An das Unionsgericht für Zivilsachen
Frau Direktorin van Middelburg
Manuri
Sehr geehrte Frau van Middelburg,
hiermit beantrage ich Herrn David Cameron gem. §2 II, 2. Var des II. Buch des ZGB für verschollen zu erklären.
Herr Cameron wurde zuletzt am 08. Juli 2011 bei seiner Vereidigung gesehen. Wohin er danach entschwand, kann derzeit nicht geklärt werden. Seit dem letzten verzeichneten Auftreten ist nunmehr ein Monat vergangen. Es besteht ernsthafter Anlaß zur Besorgnis einer Verschollenheit.
Beweis: Vereidigung im Unionspräsidialamt
Als Mitglied des Unionsparlamentes und Vorsitzender der oppositionellen Parlamentsgruppierung habe ich auch ein rechtlich relevantes Interesse an der Klärung dieser Frage. Als Mitglied des Unionsparlamentes ist es meine Aufgabe, die Arbeit der Unionsregierung zu begleiten und die Mitarbeit einzelner Mitglieder der Unionsregierung als Volksvertreter zu überwachen.
Die Voraussetzungen für die Erklärung der Verschollenheit sind erfüllt.
Auf UZG 2008-04 wird kollegialiter hingewiesen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Hochachtungsvoll,

Es ergeht folgender Beschluss:

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsgericht für Zivilsachen -
Beschluss
vom 10. August 2011
In der Verschollenheitssache über
Herrn
David Cameron
Antragsteller:
Herr
Prof. Hajo Poppinga, Advocat
wird die Antragsschrift vom 08.08.2011 (Geschäftsnummer UZG 2011/01) zugelassen und das Verfahren eröffnet.
Das Unionsgericht für Zivilsachen tritt unter Vorsitz des Unionsrichters im Nebenamt von Löwenherz in die Prüfung.
gez.
Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht im Nebenamt
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
Stellvertretender Direktor des Unionsgerichts für Zivilsachen
Der Antragsteller hat nun Gelegenheit zur Ergänzung und weiteren Ausführungen zur Antragsschrift.

