Folgende Mitteilung veröffentlichte der Freistaat Freistein am heutigen Tag zum aktuellen Thema Energieversorgung und Atomausstieg. Die veröffentlichte Mitteilung ist ein von der Staatsregierung gemeinsam erarbeitetes Arbeitspapier und noch kein beschlossenes Gesetz. Ministerpräsident Cheman äußerte sich trotzdem zufrieden mit diesem Kompromiss, freute sich dass er schon so früh in seiner neuen Legislaturperiode zu Stande kam und sprach von einer guten Arbeitsmöglichkeit auch im Uniosrat.
Desweiteren informiert die Staatsregierung, dass das angesprochene Endlagerstättengesetz nun in der Abstimmung im Unionsparlament ist.
Offensive des Freistaates Freistein zur Förderung und zum Ausbau von regenariven Energien
Der Freistaat Freistein hat in Gesprächen und Verhandlungen im Kabinett und mit Energieversorgen und Städten und Kommunen eine Offensive zum Ausbau der regenerativen Energien beschlossen.
Durch eine Änderung des Energiegesetzes des Freistaates Freistein sollen folgende Dinge aufgenommen und festgelegt werden:
- Einmalige Subvention von Solaranlagen, Windkraftanlagen, weiteren regenerativen Erzeugern für Privathaushalte, Firmen und Vereine im Freistaat Freistein mit 3% bzw. 5% des Anschaffungspreises bis einschließlich Anschaffungen bis 31.12.2015 durch den Freistaat Freistein bei vorheriger Beantragung und Nachweis an die Staatsregierung. Bedingung ist, der jeweiliger Hersteller der Anlagen muss aus einem Unionsland der DU (3% Förderung) oder aus dem Freistaat Freistein kommen (5% Förderun)
- Aufbau eines „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“. In diesem Fond kauft die Staatsregierung des Freistaates Freistein für einen vom Staatsministerium der Wirtschaft und Finanzen per Verordnung auf 2 Jahre festgelegten Festpreis die erzeugte Energie von Privathaushalten, Firmen und Vereinen ab und verkauft sie zu Marktpreisen an die jeweiligen Energieversorger. Somit ist eine Sicherstellung eines stabilen Preissegments für die Privathaushalte, Firmen und Vereine garantiert. Der „Fonds für regenerative Energien des Freistaates Freistein“ soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
- Jede öffentliche Einrichtung, jedes öffentliche Gelände (die jeweils zuständige Verwaltung befasst sich damit), jedes Ministerium in Freistein, jede Stadt(verwaltung) und jede Kommune muss bis zum 31.12.2013 in einem Bericht an die Staatsregierung geprüft haben, ob und in welcher Größe eine Anlage zur regenerativen Energiegewinnung gebaut bzw. ausgebaut werden kann. In diesem Bereicht müssen Kosten, Vor- und Nachteile, Meinungen der betroffenen Bürger und Verantwortungsträger/Mitarbeiter und die Umsetzung enthalten sein Die Staatsregierung prüft diese Berichte und erteilt dann abschließend die Beschlüsse, wo und in welcher Form jeweils gebaut werden soll und beauftrag die Betroffenen somit umgehend mit der Endplanung, der Baugenehmigungsphase, dem Bau und der Inbetriebnahme. Dies muß bis spätestens 31.12.2015 erfolgt sein.
- Bauanträge für regenerative Energiegewinnungsanlagen sollen bis zum 31.12.2015 generell mit erhöhtem Tempo geprüft und bearbeitet werden.
- Die betroffenen Energieversorger garantieren, keine Mitarbeiter der derzeitigen AKWs betriebsbedingt zu kündigen, sondern Ihnen Weiterbeschäftigungen im Energiebereich des Freistaates Freistein oder im Bereich der Endlagerung des atomaren Abfalls in Freistein anzubieten. Ausgenommen sind Arbeitnehmer die Altersteilzeit bzw. Ruhestand antreten. Ausserdem verpflichten sich die Energieversorger in Freistein ihre eigenen regenerativen Energieversorgungsanlagen um 15% zu erhöhen. Beide Ziele sind bis zum 31.12.2016 abzuschließen. Sollten die Anlagen der Energieversorger (Betreiber) fristgerecht um 15% erhöht bzw. ausgebaut sein, erhalten sie eine Ausgleichszahlung vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 für den durch regenerative Energien leicht teureren produzierten Strom im Vergleich zum Atomstrom. Stichjahr für diese Berechnungen sind die Produktions- und Verkaufspreise aus dem Jahr 2015.
-Die letzten beiden freisteinischen AKW‘s müssen am 31.12.2016 vom Netz genommen werden - Atomausstieg 2016!