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Zunächst vielen Dank für die Arbeit! Ich bin im großen und ganzen zufrieden mit diesem Entwurf, lediglich einige Kleinigkeiten würde ich gerne ändern:
Mir erscheint die Bezeichnung "Landtag" für das neue Parlament nicht als treffend, da es sich ja hier um ein Parlament für zwei "Länder" handelt. Entsprechend würde ich auch ungern den Namen "Land Freistein - Heroth" wählen. Stattdessen könnte man z. B. "Freisteinisch-Harbothensische Föderation" oder "Freisteinisch-Harbothensischer Bund" wählen und analog "Föderationsversammlung" oder "Bundesversammlung". Das sollen nur Alternativvorschläge sein. Ich bin offen für andere Vorschläge aber "Land" und "Landtag" halte ich für nicht sehr sinnvoll.
Außerdem sollte die Verfassung explizit regeln, wie die Gemeinschaft wieder aufgelöst werden kann. Man könnte den letzten Artikel so formulieren:
Mir erscheint die Bezeichnung "Landtag" für das neue Parlament nicht als treffend, da es sich ja hier um ein Parlament für zwei "Länder" handelt. Entsprechend würde ich auch ungern den Namen "Land Freistein - Heroth" wählen. Stattdessen könnte man z. B. "Freisteinisch-Harbothensische Föderation" oder "Freisteinisch-Harbothensischer Bund" wählen und analog "Föderationsversammlung" oder "Bundesversammlung". Das sollen nur Alternativvorschläge sein. Ich bin offen für andere Vorschläge aber "Land" und "Landtag" halte ich für nicht sehr sinnvoll.
Außerdem sollte die Verfassung explizit regeln, wie die Gemeinschaft wieder aufgelöst werden kann. Man könnte den letzten Artikel so formulieren:
- Artikel 26
(1) Diese Verfassung tritt in Kraft, wenn sie mit den notwendigen Mehrheiten in den beteiligten Ländern angenommen wurde.
(2) Sie bleibt solange gültig, bis das Volk des [Name der Gemeinschaft] sich in einer freien und geheimen Abstimmung mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der wahlberechtigten Bürger eine neue Verfassung gibt oder mit der gleichen Anzahl der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der beiden Unionsländer beschließt.
Zuletzt geändert von Bernardo Macaluso am Mi 14. Sep 2011, 17:47, insgesamt 2-mal geändert.
Bernardo G. Macaluso 
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Ihre Anmerkungen betreffend Artikel 26, also nach Ihrem Vorschlag, stimme ich zu und wir können dies in der nächsten Vorschlagsfassung gerne ergänzen. Sicherlich muß eine klare Regelung enthalten sein, diese "Fusion" wieder aufzulösen, das hatten wir wohl vergessen.
Zu Ihren anderen Punkten:
Was halten Sie von dem Namen "Länderbund Freistein-Heroth"?
Dann würde auch "Landtag", was ich für eine gute Bezeichung halte, denn die Länder sind ja dann fusioniert, bzw. "Bundestag" passen.
Schön, dass ansonsten alles soweit passt.
Zu Ihren anderen Punkten:
Was halten Sie von dem Namen "Länderbund Freistein-Heroth"?
Dann würde auch "Landtag", was ich für eine gute Bezeichung halte, denn die Länder sind ja dann fusioniert, bzw. "Bundestag" passen.
Schön, dass ansonsten alles soweit passt.
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"Länderbund" ist inhaltlich sicher passend aber wirkt auf mich etwas gekünstelt. Mein Favorit wäre ehrlich gesagt "Föderation". Indem wir die "Land"-Benennung vermeiden, können wir die Differenz zu den freisteinischen und harbothensischen Verwaltungsstrukturen betonen.
Bernardo G. Macaluso 
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*nachdem er von den Gesprächen gehört hat, schickt er Cheman und Macaluso eine SMS:*Original von Gerhard Cheman
Ihre Anmerkungen betreffend Artikel 26, also nach Ihrem Vorschlag, stimme ich zu und wir können dies in der nächsten Vorschlagsfassung gerne ergänzen. Sicherlich muß eine klare Regelung enthalten sein, diese "Fusion" wieder aufzulösen, das hatten wir wohl vergessen.
...oder es hat halt keiner richtig gelesen. Siehe Artikel 23. Und wenn die bisherigen freisteinischen und harbothensischen Strukturen erhalten bleiben sollen, würde ich mir Artikel 25 nochmal genau ansehen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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*trifft ein, nickt freundlich*
Meine Herren, ich bedanke mich für die Einladung zu diesen wichtigen Gespräche. Die notwendige vertrauliche Grundlage möchte ich auch nicht lange stören - ich bin vor allem als Rechtswissenschaftler und Freund der Länder hier.
Sofern und soweit Freistein und Heroth zusammenarbeiten wollen, müssen vor Entwurf einer Verfassung oder eines Vertragswerkes grundlegende Fragen geklärt werden, ohne deren Beantwortung eine Ausarbeitung sinnlos wäre.
