
Der Vertreter der Westlichen Inseln beantragte eine Aussprache zu folgender Änderung des Unionsbankgesetzes. Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
Der Antragssteller hat das Wort
Ausserdem wurde folgende Begrünung bereits mitgeschickt:Änderung des Unionsbankgesetzes
Unter § 2 ist ein folgender Abschnitt unter der Kennung o) zu ergänzen:
Die Unionsbank ist dazu ermächtigt, Kredite an Unternehmen zum jeweils geltenden Leitzins zu vergeben, sofern das Kreditangebot auf dem freien Markt durch private Kreditgeber nur in unzureichenden Maße vorhanden ist oder die vorhandenen Kreditangebote an Zinsen den aktuell geltenden Leitzins um das 5fache übersteigen (Zinswucher).
Gesetzesbegründung:
Die Lage auf dem Kreditmarkt ist derzeit mehr als angespannt. Nach bisheriger Rechtslage sind der Unionsbank die Hände gebunden. Um das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und Unternehmen günstig Kredite zu gewähren, darf sie daher im begrenzten Rahmen, tätig werden. Sie darf daher nur Kredite an private Unternehmen geben, wenn das Kreditangebot nicht durch private Kreditgeber (z.B. Banken oder Investmentfonds) gewährleistet werden kann.
Ferner soll durch die Legaldefinition des Begriffs "Zinswucher" Rechtssicherheit geschaffen werden, z.B. im Hinblick auf die mögliche Sittenwidrigkeit von Verträgen im Privatrecht
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz