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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Und Sie sind der Überzeugung, dass es nur diesen einen Punkt gibt und dann geht es uns allen besser?
Schön wär's. Nein, ich denke, dass dies eines von vielen Schräubchen zum richtigen Nachjustieren ist.
 

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Original von Franz Sperling

Schön wär's. Nein, ich denke, dass dies eines von vielen Schräubchen zum richtigen Nachjustieren ist.
Also kommt noch etwas von Ihnen? Ich dachte, als ich etwas von Grundzügen las, dass Sie uns hier, wenn auch vielleicht noch oberflächlich, ein umfassenderes Programm präsentierten...
 

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Original von Palin Waylan-Majere
Aber das betrifft doch ausschließlich die Politikfelder, die eigentlich in Länderkompetenz fallen und auf denen die Union eben durch diese Vertretungsgesetze etwaige Lücken schließen kann.
Wenn Sie den Rechtsdurchbruch in diesem Fall fürchten, sollten Sie eine Verfassungsänderung anpeilen, die die Gesetzgebungskompetenz der Länder zugunsten der Unionskompetenz beendet. Ob Sie dafür eine Mehrheit finden, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Sehr richtig. Nur bringt es nichts, wenn diese Lücke in zwei, drei Ländern anders ausgefüllt werden, nur damit die Unionsländer ihre eigentliche Gesetzgebungskompetenz unter Beweis stellen können.
Und auch im zweiten Punkt stimme ich Ihnen zu: eine Verfassungsänderungsvorschlag, der Kompetenzen der Uninosländer an die Union abtritt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine notwendige Mehrheit finden - weder im Unonsparlament, noch im Unionsrat. Deswegen soll hier eine "Gemeinsame Gesetzgebungskompetenz" eingeführt werden, die sowohl die Union als auch die Länder in die Pflicht nimmt, den Ländern ein wirkungsvolles Mitspracherecht garantiert und gleichzeitig eine einheitliche Gesetzgebung sichert.
 

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Für welche Bereiche soll diese Gemeinsame Gesetzgebung denn gelten?
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Wenn man über eine Verfassungsreform nachdenkt, dann sollte man mE über Reformen nachdenken, die wirklich nachhaltig sind und was nutzen.

Zum Beispiel die Abschaffung des Amts des Unionspräsident, bzw. die Verlagerung dessen Befugnisse auf die übrigen Verfasungsorgane.

Ferner eine Neuregelung der Legislative. Brauchen wir wirklich noch einen Unionsrat? Womit rechtfertigt sich, daß die Länder an der Unionspolitik beteiligt werden? (zumal die meisten Länder zZ eh nicht dieses politische Mitwirkungsrecht wahrnehmen,infolgedessen der Unionsrat so gut wie inaktiv ist)

Nein, es gibt Unionsgesetze und Landesgesetze. Beide Kompetenzen sind eindeutig und keiner mischt sich in die Angelegenheiten des anders.

Insofern gibt es keinen Grund, daß einige popelige Provinzfürsten laut Veto rufen, um Unionsgesetze zu Fall zu bringen.

Als Alternative könnte man ja auch, um das Gewicht der Länder im Unionsparlament besser zu berücksichtigen, das Parlament nach Landeslisten wählen, sprich jedem Unionsland stehen X Sitze im Parlament zu, abhängig von der Größe (=Bevölkerungszahl) des Unionslands und diese werden direkt gewählt in den Ländern.
 

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Sie sprechen von einem "wirkungsvollen Mitspracherecht" der Länder - wobei denn? Bei der Unionsgesetzgebung, die auf weitere Politikbereiche ausgedehnt werden soll, wie ich annehme. Offen gesagt klingt das dann doch eher nach der Abschaffung des Föderalismus...
 

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Original von Palin Waylan-Majere
Für welche Bereiche soll diese Gemeinsame Gesetzgebung denn gelten?
Zwei Bereich habe ich ja bereits genannt. Ansonsten will ich mich - bis Mittwoch oder Donnerstag - nicht zu weit aus dem Fenster hängen, weil ministetiumsintern noch an einem Katalog gefeilt wird, damit eine gute Balance zwischen Gesetzgebungskompetenz von Union und Ländern erstellt wird.
 

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Original von Lord Macshire
Wenn man über eine Verfassungsreform nachdenkt, dann sollte man mE über Reformen nachdenken, die wirklich nachhaltig sind und was nutzen.

Zum Beispiel die Abschaffung des Amts des Unionspräsident, bzw. die Verlagerung dessen Befugnisse auf die übrigen Verfasungsorgane.

Ferner eine Neuregelung der Legislative. Brauchen wir wirklich noch einen Unionsrat? Womit rechtfertigt sich, daß die Länder an der Unionspolitik beteiligt werden? (zumal die meisten Länder zZ eh nicht dieses politische Mitwirkungsrecht wahrnehmen,infolgedessen der Unionsrat so gut wie inaktiv ist)

Nein, es gibt Unionsgesetze und Landesgesetze. Beide Kompetenzen sind eindeutig und keiner mischt sich in die Angelegenheiten des anders.

Insofern gibt es keinen Grund, daß einige popelige Provinzfürsten laut Veto rufen, um Unionsgesetze zu Fall zu bringen.

Als Alternative könnte man ja auch, um das Gewicht der Länder im Unionsparlament besser zu berücksichtigen, das Parlament nach Landeslisten wählen, sprich jedem Unionsland stehen X Sitze im Parlament zu, abhängig von der Größe (=Bevölkerungszahl) des Unionslands und diese werden direkt gewählt in den Ländern.
Für Anregung aud der Bevölkerung und aus der Opposition bin ich immer aufgeschlossen.
Was Ihren Einwand zum jetzigen Thema angeht: ja, es gibt die Unions- und die Ländergesetzgebungskompetenzen, es gibt aber auch die Möglichkeit der Vertretungsgesetzgebung der Union, die von den Ländern durch eigene gesetzliche Regelungen durchbrochen werden kann.
 

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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Sie sprechen von einem "wirkungsvollen Mitspracherecht" der Länder - wobei denn? Bei der Unionsgesetzgebung, die auf weitere Politikbereiche ausgedehnt werden soll, wie ich annehme. Offen gesagt klingt das dann doch eher nach der Abschaffung des Föderalismus...
Es ist auch eine wirkungsvolles Mitspracherecht der Länder vorgesehen: zwar wird es eine maßvolle Ausweitung der Gesetzgebungskomepetenz zu Gunsten der Union geben, aber durch die Tatsache, dass eine Einspruch des Unionsrates vom Unionsparlament in der Gemeinsamen Gesetzgebung nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückgewiesen werden kann, ist hier ein erhöhter Druck, zu einer Einigung zwischen Unon und Ländern zu kommen, statt dass die Länder einfach nur überstimmt werden.
 

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Tripel-As

Beitrag von Isabell Höfer »

Original von Franz Sperling

Zwei Bereich habe ich ja bereits genannt. Ansonsten will ich mich - bis Mittwoch oder Donnerstag - nicht zu weit aus dem Fenster hängen, weil ministetiumsintern noch an einem Katalog gefeilt wird, damit eine gute Balance zwischen Gesetzgebungskompetenz von Union und Ländern erstellt wird.
Ich bin dann mal sehr gespannt auf den neuen Kompetenzkatalog. Soweit bin ich der Idee durchaus aufgeschlossen!
 

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Isabell Höfer
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