Zunächst müssen sich die potentiellen Partner darüber einig werden, ob es gemeinsame Gesetze geben soll. Sprich: Soll es eines legislatives Organ für beide Länder geben, das verbindliche Gesetze beschließen kann? Falls ja: Soll dieses umfassende Kompetenzen haben oder sollen bestimmte Bereiche weiterhin ausschließlich den teilnehmenden Partner vorbehalten sein? Falls nein: Sollen auf irgendeine andere Art und Weise gemeinsame Regelungen geschaffen werden, die für beide Länder gelten?
Ferner ist zu überlegen, ob eine gemeinsame Verwaltung aufgebaut werden soll. Immerhin ist doch erst hier der eigentliche Effizienzgewinn zu erzielen. Also: Gibt man sich eine gemeinsame Regierung, die die gemeinsamen Gesetze aber auch die jeweiligen Landesgesetze ausführt und über deren Einhaltung wacht?
Mit Hinblick auf die bestehende Gesetzeslage in den beteiligten Ländern Freistein und Heroth läßt sich übrigens eine recht einfache Lösung finden, die wir auch in Salbor-Katista gewählt haben: Die Landesgesetze bleiben für das jeweilige Unionsland geltendes Recht, solange und soweit sie nicht durch gemeinsames Recht ersetzt werden.
Meine Herren, ich bedanke mich für die Einladung zu diesen wichtigen Gespräche. Die notwendige vertrauliche Grundlage möchte ich auch nicht lange stören - ich bin vor allem als Rechtswissenschaftler und Freund der Länder hier.
Sofern und soweit Freistein und Heroth zusammenarbeiten wollen, müssen vor Entwurf einer Verfassung oder eines Vertragswerkes grundlegende Fragen geklärt werden, ohne deren Beantwortung eine Ausarbeitung sinnlos wäre.
Zunächst müssen sich die potentiellen Partner darüber einig werden, ob es gemeinsame Gesetze geben soll. Sprich: Soll es eines legislatives Organ für beide Länder geben, das verbindliche Gesetze beschließen kann? Falls ja: Soll dieses umfassende Kompetenzen haben oder sollen bestimmte Bereiche weiterhin ausschließlich den teilnehmenden Partner vorbehalten sein? Falls nein: Sollen auf irgendeine andere Art und Weise gemeinsame Regelungen geschaffen werden, die für beide Länder gelten?
Ferner ist zu überlegen, ob eine gemeinsame Verwaltung aufgebaut werden soll. Immerhin ist doch erst hier der eigentliche Effizienzgewinn zu erzielen. Also: Gibt man sich eine gemeinsame Regierung, die die gemeinsamen Gesetze aber auch die jeweiligen Landesgesetze ausführt und über deren Einhaltung wacht?
Mit Hinblick auf die bestehende Gesetzeslage in den beteiligten Ländern Freistein und Heroth läßt sich übrigens eine recht einfache Lösung finden, die wir auch in Salbor-Katista gewählt haben: Die Landesgesetze bleiben für das jeweilige Unionsland geltendes Recht, solange und soweit sie nicht durch gemeinsames Recht ersetzt werden.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Signore Poppinga.
Wenn ich es richtig verstanden habe, waren wir bisher bereits soweit, dass wie eine gemeinsame Legislative sowie gemeinsame Regierungsinstitutionen als Kopf der Exekutive einrichten wollen. Ich würde außerdem für ein gemeinsames oberstes Gericht votieren *so* was jedoch keine große Rolle spielt, da die Judikative soweit ich weiß in keinem der beiden Länder simuliert wird *so*. Die gültigen Gesetze und die Landesbehörden sollen zunächst weiter bestehen bleiben und bei Bedarf durch die neue Legislative durch gemeinsames Recht ersetzt werden.
Außerdem würde ich, wie Signore Cheman bereits vorgeschlagen hat, einen Ländervertreter für jedes Land in der Regierung vorzusehen, um sicherzustellen, dass die Interessen beider Länder berücksichtigt werden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, waren wir bisher bereits soweit, dass wie eine gemeinsame Legislative sowie gemeinsame Regierungsinstitutionen als Kopf der Exekutive einrichten wollen. Ich würde außerdem für ein gemeinsames oberstes Gericht votieren *so* was jedoch keine große Rolle spielt, da die Judikative soweit ich weiß in keinem der beiden Länder simuliert wird *so*. Die gültigen Gesetze und die Landesbehörden sollen zunächst weiter bestehen bleiben und bei Bedarf durch die neue Legislative durch gemeinsames Recht ersetzt werden.
Außerdem würde ich, wie Signore Cheman bereits vorgeschlagen hat, einen Ländervertreter für jedes Land in der Regierung vorzusehen, um sicherzustellen, dass die Interessen beider Länder berücksichtigt werden.
Zuletzt geändert von Bernardo Macaluso am Fr 23. Sep 2011, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
Bernardo G. Macaluso 
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