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Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05
Liebe Landsleute,
ich erläutere Ihnen nun die Grundzüge der geplanten Verfassungsreform, so wie es das Unionsinnenministerium konzipiert hat:
der Grundgedanke ist, durch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage eine bessere Übersicht über die Rechtsage zu bekommen. Derzeit ist die Situation ja so, dass die Unionsebene das Recht hat, sogenannte Vertretungsgesetze in Kraft treten zu lassen, die von den einzelnen Unonsländern durch eigene Landesgesetze teilweise oder ganz ersetzt werden können. Überspitzt fomuliert heißt das, dass wir zu einem bestimmten Sachverhalt bis zu sechs verschiedene gesetzliche Bestimmungen haben, die alle das Vertretungsgesetz der Union teilweise oder ganz aufheben.
Für den einzelnen Bürger und die Wirtschaft bedeutet dies einen Mehraufwand, weil immer die Frage geprüft werden muss, wo welche Regelungen denn nun gelten. Während der einzelne Bürger dies in der Regel nur für für zwei Ebenen gilt, ist ein Unternehmen, das sich in mehreren Uninionsländern engagiert, genötigt, überall die Gesetzesarchive nach entsprechenden Bestimmungen zu durchforsten, die ihn betreffen könnten.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Vertretungsgesetzgebung durch eine "Gemeinsame Gesetzgebung" zu ersetzen. Eine solche "Gemeinsame Gesetzgebung" beinhaltet, dass bestimmte Bereiche der Gesetzgebung unter diese Fallen und Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam diese in Kraft setzen. Anders als bei der jetzigen Regelung, wonach das Unionsparlament Einsprüche des Unionsrates mit einfacher Mehrheit abwehren kann, soll es bei der Gemeinsamen Gesetzgebung so sein, dass das Unionsparlament Einsprüche des Uninosrates nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen kann.
Das Unionsministerium des Innern, wie die gesamte Unionsregierung verspricht sich davon eine größere Übersichtlichkeit sowie mehr Klarheit bei der ganzen Fülle von Gesetzen, mit denen die Bürger und die Wirtschaft konfrontiert sind.
ich erläutere Ihnen nun die Grundzüge der geplanten Verfassungsreform, so wie es das Unionsinnenministerium konzipiert hat:
der Grundgedanke ist, durch eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage eine bessere Übersicht über die Rechtsage zu bekommen. Derzeit ist die Situation ja so, dass die Unionsebene das Recht hat, sogenannte Vertretungsgesetze in Kraft treten zu lassen, die von den einzelnen Unonsländern durch eigene Landesgesetze teilweise oder ganz ersetzt werden können. Überspitzt fomuliert heißt das, dass wir zu einem bestimmten Sachverhalt bis zu sechs verschiedene gesetzliche Bestimmungen haben, die alle das Vertretungsgesetz der Union teilweise oder ganz aufheben.
Für den einzelnen Bürger und die Wirtschaft bedeutet dies einen Mehraufwand, weil immer die Frage geprüft werden muss, wo welche Regelungen denn nun gelten. Während der einzelne Bürger dies in der Regel nur für für zwei Ebenen gilt, ist ein Unternehmen, das sich in mehreren Uninionsländern engagiert, genötigt, überall die Gesetzesarchive nach entsprechenden Bestimmungen zu durchforsten, die ihn betreffen könnten.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Vertretungsgesetzgebung durch eine "Gemeinsame Gesetzgebung" zu ersetzen. Eine solche "Gemeinsame Gesetzgebung" beinhaltet, dass bestimmte Bereiche der Gesetzgebung unter diese Fallen und Unionsparlament und Unionsrat gemeinsam diese in Kraft setzen. Anders als bei der jetzigen Regelung, wonach das Unionsparlament Einsprüche des Unionsrates mit einfacher Mehrheit abwehren kann, soll es bei der Gemeinsamen Gesetzgebung so sein, dass das Unionsparlament Einsprüche des Uninosrates nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen kann.
