt
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Präsident,
mir scheint in dem, dem Unionsparlamentspräsidium vorliegendem Wahlgesetz, das Dritte Wahlrechtänderungsgesetz nicht berücksichtigt zu sein.

Ein aktuelles Gesetz findet sich hier. Demnach heißt es: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
 

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Beitrag von Kauli »

Danke für den Hinweis, ich hab die Änderung vom 05.06.2011 übersehen. Es gilt also inzwischen folgender §18(4).

Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt.

Damit wird es in 5 Tagen eine Nachwahl geben...
 

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