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Beitrag von Helen Bont »

Ich beantrage das Wort zur Abgabe eine Regierungserklärung zum Thema Außen- und Sicherheitspolitik mit anschließender Debatte.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:

1. Wann gedenkt der Unionskanzler den offensichtlich inaktiven Minister Cameron zu entlassen?
2. Was wird in Bezug auf das AfEA unternommen? Der nunmehr mit der Arbeit betraute Minister Krüger ist offensichtlich überfordert?
3. Welche Projekte hat Minister Krüger bisher angestoßen?
4. Wie der Unionskanzler in diesem Hause selbst bemerkte ist „[D]er Kollege in erster Linie einen Arbeitsnachweis schuldig, da er aus Staatsgeldern bezahlt wurde. Wer aus dem Staats-Säckl bezahlt wird, muss nicht zum Jagen getragen werden.“ Ich frage ihn daher, ob diese Prämisse nicht auch für seine Minister gilt und ob demnach er seinen Minister Krüger entlassen wird?
5. Teilt oder teil der Herr Unionskanzler nicht die Einschätzung, daß ein Kabinett in dem das Justizressort nicht besetzt ist, in dem das Umweltressort sowie das sog. "Neubürgerministerium" nicht ausgeführt werden und in dem überhaupt nur im Kanzler- und im Außenamt gearbeitet wird, quasi regierungsunfähig ist? Teilt er diese Einschätzung nicht, so bitte ich ihn um Begründung.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Herr Präsident,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung zum folgenden Entwurf.

Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

§ 1. Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.

§ 2. Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger". In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische" gestrichen und nach "Staatsbürgerschaft" der Passus "der Demokratischen Union" eingefügt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 wird "vom ratelonischen Volk" durch "allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 wird "Ratelonern" durch "Unionsbürger" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 wird "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.

§ 3. Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.

§ 4. Sonstige Änderungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Präsident,
hiermit beantrage ich, daß das Unionsparlament dem Unionskanzler Sylvain Rousseau-Mason das Mißtrauen ausspricht und mich gem. Art. 43 (1) der Unionsverfassung zu seinem Nachfolger wählt.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Beitrag von Gerhard Cheman »

Hiermit schlage ich dem Unionsparlament Prof. Hajo Poppinga zur Wahl zum Unionskanzler vor.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Beiträge: 1373
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Herr Präsident,

ich erinnere hieran:
Original von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung zum folgenden Entwurf.

Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

§ 1. Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.

§ 2. Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger". In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische" gestrichen und nach "Staatsbürgerschaft" der Passus "der Demokratischen Union" eingefügt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 wird "vom ratelonischen Volk" durch "allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 wird "Ratelonern" durch "Unionsbürger" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 wird "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.

§ 3. Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.

§ 4. Sonstige Änderungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Herr Präsident? Herr Vizepräsident?
 

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Anastasia von Metternich
Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
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Herr Präsident,

im Namen der URL-Fraktion beantrage ich Abstimmung und Aussprache zum folgenden Entwurf:

Diplomatiegesetz

§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.

§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.

§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.

§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.

§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
 

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Anastasia von Metternich
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Registriert: Fr 2. Nov 2007, 12:28
Herr Präsident,

im Namen der URL-Fraktion beantrage ich Abstimmung und Aussprache zum folgenden Entwurf:

Archivgesetz

§ 1 Unionsarchiv
(1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
(2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen.
(3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle
1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union,
2. Urteile des Unionsgerichtes,
3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge.

§ 2 Unionsgesetzblatt
In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident
1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze,
2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge,
3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes,
4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister,
5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder,
6. die Unionshaushalte,
7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament,
8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen,
9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen.

§ 3 Ernennungen und Entlassungen
Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab.

§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.
 

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Anastasia von Metternich
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Beitrag von Alexander Krüger »

Ich frage die Unionsregierung:

1. Was wird die Unionsregierung zur Steigerung der Bürgerzahl der Union unternehmen?
2. Wie und in welchem Rahmen wird Werbung in den sogenannten "Social Networks" stattfinden?
3. Wird das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert? Wenn ja, in welchen Punkten?
 

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Alexander Krüger
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