Das Unionsministerium des Innern, wie die gesamte Unionsregierung verspricht sich davon eine größere Übersichtlichkeit sowie mehr Klarheit bei der ganzen Fülle von Gesetzen, mit denen die Bürger und die Wirtschaft konfrontiert sind.
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Ja, nehmen Sie zum Beispiel das Verkehrswesen. Hier sind einheitliche Sicherheitsstandards, wie etwa im Flugverkehr, dringend notwendig.Original von Isabell Höfer
Welche Bereiche könnten denn dann unter den Bereich der "Gemeinsamen Gesetzgebung" fallen? Gibt es dazu schon Vorstellungen?
Oder nehmen die Atomfrage. Es gibt zwar ein oder zwei Unionsgesetze, aber in den Ländern gab es hier und da bereits Stimmen, die sich wegen des Eingriffs in ihre Hoheitsrechte eingeschränktz fühlen.
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Keineswegs. Die Essenz ist in letzer Konsequenz eine klare Abgrenzung zwischen Unions- und Länderkompetenzen und eine Stärkung der beiden Ebenen.Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Die Essenz Ihrer Ausführungen ist doch in letzter Konsequenz die Abschaffung des Föderalismus...
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Sie kritisieren im Kern jedoch die diverse Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern und nicht die Vertretungsgesetzgebung. Ich möchte daran erinnern, dass die Vertretungsgesetzgebung ausschließlich die Rechtsgebiete betrifft, die eigentlich Landesrecht sind, jedoch durch Artikel 47a auch unionsweit geregelt werden können. Die Unionsregierung hat immer wieder Minister mit Arbeitsbereichen, die in der Landeshoheit liegen, wie etwa die Umwelt. Doch die Vertretungsgesetzgebung, die eigentlich zur Vitalisierung von Unions- und Landesgesetzgebung angedacht war, wird nur überschaubar wahrgenommen. Nur drei Gesetze wurde bisher im Rahmen der Vertretungsgesetzgebung umgesetzt: Humanitäre-Hilfswerk-Gesetz, das Glühlampengesetz und das Umweltgesetzbuch. Diese drei Gesetze wurden bisher in ihrer Gültigkeit noch in keinem Land aufgehoben, auch wenn es beim Glühlampengesetz Initiativen in Roldem und auf den Westlichen Inseln gab, wenn ich mich recht entsinne.Original von Franz Sperling
Keineswegs. Die Essenz ist in letzer Konsequenz eine klare Abgrenzung zwischen Unions- und Länderkompetenzen und eine Stärkung der beiden Ebenen.
Wenn Sie eine stärkere Abgrenzung wollen, dann schaffen Sie den Artikel 47a ab und kommen damit zum Status quo ante...
Prof. Dr. med. Anaïs Gribonne-FritzUnionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.
Medical Director des Montarian Portman University Hospital
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Schauen Sie, Frau ... Himmel, Hergott, warum müssen diese Frauen immer so lange Namen haben, Fritze hätte doch vollkommen gelangt ... Gribonne-Fritz: was Sie sagen mag ja richtig sein. Allein aber die Tatsache, dass die Möglichkeit einer abweichenden Länderregelung existiert, zwingt immer wieder auf's Neue, nach solchen abweichenden Regelungen Ausschau zu halten.
Zudem will die Unionsregierung durch diese Verfassungsreform eine klare Trennung zwischen Unions- und Länderkompetenzen ziehen.
Zudem will die Unionsregierung durch diese Verfassungsreform eine klare Trennung zwischen Unions- und Länderkompetenzen ziehen.
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Der Föderalismus ist letztlich ein Überbleibsel der Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts, und resultiert frühzeitlich betrachtet, aus dem Feudalismus des MIttelalters.Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Die Essenz Ihrer Ausführungen ist doch in letzter Konsequenz die Abschaffung des Föderalismus...
Der Zukunft gehören multinationale Staatenbünde unter Einbeziehung starker regional geprägter Autonomie.
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Registriert: Fr 4. Sep 2009, 17:05