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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
3. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes

§ 1

Die Übergangsvorschriften aus dem 2. Änderungsgesetz des Unionsbankgesetzes werden abgeändert und in das Unionsbankgesetz als § 2 i), k), m) und n) – die fehlenden Buchstaben nach Alphabet entfallen aufgrund Verwechslungsgefahr - mit folgendem Wortlaut verändert übernommen:

i) Der Unionsbankpräsident verkündet die Namen der nicht nach § 2 h) 1. und 2. identifizierbaren Kontobesitzer bei der Unionsbank öffentlich. Die betroffenen Kontenbesitzer können sich dann nach § 2 h) 1. und 2. eintragen lassen.
k) Ersatzweise zu 1. und 2. kann der rechtmäßige Kontoinhaber auch durch öffentliche Meldung seinen Anspruch auf das Konto geltend machen. Die Meldung muss sich konkret auf das betreffende Konto oder die betreffenden Konten beziehen. Sie muss als direkte Antwort auf die öffentliche Bekanntgabe der nicht erfolgreichen Kontoinhaber-Identifizierungen durch den Unionsbankpräsidenten oder einen ersatzweise Ausführenden erfolgen.
m) Zu ihrer Eintragung nach § 2 h) 1. und 2. oder der in § 2 k) beschriebenen Wortmeldung haben die betroffenen Konteninhaber maximal 123 Tage Zeit, ab dem Datum der Verkündung der nicht erfolgreichen Identifizierung der Konteninhaber durch den Unionsbankpräsidenten.
n) Ist ein Kontoinhaber nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht identifizierbar, so können die Konten aus dem Datenbestand der Unionsbank gelöscht werden. Etwaige Guthaben werden in diesem Fall auf das Treuhandkonto der Unionsbank überwiesen.

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Unionspräsidenten in Kraft.
Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung wird gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 GOUR am 11. Juni 2011 um 17:00 Uhr beendet.
 

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Beitrag von Gerhard Cheman »

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SRM
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Beitrag von SRM »

Nein
 

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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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Beitrag von Alexander Krüger »

Enthaltung.
 

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Alexander Krüger
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Beitrag von Gerhard Cheman »

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Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 3
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 0
- Nein: 2
- Enthaltung: 1

Der Unionsrat erhebt gegen das Gesetz keinen Einspruch. Es wird nun dem Unionspräsidenten zugeleitet
 

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