
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsgericht für Zivilsachen -
Öffentliche Mitteilung in der Verschollenheitssache:
David Cameron
Über die vorstehend bezeichnete Person soll ein Verfahren nach § 2 II, 2, 2 Var. des II. Buch des ZGB (Verschollenheit) durchgeführt werden. Das Gericht fordert hiermit jedermann, der Nachricht über den Verschwundenen bzw. Abwesenden geben kann, sich innerhalb von 72 Stunden beim Unionsgericht für Zivilsachen zu melden (§ 2, A bs. 2, II. Buch ZGB).
gez.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht im Nebenamt
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
Stellvertretender Direktor des Unionsgerichts für Zivilsachen

